Aktuelle Informationen zum Download
Aktuelle Informationen zum Download
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Infoservice 03_2023 Prävention sex. Gewalt
Im aktuellen Infoservice finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise auf Veranstaltungen und Fortbildungen sowie Publikationen zum Thema.
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Ansprechpartner_innen Prävention sex. Missbrauch
Hier finden Sie die Ansprechpersonen und Adressen der Präventionsbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch bundesweit (Stand: 04.04.2023).
Materialien zur Prävention sexuellen Missbrauchs
Die Materialsammlung orientiert sich an den Kapiteln der Handlungsempfehlungen des Deutschen Caritasverbandes zur Prävention von sexuellem Missbrauch. Sie bildet die in der verbandlichen Praxis der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe entwickelten und verwendeten Instrumente ab.
Hinweise
Sexualpädagogische Materialsammlung 2022
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Caritas-Publikation „Kinder dürfen nein sagen!“ in sieben Sprachen
Kinder zu unterstützen und sie sprachfähig zu machen im Umgang mit Gewalt, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und sie über ihre Rechte zu informieren – das ist das Ziel dieser Broschüre.
Mit dem Heft „Kinder dürfen nein sagen!“ in leichter Sprache leisten der Deutsche Caritasverband mit den Fachverbänden KTK-Bundesverband und CBP (Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie) einen Beitrag zur Prävention und zum Schutz vor allen Formen von Gewalt. Zielgruppe sind Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und Frühförderstellen sowie Eltern und Lehrer(innen).
Die Broschüre gibt es jetzt auch in den folgenden Sprachen: Arabisch, Englisch, Türkisch, Farsi, Französisch und Russisch. Sie kann dadurch auch in der Flüchtlingsarbeit eingesetzt werden. Die Broschüre gibt es im CariKauf:
https://www.carikauf.de/produkte/fuer-die-caritas/buecher-fuer-die-caritas/kindervorgewaltschtzeninfosfrkinderelternerzieherinnenundlehrerinnen/
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Institutioneller Schutz in der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit
Die Handreichung klärt über die Notwendigkeit eines Schutzes vor sexuellem Missbrauch in der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit sowie über gesetzliche Grundlagen auf und bietet Vorlagen zur Umsetzung.
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BVkE: Checkliste zur Prävention sexualisierter Gewalt in katholischen Einrichtungen und Diensten der Erziehungshilfe
Im Rahmen eines von der Glücksspirale finanziell geförderten Kooperationsprojektes „Prävention von (sexualisierter) Gewalt in katholischen Einrichtungen und Diensten der Erziehungshilfe“ hat der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe eine (vorläufige) Checkliste mit Standards zur Prävention von (sexuellem) Missbrauch und Gewalt in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen erstellt.
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Dissexuell agierende Minderjährige
Referat von Werner Meyer-Deters über Prävention und pädagogische oder therapeutische Interventionen bei Minderjährigen. Das Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft zur Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung (DGfPI) hielt das Referat beim Workshop der Arbeitsgemeinschaft Erzieherische Hilfen (AGE) der Caritas im DiCV Münster am 14. Mai 2014.
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Psychosexuelle Fehlentwicklungen junger Menschen
Referat von Werner Meyer-Deters von der Caritas-Kinderschutzambulanz in Bochum beim Workshop der Arbeitsgemeinschaft Erzieherische Hilfen (AGE) der Caritas im DiCV Münster am 14. Mai 2014.
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Checkliste: Was tun, wenn ich Gewalt oder sexuellen Missbrauch vermute?
Vinzenz-Heim Aachen
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Ablaufdiagramm zur Verdachtsabklärung bei sexueller Grenzüberschreitung
Vinzenz-Heim Aachen
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Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII
Bayerisches Landesjugendamt
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Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Ein Handlungsleitfaden für die Dienste und Einrichtungen gemäß §8a SGB VIII
Caritasverband für das Erzbistum Berlin
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Arbeitshilfe zur Umsetzung des Schutzauftrags
Arbeitshilfe zur Umsetzung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung und der Prüfung der persönlichen Eignung von Fachkräften
mit einem Dokumentationsbogen zu § 8a SGB VIII. Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
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Leitfaden zur Prävention von und zum Umgang mit (sexueller) Gewalt
Bethanien Kinder- und Jugenddörfer Schwalmtal
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Rechtliche Handlungsmöglichkeiten und –pflichten der Einrichtungsleitung
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten und –pflichten der Einrichtungsleitung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt
IzKK-Nachrichten 1/2007, S. 17 - 20
Konzeption
Konzept
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Sexualpädagogisches Konzept
Der Leitfaden soll Mitarbeitenden Sicherheit im Umgang mit dem Thema und in der Begleitung der Menschen mit Behinderung geben. So soll dazu beigetragen werden, die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu stärken.
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Verhaltensregeln für Menschen in Einrichtungen der Caritas-Jugendhilfe
Das Handbuch erläutert in Leichter Sprache, welche Verhaltensregeln in allen Caritas-Jugendhilfe-Einrichtungen gelten. Sie sind relevant für alle Menschen in diesen Einrichtung und in der Schule. Ganz egal, ob sie Kinder, Jugendliche, Erwachsene oder Mitarbeiter sind.
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A wie achtsam - Schutzkonzept des Sozialwerks St. Georg
Das Schutzkonzept des Sozialwerkes St. Georg umfasst verbindliche Verfahren und Regelungen für alle Menschen im Sozialwerk St. Georg, einen Verhaltenskodex, die Darstellung der grundlegenden Strukturmerkmale der Präventionsarbeit sowie eine Arbeitshilfe zur Risikoanalyse.
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Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt (Arbeitshilfe)
Textvorschläge mit Erläuterungen für caritative Rechtsträger im Bistum Aachen, herausgegeben vom Caritasverband für das Bistum Aachen e. V.
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Einführung von Gewalt-Schutzkonzepten in Einrichtungen und Diensten der Caritas
Der Diözesancaritasverband Bamberg unterstützt mit der Arbeitshilfe die angeschlossenen Träger bei der Einführung von Gewalt-Schutzkonzepten. Er nimmt dabei eine thematische Erweiterung der sexualisierten Gewalt auf alle Gewaltformen vor und bezieht auch Gewalt gegen Mitarbeiter(innen) mit ein. Diese Ausrichtung hat sich in den Einrichtungen des DiCV Bamberg bewährt – er macht gerade ein ESF-gefördertes Projekt dazu.
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Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften
Die Mindeststandards wurden vom Bundesfamilienministerium in Zusammenarbeit mit UNICEF, dem Deutschen Caritasverband und weiteren Trägern erstellt. Sie sollen sollen als Leitlinien für die Erstellung und Umsetzung von einrichtungsinternen Schutzkonzepten gelten und in allen Flüchtlingsunterkünften in Deutschland umgesetzt und eingehalten werden.
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Verordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch. Hilfen zur Ausführung
Für die Arbeit mit alten, kranken, behinderten oder verwahrten Menschen (Erwachsene Schutzbefohlene). Stand: September 2015
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Arbeitshilfe: Institutionelles Schutzkonzept
Das Erzbistum Berlin hat 2015 eine Arbeitshilfe vorgelegt. Sie dient der Erstellung eines institutionellen Schutzkonzeptes zur Prävention von sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
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Schutz vor sexuellem Missbrauch durch Aufklärung - St. Gallus-Hilfe Stiftung Liebenau
Sexueller Missbrauch ist ein brisantes Thema. Noch brisanter: sexueller Missbrauch in Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderung. Um Übergriffen vorzubeugen, die sowohl im stationären Wohnen, in der Werkstatt wie auch im ambulanten Kontext vorkommen können, widmen sich Fachkräfte aller Bereiche der St. Gallus-Hilfe schon länger diesem Thema. Aus ihrer Arbeit sind Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch entstanden und veröffentlicht worden.
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verantwortlich handeln – kompetent schützen
Das Schutzkonzept „verantwortlich handeln – kompetent schützen“ wurde 2012 in Kooperation erstellt, u. a. durch: Caritasverband Rheine e. V., Caritas-Kinderheim gGMbH, Wohnhaus für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen des Caritasverbandes Rheine, Psychologische Beratungsstelle, Mitarbeitervertretungen und Personalleitungen.
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Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Handreichung für katholische Schulen, Internate und Kindertageseinrichtungen. Herausgegeben von der Kommission für Erziehung und Schule der Deutschen Bischofskonferenz im November 2010
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Proaktiver Umgang mit dem Thema sexueller Gewalt am Beispiel stationärer Jugendhilfe
Artikel von Annette Haardt-Becker und Julia von Weiler
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Sichere Orte für Kinder
Sichere Orte für Kinder. Ein Handlungsmodell zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor pädosexuellen Übergriffen in offenen Freizeiteinrichtungen
IzKK-Nachrichten 1/2007, S. 35 - 39
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Sexualpädagogische Konzeption für den Kinder- und Jugendbereich
Herz-Jesu-Haus Kühr, Zentrum für Menschen mit geistiger Behinderung
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Sexualpädagogische Positionen
Stiftung Ecksberg für Menschen mit Behinderung
Struktur
Struktur & Organisation
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Anwaltschaftliches Handeln - sieben beachtenswerte Aspekte
BVkE - Der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V.
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Empfehlungen zum Umgang mit Beschwerden in Einrichtungen
BVkE - Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V.
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Sichere Orte für Kinder
Sichere Orte für Kinder. Ein Handlungsmodell zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor pädosexuellen Übergriffen in offenen Freizeiteinrichtungen
IzKK-Nachrichten 1/2007, S. 35 - 39
Personal
Downloads
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Auskunft des Bundeszentralregisters bei der Betreuung von volljährigen Schutzbefohlenen
Neben Kindern und Jugendlichen können auch Erwachsene aufgrund von Krankheit, Alter, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, leicht Opfer sexualisierter Gewalt werden. Der Deutsche Caritasverband fordert zusammen mit dem Fachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Organisationen, die volljährige Schutzbefohlene betreuen, von ihren Beschäftigten eine Auskunft des Bundeszentralregisters zu sexuellen Vorstrafen zu verlangen.
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Ehrenkontrakt - Gemeinsam gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch
Informationen zum Ehrenkontrakt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Caritasverbandes der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. in Haupt- und Ehrenamt
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Handlungsempfehlungen zum Umgang mit § 72a SGB VIII
Empfehlungen aus der Perspektive eines freien Trägers, IzKK-Nachrichten 1/2007, S. 27 - 28
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Arbeitshilfen für die Personalauswahl zur Vermeidung der Einstellung pädosexueller Mitarbeiter
Arbeitshilfen für die Personalauswahl zur Vermeidung der Einstellung pädosexueller Mitarbeiter in den Nachrichten des Informationszentrums Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung
IzKK -Nachrichten 1/2007, S. 21 - 23
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Selbstverpflichtungserklärung zur Sicherstellung der Geeignetheit des Personals
Selbstverpflichtungserklärung zur Sicherstellung der Geeignetheit des Personals in der Kinder- und Jugendhilfe
Diözesancaritasverband Rottenburg-Stuttgart
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Standards zur Sicherstellung der Geeignetheit des Personals in der Kinder- und Jugendhilfe
Standards zur Sicherstellung der Geeignetheit des Personals in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 72a SGB VIII
Diözesancaritasverband Rottenburg-Stuttgart
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Hinweise zur Eignungsüberprüfung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe nach § 72a SGB VIII
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter
Verpflichtungen
Downloads
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Allgemeine Empfehlungen zum Umgang mit Krisen, Beschwerden
Allgemeine Empfehlungen zum Umgang mit Krisen, Beschwerden in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP)
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Die Rolle der Mitarbeitervertretung (MAV) bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs
Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter in der Erzdiözese Freiburg
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Ehemalige Heimkinder: Die Wahrheit suchen, auch wenn es schmerzt
Sr. Sara Böhmer OP, erschienen in der neuen caritas, Ausgabe 13/2010
PDF | 28,5 KB
Handlungsanleitung im Umgang mit sexuellem Missbrauch
Handlungsanleitung im Umgang mit sexuellem Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen für Träger von stationären / teilstationären Einrichtungen
Landesjugendamt Brandenburg
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Handlungsempfehlungen zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen
Handlungsempfehlungen zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen in Schulen und schulnahen Einrichtungen
Kultusministerkonferenz
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Leitlinien des Caritasverbandes der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. zum Schutz vor sexuellem Missbrauch
Kirchliches Amtsblatt 2016, Nr. 3 vom 15. Februar 2016.
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Leitlinien zum Umgang mit und zur Prävention von sexueller Gewalt
Leitlinien zum Umgang mit und zur Prävention von sexueller Gewalt der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP), herausgegeben im Nobember 2011.
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Qualitätsstandards zur Prävention von und zum fachlichen Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen
Qualitätsstandards zur Prävention von und zum fachlichen Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen / sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiter/innen
Raphaelshaus Dormagen
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Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
Diese Rahmenordnung richtet sich an alle, die im Geltungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz für das Wohl und den Schutz von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen Verantwortung und Sorge tragen. Das Ziel dieser Rahmenordnung ist eine abgestimmte Vorgehensweise im Geltungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz. Sie ist Grundlage für weitere diözesane Regelungen. (Stand: November 2019)
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Richtlinien der Dominikanerinnen von Bethanien
und der Bethanien Kinderdörfer gGmbH zum Umgang mit Vorwürfen, Opfern und Tätern bei Gewalt und sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in den Bethanien Kinder- und Jugenddörfern
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Sexueller Missbrauch. Informationen, Hilfen, Ansprechpartner
Empfehlungen des Bischöflichen Ordinariats der Diözese Rottenburg-Stuttgart
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Was tun bei sexuellem Missbrauch in den eigenen Reihen?
Was tun bei sexuellem Missbrauch in den eigenen Reihen? Hinweise zur Intervention bei sexualisierter Gewalt
Ursula Enders, in: IzKK-Nachrichten 1/2007, S. 29 - 34
Aufarbeitung
Downloads Aufarbeitung
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Handlungsempfehlungen zur Aufarbeitung von (sexualisierter) Gewalt in Einrichtungen und Diensten der Caritas im Bistum Münster
Auch wenn sich viele caritative Träger in der Vergangenheit, insbesondere in der Jugend- und Eingliederungshilfe, bereits mit dieser Thematik befasst haben und im Rahmen der Prävention flächendeckend Institutionelle Schutzkonzepte erstellt wurden, so verbleibt die moralische, historische und rechtliche Verantwortung, Missbrauch in Einrichtungen institutionell aufzuarbeiten. (Stand: März 2023)