Die Antragstellung in der GlücksSpirale setzt ein Beratungsgespräch mit Ihrem zuständigen Diözesan-Caritasverband voraus, an den Sie sich auch mit Rückfragen wenden können.
Stimmt der Diözesan-Caritasverband der Förderung Ihres Vorhabens durch die GlücksSpirale zu, registrieren Sie sich bitte im DAGS. Wie dabei vorzugehen ist, erfahren Sie im EV 1: Zugang DAGS
Erklärvideo 1: Zugang DAGS
Nach erfolgreicher Registrierung bearbeiten Sie bitte die Organisationsdaten. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie im EV 2: DAGS Organisationsdaten erfassen.
Erklärvideo 2: DAGS Organisationsdaten erfassen
Im EV 3: DAGS Antrag stellen erhalten Sie Informationen dazu, was beim Ausfüllen des Antragsformulars wichtig ist.
Erklärvideo 3: DAGS Antrag stellen
Hat der Ausschuss GlücksSpirale Ihrem Antrag zugestimmt, so wird durch den Bundesverband ein Fördervertrag erstellt. Welche Schritte nun von Ihrer Seite erforderlich sind, erfahren Sie im EV 4: DAGS Fördervertrag.
Erklärvideo 4: DAGS Fördervertrag
Da nicht immer alles wie geplant verläuft, ist mitunter ein Änderungsantrag erforderlich. Wie Sie einen Änderungsantrag in DAGS stellen, erfahren Sie im EV 5: DAGS Änderungsantrag stellen.
Erklärvideo 5: DAGS Änderungsantrag stellen
Ist der Fördervertrag unterschrieben und vom Bundesverband geprüft, kann Ihr Vorhaben zum geplanten Zeitpunkt beginnen. Mit Beginn des Vorhabens können 50% der Fördermittel abgerufen werden. Im EV 6: DAGS Mittelabruf erfahren Sie, worauf dabei zu achten ist.
Erklärvideo 6: DAGS Mittelabruf
Spätestens 6 Monate nach Ende des Förderzeitraums ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Im EV 7: DAGS Verwendungsnachweis erklären wir, wie dieser in DAGS zu erstellen ist.
Erklärvideo 7: DAGS Verwendungsnachweis