Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Irina Iwanova stammt aus Armenien und träumte seit der Kindheit, als Ärztin zu arbeiten. Krankheiten heilen und Menschen helfen waren schon immer ihr Wunsch. Sie setzte daher alles daran, dieses Ziel zu erreichen. Ihr Abitur schloss sie mit Auszeichnung ab und bestand die Aufnahmeprüfung für das Medizinstudium an der Universität Jerewan. Im August 2008 hatte sie ihren Abschluss in Medizin in der Tasche. Sie leitete zunächst ein Gesundheitsprojekt in Gyumri.
2010 verliebte sie sich in einen Mann, der aus ihrem Wohnort stammt und seit fünf Jahren in Deutschland lebt. Nach der Heirat zog sie zu ihrem Mann nach Magdeburg. Sie lernte Deutsch und wollte weiterhin als Ärztin arbeiten. Sie bewarb sich bei einem Krankenhaus. Man sagte ihr, sie benötige dafür eine Berufserlaubnis oder eine Approbation. Ihr Zeugnis als Ärztin müsse anerkannt werden.
Keine Antworten auf Fragen
Wo ist die Anerkennungsstelle? Von welcher Behörde bekommt sie die Berufserlaubnis oder eine Approbation? Welche Unterlagen sind für die Anerkennung notwendig? Was kostet das Anerkennungsverfahren? Wird ihr Zeugnis als Ärztin aus Armenien anerkannt? Fragen über Fragen, Irina wusste aber keine Antwort. Auch in ihrem Bekanntenkreis konnte ihr keiner helfen. Im Internet fand sie viel über Gesundheit und Krankheit, nicht aber die Antworten auf ihre Fragen.
Ein Lebenstraum geht in Erfüllung
Letztendlich wurde ihr eine Anerkennungsberatungsstelle des IQ-Netzwerkes in Magdeburg empfohlen. Hier wurde ihr geholfen. Mühsam stellte sie mit Hilfe der Beratungsstelle die Nachweise für ihr Studium und für ihre ausgeübte Tätigkeit, Übersetzungen und Beglaubigungen zusammen. Der Antrag an die für sie zuständige Anerkennungsstelle wurde gestellt. Die Freude war sehr groß, als sie die Approbation in den Händen halten konnte. Schnell fand sie eine Stelle im Krankenhaus. "Mein Lebenstraum, als Ärztin zu arbeiten, geht jetzt in Erfüllung. Dafür bin ich der Anerkennungsberatungsstelle sehr dankbar", sagte sie. "In meinem Team arbeiten Ärzte aus verschiedenen Ländern der Welt. Viele von ihnen hatten ähnliche Erfahrungen wie ich. Sie haben in ihrem Land studiert und arbeiten jetzt hier in Deutschland."
Warten auf Anerkennungsgesetz
Die Geschichte der Irina Iwanova ist ein gelungenes Beispiel, dass die mitgebrachten Kompetenzen in Deutschland genutzt werden. Nicht alle Zugewanderten haben so viel Glück. Viele von ihnen finden trotz der guten Berufsausbildung keinen Job, arbeiten als Hilfs- oder als Reinigungskraft. Wie der Fall von Malta zeigt: Sie hatte eine Ausbildung als Erzieherin absolviert. Auch in diesem Beruf übte sie fünf Jahre aus. Der Liebe wegen zog sie nach Deutschland. Als ausländischer Staatsangehöriger hatte sie keinen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren. So blieb ihr Zeugnis wertlos und sie musste als Reinigungskraft tätig sein. Nun wartet sie auf das Anerkennungsgesetz, das in Sachsen-Anhalt bald in Kraft treten wird, sodass ihr Berufszeugnis als Erzieherin bewertet werden kann. Sie hofft, dass ihr Zeugnis anerkannt wird und sie als Erzieherin wirken kann.
Anreize für ausländische Fachkräfte
Im Zuge der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels möchte Deutschland die Potenziale an Fachwissen der hier lebenden Zugewanderten nutzen sowie Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen. So tritt das Anerkennungsgesetz (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz BQFG) am 01. April 2012 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt besser zu nutzen, um qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen. Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage, dass alle ausländischen Staatsangehörigen einen Anspruch haben, ihren Berufsabschluss individuell prüfen zu lassen. Auch die Bundesländer sind dabei, Schritt für Schritt das Anerkennungsgesetz für ihre zuständigen Berufe zu erlassen. Somit können Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen wissen, ob ihr Berufsabschluss mit der deutschen Ausbildung vergleichbar ist oder nicht. Mit einer Gleichwertigkeitsbescheinigung haben sie viel mehr Chancen bei der Arbeitssuche. Im Falle, wenn eine Teilanerkennung bescheinigt wird, können sie gezielt eine passende Nachqualifizierung eruieren, sodass die mitgebrachten Berufsfachkenntnisse möglichst genutzt werden. Das Gesetz ermöglicht auch für Personen im Ausland, die in Deutschland arbeiten möchten oder demnächst in Deutschland wohnen, ihre Zeugnisse schon vor der Einreise bewerten lassen zu können. Damit möchte Deutschland Anreize schaffen, Fachkräfte im Ausland zu gewinnen.
Mit der Gleichwertigkeitsbescheinigung schaffen die Bewerber mehr Vertrauen bei den potenziellen Arbeitgebern. Denn kaum ein Personalchef weiß, wie hoch die Qualität der Ausbildung beispielsweise im Irak oder in der Elfenbeinküste ist, sodass sie dazu neigen, den Bewerber gar nicht erst zum Einstellungsgespräch einzuladen. Mit der Gleichwertigkeitsbescheinigung ist die Chance auf ein Einstellungsgespräch sowie auf tatsächliche Einstellung wesentlich erhöht.
Anerkennungsberatungsstellen des Netzwerkes Integration durch Qualifizierung (IQ)
Für Fachkräfte, die ihre Abschlüsse im Ausland absolviert haben, ist es häufig schwierig, die richtige Anerkennungsstelle in Deutschland zu finden. Durch die verschiedenen Verantwortlichkeiten sind die Anerkennungsstellen mal bei unterschiedlichen Kammern, mal bei Verwaltungsämtern oder bei Ministerien angesiedelt. Auch von Bundesland zu Bundesland ist dies differierend. Damit sich die interessierten Fachkräfte im Anerkennungsdschungel zurechtfinden, wurden Anerkennungsberatungsstellen des Netzwerkes Integration durch Qualifizierung (IQ) in allen Bundesländern installiert. Fragen wie z.B.: Wo ist für mich die zuständige Anerkennungsstelle? Welche Unterlagen benötige ich für das Anerkennungsverfahren? Welche Möglichkeiten habe ich, wenn der Antrag abgelehnt wird? können dort beantwortet werden. Auch bieten IQ-Beratungsstellen Hilfen bei Problemen beim Anerkennungsverfahren an.
Nguyen Tien Duc
Dipl.-Sozialarbeiter/Sozialpädagoge
IQ-Netzwerk Sachsen-Anhalt
INFOS
Netzwerk IQ Sachsen-Anhalt
Weitere Informationen unter:
www.netzwerk-iq.de
www.anerkennung-in-deutschland.de
Servicestelle IQ
"Berufliche Anerkennung" ST Nord
Herr Nguyen Tien Duc
Interkulturelles Beratungs- und Begegnungszentrum der Caritas
Karl-Schmidt-Str. 5c, 39104 Magdeburg
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