Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts, das für rund 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas gilt. Hier können Sie die Beschlüsse der Bundes- und Regionalkommissionen herunterladen.
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Das Erscheinungsbild der Caritas wurde 2025 grundlegend weiterentwickelt. Im Auftrag des Caritasrates analysierte der Deutsche Caritasverband gemeinsam mit vielen Verbandsebenen (DiCV, OCV, Fachverbände) die bisherige Markenstruktur und den Einsatz des Corporate Designs.
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Die Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehört zu den grundlegenden Aufgaben der verbandlichen Caritas. Mit ihrem Kursen, Seminaren, Fort- und Weiterbildungen tragen die Bildungsanbieter der Caritas dazu bei, die Qualität sozialer Arbeit in der Caritas zu steigern.
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