Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum Alter von 18 Jahren. Sind die Kinder in Ausbildung, können ihre Eltern das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr beziehen. Sind die Kinder arbeitslos, gibt es bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld. Den Antrag können Eltern bei der Familienkasse stellen. Die finden Sie bei der für Ihre Gemeinde zuständigen Agentur für Arbeit.
Seit 1. Januar 2023 erhalten Eltern für jedes Kind 250 Euro.
Ist die Mutter selbst noch minderjährig, erhält auch sie Kindergeld, genauso wie Schülerinnen und Auszubildende oder Ausbildungsplatzsuchende bis 25 Jahre und Arbeitslose unter 21 Jahren.