FAQ
Was kann man von einer Kinder- und Jugend-Reha erwarten?
Chronische Erkrankungen und ihre Folgen können Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und ihren Chancen in der (Vor-)Schule stark beeinträchtigen. Sie können sich sogar bis ins Erwachsenenalter ziehen und sich auf die Erwerbsfähigkeit negativ auswirken.
Die Kinder- beziehungsweise Jugend-Reha stellt deshalb einen wichtigen Baustein in der Behandlung chronischer Erkrankungen und psychischer Auffälligkeiten dar. Sie kann deutlich dazu beitragen, die Lebensqualität zu steigern, Folgeschäden zu vermeiden und die besten Voraussetzungen für einen Schul- oder Ausbildungsabschluss zu schaffen.
Ein Aufenthalt bietet neben moderner medizinischer Versorgung auch pädagogische und psychologische Betreuung und unterstützt Kinder und Jugendliche individuell darin, mit ihrer Krankheit im Alltag zurechtzukommen. Er schafft ein wichtiges Austausch- und Lernfeld im Zusammensein mit gleichaltrigen Betroffenen.
Was umfasst eine Kinder- und Jugend-Reha?
Unter einer Kinder- und Jugend-Reha versteht man einen mehrwöchigen Aufenthalt in einer spezialisierten Rehaklinik für chronische Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen (0 bis 18 Jahre) beziehungsweise in bestimmten Fällen von jungen Erwachsenen (bis zum Alter von 27 Jahren).
Je nach Erkrankung werden ärztliche, psychologische, pädagogische, physiotherapeutische oder ergotherapeutische Leistungen erbracht. Außerdem erhalten die Kinder und Jugendlichen Schulunterricht. In eine Kinder- und Jugend-Reha mit Begleitperson wird die Begleitperson von Anfang an mit einbezogen.
Wie lange dauert eine Kinder- und Jugend-Reha?
Die Kinder- und Jugend-Reha wird für mindestens vier Wochen bewilligt. Bei medizinischer Notwendigkeit ist eine Verlängerung möglich.
Bis zu welchem Alter ist eine Kinder- und Jugend-Reha möglich?
Grundsätzlich ist eine Kinder- und Jugend-Reha bis zum 18. Geburtstag des Kindes möglich. Bis zum 27. Geburtstag kommt sie für junge Erwachsene infrage, die
- sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leisten.
Darf ich mein Kind begleiten?
Es besteht Anspruch auf Mitnahme einer Begleitperson, wenn diese zur Durchführung oder für den Erfolg der Reha-Maßnahmen notwendig ist. Für jüngere Kinder bis circa zum 10. Lebensjahr wird eine Begleitperson bewilligt. Ältere Kinder (Schulkinder) werden zur Selbständigkeit angeleitet und genießen schon nach kurzer Zeit das Zusammensein mit Gleichaltrigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch bei älteren Kindern eine Begleitperson bewilligt werden, wenn dies aus medizinischen oder therapeutischen Gründen notwendig ist.
Was ist mit Geschwisterkindern?
Geschwisterkinder, die jünger als 12 Jahre sind, können auf Antrag
- entweder mit in der Rehaklinik aufgenommen werden ODER
- Kosten für eine Haushaltshilfe beziehungsweise Kinderbetreuungskosten können übernommen werden,
wenn eine anderweitige Betreuung zum Beispiel durch den Vater nicht möglich ist.
Für diese Begleitkinder werden keine ärztlichen oder therapeutischen Leistungen erbracht, sondern die Geschwisterkinder werden in der Rehaklinik lediglich betreut.
Ist ein stationärer Aufenthalt etwas für mein Kind?
Rehabilitation kommt in Betracht, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Schädigung eine voraussichtlich nicht nur vorübergehende, im Alltag erhebliche, Funktionsstörung vorliegt oder eine Beeinträchtigung der Teilhabe im Alltag droht.
Eine Reha für Ihr Kind ist also dann angebracht, wenn es erheblich erkrankt ist, aber die Chance besteht, dass die Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Das gilt insbesondere unter anderem für folgende Erkrankungen:
- Atemwegserkrankungen
- Psychosomatische und psychische Störungen, Verhaltensstörungen, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS)
- Entwicklungsstörungen, Sprachstörungen
- Adipositas
- Hautkrankheiten
- Diabetes
- Neurologische Krankheiten
- Krankheiten des Bewegungsapparates
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Was ist mit der Schule?
Eine Kinder- und Jugend-Reha muss nicht in den Ferien stattfinden. Die Kinder und Jugendlichen erhalten in den Hauptfächern Unterricht entsprechend ihrer Schulart und Klassenstufe. Der Unterricht findet in kleinen Klassen statt und ist eng in den Therapieplan eingebunden. In enger Absprache mit der Heimatschule wird hier der entsprechende Unterrichtsstoff durchgenommen und auf Lernprobleme besonders eingegangen. Auch das mitreisende Geschwisterkind erhält Schulunterricht.
So wird zum einen sichergestellt, dass das Kind nicht den Anschluss in der Schule verliert. Zum anderen ist der Unterricht ein Teil des Therapiekonzepts. Selbstvertrauen und Erfolgserlebnisse werden dabei bewusst gefördert, um die Lernfähigkeit in der Schule zu verbessern.
Was kostet eine Kinder- und Jugend-Reha?
Die Kosten für eine Kinder- und Jugend-Reha übernehmen die Kostenträger (gesetzliche Krankenversicherung, Deutsche Rentenversicherung), ebenso den Nettoverdienstausfall der Begleitperson. Auch die Kosten für das Begleitkind beziehungsweise für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten werden von den Kostenträgern übernommen. Das Gleiche gilt für die Fahrtkosten innerhalb eines bestimmten Rahmens.
Wie kann ich eine Rehabilitation für mein Kind beantragen?
Anders als bei einem Krankenhausaufenthalt muss für eine Kinder- und Jugend-Reha ein Antrag gestellt werden. Je nach zuständigem Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung, gesetzliche oder private Krankenkasse, Beihilfe) wird mit unterschiedlichen Formularen ein Antrag auf Kinder- und Jugend-Reha gestellt. Liegt eine chronische Erkrankung vor und sind bestimmte versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt, genehmigt der Kostenträger die Kinder- und Jugend-Reha.
Den Antrag stellt der Kinderarzt, Hausarzt oder Facharzt zusammen mit den Sorgeberechtigten. Besprechen Sie mit der Ärztin oder dem Arzt, ob eine stationäre Reha zu empfehlen ist, und klären Sie, ob eine Begleitperson oder eine Haushaltshilfe notwendig ist. Außerdem kann es sinnvoll sein, dass ein Begleit(geschwister)kind mitfährt.
Auch die gewünschte Klinik kann genannt werden. Nach schriftlicher Bewilligung durch den Kostenträger vereinbaren Sie den Termin mit der Klinik. Im Falle einer Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. (Hinweis zum Wunsch- und Wahlrecht:
Nach §9 SGB IX wird berechtigten Wünschen der Versicherten bezüglich einer bestimmten Rehaklinik entsprochen. Ihren Wunsch können Sie formlos im Antrag (Beiblatt) vermerken und Ihre Wahl entsprechend begründen. Auch der Arzt/die Ärztin kann Ihren Wunsch unterstützen, indem die Rehaklinik im ärztlichen Befundbericht vermerkt wird.
Welche Unterlagen und Formulare brauche ich?
Neben den wichtigen medizinischen Befunden Ihres Kindes (etwa Gutachten oder Arztbriefe) müssen Sie je nach Kostenträger unterschiedliche Antragsformulare nutzen. Diese erhalten Sie
- von Arzt/Ärztin oder
- direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse.
- Die wichtigsten Formulare haben wir Ihnen auf dieser Seite zum Download bereitgestellt.
Wer legt den Aufnahmetermin fest?
Um den Gesundheitszustand Ihres Kindes rasch verbessern zu können, legt die Reha-Einrichtung den Aufnahmetermin zeitnah fest, auch unter Berücksichtigung der dortigen freien Plätze.
Gibt es einen Unterschied zwischen der Kinder- und Jugend-Reha und der Mutter/Vater-Kind-Kur?
Kinder- und Jugend-Rehabilitationen werden sowohl von der Renten- als auch von der Krankenversicherung erbracht und die jungen Patient(inn)en stehen im Mittelpunkt; gegebenenfalls werden sie durch einen Elternteil begleitet. Die Begleitperson erhält keine eigenen Behandlungen, sondern lediglich Hilfestellungen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung des Kindes stehen – zum Beispiel Schulungen.
Im Unterschied dazu geht es bei einer Mutter/Vater-Kind-Kur, die ausschließlich von der Krankenversicherung erbracht wird, um die Gesundheitsprobleme eines Elternteils. Seine Kinder können gegebenenfalls mit aufgenommen werden.
Ist ein gemeinsamer Klinikaufenthalt möglich, wenn sowohl mein Kind als auch ich eine Reha-Leistung benötigen?
Die Möglichkeit des gemeinsamen Reha-Aufenthaltes besteht in ausgewählten Rehakliniken für Kinder und Jugendliche, die gleichzeitig eine Rehaklinik für Erwachsene sind oder die eine Vereinbarung mit einer Rehaklinik für Erwachsene besitzen. Dies ist im Einzelfall auch in Abhängigkeit von den Erkrankungen (den Indikationen) zu klären. Die Anträge sollten gleichzeitig gestellt werden.
Gibt es bei einer Ablehnung die Möglichkeit, zu widersprechen?
Gegen einen Ablehnungsbescheid kann man innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Darin sollte begründet werden, aus welchen Gründen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung angezweifelt wird. Es ist außerdem möglich, nach einer Ablehnung von einem Versicherungsträger einen Antrag beim anderen Versicherungsträger zu stellen.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.
Welche Kliniken sind für die Kinder- und Jugend-Reha zu empfehlen?
Die hier vorgestellten Rehakliniken sind auf Rehabilitation für junge Menschen spezialisiert und nutzen eine moderne medizinische Ausstattung. Vertreter(innen) verschiedenster medizinischer und sozialer Berufe arbeiten täglich zusammen, um für eine ganzheitliche Behandlung und altersgerechte Betreuung zu sorgen. Die Begleitperson des Kindes erhält Anleitung und Schulung zu dessen Krankheitsbild. Sie lernt, wie sie das Kind im Alltag im Umgang mit der Erkrankung unterstützen kann. Ein wichtiges Lernfeld stellt das Zusammensein von Gleichaltrigen mit ähnlichen gesundheitlichen Einschränkungen dar. In Patientenschulungen lernen die Kinder oder Jugendlichen, wie sie mit ihrer Krankheit umgehen und Folgeschäden vermeiden können.
Bei chronischen Krankheiten lassen sich hier auch realisierbare Strategien für Therapie und Alltagsbewältigung entwickeln. Älteren Kindern steht in den Rehakliniken eine schulische Betreuung in den Hauptfächern entsprechend der Schulart und Klassenstufe zur Verfügung.
Video
Reha-Scout Selma führt durch eine Reha-Klinik: