Die Arbeit der Clearingstelle
Die Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist eine Einrichtung der Caritas-Trägergesellschaft St. Mauritius gGmbH (ctm), welche im März 1995 als 100%ige Tochter des Caritasverbandes des Bistums Magdeburg e. V. gegründet wurde.
Was ist eine Clearingstelle?
In unserer Einrichtung halten wir seit dem 01.07.1994 acht Plätze für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr vor, die aus ihrem Heimatland durch Krieg, Bürgerkrieg, Vertreibung, Misshandlung und Verelendung flüchteten und ohne Begleitung von Sorgeberechtigten in Deutschland eintreffen. Im Clearingverfahren werden Hintergründe und Umstände der Flucht geklärt und Kontakte zu Eltern und/oder Verwandten hergestellt. Die Clearingstelle erspart den jungen Menschen die Aufnahme in den großen und für Kinder nicht geeigneten problematischen Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende.
Kinder und Jugendliche aus Asien, Osteuropa und Afrika kommen in ein für sie fremdes und unbekanntes Land. Zwar müssen sie hier nicht um Leib und Leben bangen, sie sind jedoch halt- und hilflos. In dieser unbekannten Welt, in der zudem eine fremde Sprache gesprochen wird, vermitteln die Mitarbeiter der Clearingstelle zunächst ein Gefühl der Geborgenheit. Sie geben den jungen Menschen Zeit anzukommen. In Einzel- und Gruppengesprächen können die Jugendlichen über Erlebtes berichten und diese Erfahrungen lernen zu verarbeiten. Den Kindern und Jugendlichen wird in der Clearingstelle geholfen, ein neues Leben aufzubauen und eine neue Perspektive zu erhalten. Dieses Hilfeangebot ist in enger Zusammenarbeit mit dem Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Magdeburg entstanden (Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII). Abgerundet wird diese Unterstützung für die minderjährigen Flüchtlinge durch das Angebot des Caritasverbandes seitens des "refugium e. V." - Vormundschaftsverein zur Wahrung der Rechte und Interessen der Minderjährigen.
Wie ist Der Ablauf des Clearingverfahrens?
Ankunft und Information
Nach Ankunft eines unbegleiteten Minderjährigen in Sachsen-Anhalt wird das zuständige Jugendamt informiert. Mit Hilfe eines Dolmetschers erfolgt die erste Befragung zu Alter und Personalien. Der zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes prüft durch Inaugenscheinnahme das angegebene Alter des jungen Menschen und erteilt die Inobhutnahme. Das Jugendamt stellt umgehend einen Antrag auf Einrichten einer Vormundschaft an das Vormundschaftsgericht Magdeburg.
Die Clearingstelle wird durch das Jugendamt informiert, der Jugendliche wird vor Ort abgeholt und in der Clearingstelle untergebracht. Danach wird umgehend das Clearingverfahren eingeleitet. Der Minderjährige wird bei der Ausländerbehörde Magdeburg angemeldet und erhält eine Duldung, die in der Regel vier Wochen Gültigkeit hat. Nach Ablauf dieser Zeit müssen sich die Kinder und Jugendlichen erneut bei der Ausländerbehörde vorstellen und erhalten eine Verlängerung. Alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) müssen nach der Erstanmeldung bei der Ausländerbehörde zur Polizei. Dort werden die Fingerabdrücke genommen und beim BKA ausgewertet.
Klärung der Umstände
Zeitgleich erfolgt die Vorstellung der UMF beim Gesundheitsamt. Dort wird eine ärztliche Untersuchung und bei Bedarf das Röntgen der Lunge vorgenommen.
Im Clearingverfahren sollen die individuellen Lebens- und Fluchtumstände geklärt werden. Dazu zählen:
• abgleichen der persönlichen Daten bzw. Personalien
• Lebenssituation im Heimatland
• Fluchtgründe und Motive
• Fluchtweg
• Fragen zu Eltern, Geschwistern, Verwandten im Heimatland, in DEUtschland oder einem EU-Land
• Schulbildung, Sprachkenntnisse
• Gesundheitszustand oder -probleme
• Vorstellungen, Wünsche, Ziele und Perspektiven in Deutschland
Bei der Klärung dieser Fragen bedienen wir uns der Hilfe eines Dolmetschers. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Dolmetscher, mit denen wir schon über längere Zeit zusammenarbeiten und denen der Umgang mit den oft verängstigten Kindern und Jugendlichen vertraut ist. Alle Informationen werden dokumentiert und dem Vormund sowie dem Jugendamt zur Verfügung gestellt.
Weiterer Verlauf
Die erhaltenen Informationen sind entscheidend für den weiteren Verlauf des Clearingverfahrens. Existieren Angehörige in Deutschland, versuchen wir diese ausfindig zu machen und nehmen Kontakt zu ihnen auf. Ist eine Familienzusammenführung erwünscht, sind wir dabei behilflich. Gibt es keine Angehörigen, schauen wir gemeinsam mit dem Vormund nach einer geeigneten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung, in der die Jugendlichen nach Beendigung des Clearingverfahrens leben können.
Gemeinsam mit dem Vormund wird beraten, ob beim Bundesamt für Flüchtlinge ein Asylantrag oder der Antrag auf Bleiberecht aus humanitären Gründen gestellt wird. Die Zusammenarbeit mit dem Vormund ist während des gesamten Clearingverfahrens sehr intensiv und geprägt durch regelmäßige Besuche und Fallbesprechungen in unserem Haus.
Familiäres Umfeld, Feste und Deutschunterricht
Parallel zu den Kontakten mit Ämtern und Behörden versuchen wir den Kindern und Jugendlichen in unserem Haus ein familiäres Umfeld zu geben. Sie sollen sich angekommen und angenommen fühlen. Nur so ist es möglich Vertrauen aufzubauen, damit sich die Minderjährigen uns anvertrauen.
Der Tagesablauf ist ähnlich wie in jedem Kinder- und Jugendheim. Wir kochen gemeinsam, nehmen alle Mahlzeiten gemeinsam ein, beziehen die Kinder und Jugendlichen in alle hauswirtschaftlichen Bereiche mit ein, verbringen die Freizeit miteinander, lachen miteinander und trösten wenn es nötig ist. Wir feiern natürlich auch gemeinsam, wie z. B. Weihnachten und Geburtstage. Das sind für viele Minderjährige völlig neue Erfahrungen. Oft feiern sie zum ersten Mal in ihrem Leben ihren Geburtstag und bekommen ein kleines Geschenk.
Da die Jugendlichen während des Aufenthaltes in der Clearingstelle noch nicht zur Schule gehen können, bieten wir täglich Deutschunterricht an. Dieser findet von Montag bis Freitag in den Vormittagsstunden statt und ist verbindlich für alle. So gelingt es uns, dass die Kinder und Jugendlichen bei der Verlegung in eine andere Einrichtung schon einen gewissen Wortschatz besitzen, sich gut in deutscher Sprache äußern und in den meisten Fällen umgehend eingeschult werden können. Analphabeten machen wir mit dem Alphabet und den Zahlen vertraut, sodass das Fundament für ein zukünftiges Leben gelegt wird.
Seit Gründung unserer Einrichtung konnten wir mehr als 500 Kindern und Jugendlichen ein Heim auf Zeit geben und ihnen den Start in einer für sie fremden Welt etwas leichter machen.
Barbara Schmidt
Einrichtungsleiterin
Kontakt
Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Land Sachsen-Anhalt
Lemsdorfer Weg 36
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 6232826
Telefax: 0391 6209860
E-Mail: clearingstelle@ctm-magdeburg.de
Einrichtungsleiterin: Frau Barbara Schmidt