Die Gesetze zur Strom- und Gaspreisbremse sollen Privathaushalte und Unternehmen entlasten. Für die Caritas als Mitglied in der Gas-Wärme-Kommission war es wichtig, auch Härtefallregelungen für Mieter:innen sowie Hilfsfonds für soziale Einrichtungen zu etablieren.
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Die Pflegereform bringt drei wesentliche Verbesserungen: ein Personalbemessungssystem, mehr Kompetenzen für P¬flegekräfte und Tarifbindung. Der große Wermutstropfen: mit Ausnahme einer besseren Finanzierung der Kurzzeitpflege gehen pflegende Angehörige leer aus.
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Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Dieser berücksichtigt nun endlich an Demenz erkrankte Menschen. Der Erfolg der Reform wird aber stark von den Einrichtungen selbst abhängen.
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Den großen Wurf, vor allem die Neudefinition der Pflegebedürftigkeit, bringt das Pflege-Neuausrichtungsgesetz zwar nicht. Doch etliche Forderungen der Caritas sind nun erfüllt.
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Bei genauerer Betrachtung des Bundesteilhabegesetzes zeichnen sich praktische Schwierigkeiten ab, die sich beim Zuordnen von Leistungsansprüchen zu den Trägern von Pflege oder aber Eingliederungshilfe ergeben können.
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Für Teilhabe und für Existenzsicherung der Menschen mit Behinderung sind künftig getrennte Leistungsträger zuständig. Doch bei genauem Hinschauen zeigen sich Schnittstellen zwischen beiden Bereichen, deren Ausgestaltung noch viele Fragen aufwirft.
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Um mehr junge Menschen für Pflegeberufe zu gewinnen, sollten Fragen wie etwa der Anschubfinanzierung für Pflegeschulen und das Prozesskosten-Risiko der Schiedsstelle bald geklärt werden.
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Der langersehnte Referentenentwurf zur Pflegereform, das „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“, enthält nur bescheidene Verbesserungen – gemessen am gewaltigen Reformstau in der Pflege.
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Die Pflegereform bringt drei wesentliche Verbesserungen: ein Personalbemessungssystem, mehr Kompetenzen für Pflegekräfte und Tarifbindung. Der große Wermutstropfen: mit Ausnahme einer besseren Finanzierung der Kurzzeitpflege gehen pflegende Angehörige leer aus.
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Die häusliche Pflege zu stärken und Leistungen im stationären Bereich zu verbessern, darauf zielt der Referentenentwurf des fünften SGB-XI-Änderungsgesetzes. Trotz positiver Ansätze krankt die Umsetzung am Fehlen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
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Die kürzliche Neuregelung des § 82 SGB XI sorgt dafür, dass die bewährte Umlagepauschalierung mehrerer Investitionskostenarten und der Belegungsquote auch künftig gilt.
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Lob und Kritik äußert der DCV am Pflege-Neuausrichtungsgesetz. Begrüßt wird, dass es künftig für die häusliche Betreuung Geld gibt und pflegende Angehörige gestärkt werden. Bei den neuen Leistungen fehle aber die klare Abgrenzung zu anderen Sozialleistungen.
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Ein wichtiges Gesetz ist in Vorbereitung, das die Spielräume von Pflegefachkräften deutlich weiten wird – zum Segen des gesamten deutschen Gesundheitssystems.
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Nach einiger Kritik und dem Engagement von Caritas und anderen Wohlfahrtsverbänden haben die Abgeordneten im Dezember 2016 eine nachgebesserte Fassung des Bundesteilhabegesetzes beschlossen.
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Die neuen Regelungen zum Leistungserbringungsrecht werfen Licht und Schatten. Die Caritas wird die Ausgestaltung in der Praxis eng begleiten. Sie begrüßt die Weiterentwicklung zu einem echten Sachleistungsprinzip.
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Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Die Personalsituation in der Altenpflege bleibt zwar schwierig. Dennoch bringt das Gesetz manche Verbesserung. Weitere große Schritte sollten folgen.
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Nach langem Streit hat die Bundesregierung ihre „Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die Pflegereform“ vorgelegt. Caritas fordert, den Pflegebedürftigkeitsbegriff noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen, und sieht noch Verbesserungsbedarf.
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Lange wurde im Parlament darum gerungen, eine Impfpflicht einzuführen.
Nachdem dieses Bemühen gescheitert ist, fordert die Caritas, möglichst schnell ein Impfregister aufzubauen und alles zu tun, um die Impfquote zu erhöhen.
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Das Hospiz- und Palliativgesetz tritt 2016 in Kraft. Positiv:?Die Hospize werden gestärkt, eine allgemeine ambulante Palliativversorgung eingeführt. Ein Erfolg für Caritas und Diakonie, die jedoch auch Mängel sehen. Aber: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz.
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Das dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) stärkt die Rolle der Kommunen. Außerdem wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ins Sozialhilferecht übertragen. Die Caritas teilt viele der Intentionen des Gesetzes, sieht jedoch einige Auswirkungen bei der Hilfe zur Pflege als problematisch an.
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Im Bundesteilhabegesetz werden die Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen getrennt. Assistenz wird ein eigener Leistungstatbestand, und die Beratung wird ausgebaut. Die Caritas bedauert jedoch, dass das Gesetz für Werkstätten kaum Verbesserungen bringt.
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Menschen mit Behinderung und zugleich Pflegebedarf erhalten ab Januar 2017 „pflegerische Betreuungsmaßnahmen“. Damit verbunden muss das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen neu austariert werden.
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Familie, Pflege und Beruf sollen besser miteinander kombiniert werden können:
Die Bundesregierung hat in einem Gesetzentwurf das Familienpflegezeitgesetz korrigiert. Die Caritas sieht dies überwiegend positiv, weist aber auch auf Defizite hin.
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Seit kurzem gilt das Versorgungsstrukturgesetz, es bietet etliche Fortschritte für die gerechte Gesundheitsversorgung aller. Einige Punkte erfordern weiterhin das sozialpolitische Lobbying der Caritas.
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Ziel des Gesetzentwurfs zum Dritten Pflegestärkungsgesetz ist es, die Rolle der Kommunen zu stärken und den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Sozialhilfe umzusetzen. Manches wurde erreicht. Aus Sicht der Caritas existieren aber auch noch einige Baustellen.
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Am 1. Januar 2013 soll das neue Patientenrechtegesetz in Kraft treten und Patienten in der Durchsetzung ihrer Rechte stärken. Die Caritas hat zu den Plänen der Bundesregierung Stellung genommen und fordert Nachbesserungen.
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Noch in diesem Jahr will die Bundesregierung ein Gesetzgebungsverfahren zur Pflegereform in Gang bringen – eine schwierige Aufgabe angesichts der leeren Kassen der Pflegeversicherung.
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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff schafft neue Abgrenzungsprobleme zwischen Pflege und Eingliederungshilfe nach SGB XI und IX, die für die Kostenübernahme bedeutsam sind. Der folgende Beitrag versucht einen klärenden Überblick.
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Die gesundheitspolitische Reformagenda der Bundesregierung 2019 ist umfangreich. Besonders wichtig für die Caritas ist, dass die Digitalisierung ihrer Pflegeeinrichtungen auf den Weg gebracht wird. Auswirkungen der Reformen und die Bewertung des Deutschen Caritasverbandes im Überblick.
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Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes und seine Fachverbände Verband Katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V (VKAD) und der Katholische Krankenhausverband Deutschlands e.V. (kkvd)
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Der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände begrüßen die Verlängerung des Reha-Schutzschirms. Sie trägt zur wirtschaftlichen Sicherung der Einrichtungen bei.
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Der Deutsche Caritasverband begrüßt die kostenlose Abgabe von FFP2-Masken an SGB II-Leistungsberechtigte. Andere wichtige Gruppen werden aber nicht bedacht.
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Im Gesetzentwurf werden einige Teile der dringend erwarteten Pflegereform eingebracht. Von entscheidender Bedeutung ist dabei, dass wichtige Weichenstellungen für verbesserte Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte erfolgen.
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Die Regelungen zur Impfung gegen Corona müssen erweitert werden, um den Schutz gerade der vulnerablen Gruppen zu gewährleisten. Dazu enthalten die vorliegenden Anträge zum Teil gute Ansätze.
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Einige der vom Gesetzgeber vorgesehenen Maßnahmen zur Stabilisierung der Krankenversicherung nach der Pandemie sehen der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband kkvd kritisch.
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Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes und seiner Fachverbände kkvd, VKAD, BVkE, SkF, SKM, CaSu und der KAGW zum Referentenentwurf einer neuen Corona-Testverordnung.
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Die Anschaffung einer neuen Brillen ist für Menschen mit geringen Einkommen und insbesondere für Empfänger_innen von SGB II und SGB XII-Leistungen kaum zu stemmen. Der Deutsche Caritasverband sind hier dringenden Handlungsbedarf.
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Aus Sicht der Wohlfahrtsverbände beantwortet der Entwurf für eine Pflegereform nicht die drängenden Fragen zur nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung. Der Deutsche Caritasverband drängt zudem auf andere Refinanzierungsmechanismen für die Leiharbeit und auf Regelungen für die "24-Stunden-Betreuung".
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Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wird der seit langem geforderte neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ins SGB XI eingeführt. Erstmals wird der Bedarf von Demenzkranken systematisch erfasst. Dadurch erhalten noch mehr Menschen mit Unterstützungsbedarf Leistungen der Pflegeversicherung.
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In den Änderungsanträgen zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung finden sich Elemente einer lange erwarteten Pflegereform. Es ist gut, dass hier noch etwas passiert, in mehreren Punkten gibt es aber Nachbesserungsbedarf.
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Die Verbesserung der Pflege in Deutschland ist ein großes Projekt der großen Koalition. Die langerwartete neue Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit verbesserten Leistungen für Demenzkranke findet sich in diesem Gesetzentwurf allerdings noch nicht.
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Zugelassene nicht-tarifgebundene Pflegeeinrichtungen sind ab dem 1. September 2022 verpflichtet, ihren Mitarbeitenden eine Entlohnung zu zahlen, die die Höhe der Entlohnung eines Tarifvertrages oder der einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung nicht unterschreitet.
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In Deutschland betreuen und versorgen ca. 700 000 ausländische Live-in-Care-Kräfte pflegebedürftige Personen im Privathaushalt. Vielfach kommt es dabei zu ausbeuterischen Arbeitsbedingungen und qualitätsvolle Pflege ist nicht gewährleistet. Der Deutsche Caritasverband fordert, diese Versorgungsform legal und gerecht zu gestalten.
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