Fremden Schutz, Gastrecht und Solidarität gewährleisten
Liebe Leserin, lieber Leser,
Deutschland befindet sich in einem demografischen Wandel. Die Bevölkerung schrumpft und verändert ihre Zusammensetzung. Wanderungsbewegungen gehören in der globalisierten Welt zur Normalität. Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund hat sich in Deutschland in den letzten Jahrzehnten erheblich vergrößert. Das Neben- oder Miteinander von Menschen aus unterschiedlichen kulturellen Lebenswelten oder auch Wertvorstellungen funktioniert in vielen Kommunen gut. In anderen Regionen und Orten wird noch um eine Akzeptanz für dieses Thema gestritten.
In den letzten Monaten erlebte DEUtschland eine "Stille" Migration, besonders aus den Ländern Bulgarien und Rumänien. Beide Länder gehören seit 01. Januar 2007 zur Europäischen Union. Die aktuelle Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien ist zu einem erheblichen Teil Armutsmigration und unterscheidet sich von der gewohnten EU-Binnenwanderung.
Viele dieser Menschen, die in Deutschland ankommen, finden keine Arbeit. Ausnahme sind Saisonarbeiten in der Landwirtschaft oder in einem schlecht bezahlten Arbeitsverhältnis. Es ist eine Realität, dass durch die Wirtschaftskrise eine Angleichung der Lebensverhältnisse in der EU nicht erfolgt oder die Unterschiede sich verschärfen. Bis 2010 waren die Hauptzielländer dieser Binnenwanderung Italien und Spanien. Seit der Wirtschaftskrise gibt es auch in diesen Ländern hohe Arbeitslosenzahlen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen sind vor allem die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen vom Zuzug betroffen. Hier sind es die Städte und Ballungsgebiete. Der fehlende Wohnraum und die Integration in den Arbeitsmarkt überfordern viele Kommunen. Als Diözesancaritasverband an der östlichen Grenze von Deutschland nehmen wir diese Entwicklung aufmerksam zur Kenntnis. Inwieweit es hier in der Zukunft Auswirkungen einer EU-Binnenwanderung in unserer Region gibt, bleibt offen.
Um es klar zu benennen: Die rechtlichen Grundlagen für diese Menschen sind in den verschiedenen Verträgen der EU geregelt. Nach Artikel 45 der Charta der Grundrechte haben alle Unionsbürger das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.
Für die Caritas gilt der biblische Auftrag, allen Fremden Schutz, Gastrecht und Solidarität zu gewährleisten. Damit die Menschenwürde im täglichen Leben geschützt wird, braucht es das Engagement von Einzelnen und Gruppen. Die Eigenverantwortung des Einzelnen und die soziale Verantwortung der Gesellschaft müssen dabei in einer guten Balance stehen.
IHR MICHAEL STANDERA