Auch bei hoher Symptomlast haben schwer kranke Menschen das Recht, in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung in Frieden sterben zu können. Der Beitrag informiert über Sachstand und Entwicklungsperspektiven aufgrund der neuen Gesetzeslage.
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Es hapert an der praktischen Umsetzung der gesetzlich anvisierten Verbesserung der Personalausstattung in Pflegeheimen (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, 1.1.2019). Das Förderprogramm mit dem Ziel, dass es trotz Aufstockung mit Pflegepersonal nicht zu finanzieller Mehrbelastung für die Pflegebedürftigen kommt, wird sehr verhalten abgerufen.
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Der Pflege gehen die Kräfte aus, gleichzeitig steigt die Zahl der Pflegebedürftigen rapide an und die familiären Bindungen lassen nach. Barbara Rinser (DiCV München-Freising) und Jörn Vogel (DLR) gingen der Frage nach, wie Robotik die Pflegepraxis von morgen unterstützen kann und welche Folgen sie für die Pflegearbeit und Berufsbilder hat
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Fachkräftemangel, eine alternde Gesellschaft und Demografischer Wandel: Die Integration von Flüchtlingen in die Altenpflege ist Herausforderung und Chance zugleich. Wie sie gelingen kann und was beim Zugang zu beachten ist.
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Die Petition kirchlicher Sozialstationen an den Bundestag war erfolgreich: 59.766 Bürger(innen) haben innerhalb von vier Wochen den Antrag mitgezeichnet. Damit ist klar, dass sich der Petitionsausschuss mit ihrem Anliegen beschäftigen muss: Eine bessere finanzielle Ausstattung ambulanter Pflegedienste im Sozialgesetzbuch zu verankern.
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Ambulante Pflegedienste ermöglichen alten, kranken oder behinderten Menschen in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben. Doch viele Dienste stehen auf der Kippe, weil sie ihre Kosten nicht mehr decken können. Eine Petition an den Bundestag soll das nun ändern. Dazu brauchen die Initiatoren bis zum 4. Dezember 50.000 Unterschriften.
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Demokratie lebt davon, dass viele Bürger(innen) zur Wahl gehen. Doch es gibt in Deutschland rund 10.000 Erwachsene, denen das verboten ist. Sie leben mit einer Behinderung und werden rechtlich betreut, was sie laut Gesetz von der Wahl ausschließt. Dagegen wehren sich nun acht Betroffene vor dem Bundesverfassungsgericht.
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Es ist ein erklärtes Ziel der Caritas, die gesundheitliche Chancengleichheit von sozial benachteiligten Menschen zu verbessern. Das Potential, das Prävention und Gesundheitsförderung bieten, um die Gesundheit von Menschen zu erhalten und zu verbessern, wird jedoch bisher in Deutschland bei weitem noch nicht ausgeschöpft.
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