Die Formulierungshilfe für ein Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (kurz: COVID-19-Schutzgesetz) enthält zahlreiche Punkte, die der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände begrüßen, etwa die klare Unterscheidung zwischen medizinischen Einrichtungen, Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie Gemeinschaftseinrichtungen. Das ist ein klarer Fortschritt gegenüber den bisherigen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Wir begrüßen auch, dass die Anforderungen an die Hygienevorschriften nach stationären und ambulanten Einrichtungen differenziert betrachtet werden.
Kritikpunkte sind etwa die Terminologie - etwa den Gebrauch des Begriffs "Heim" -, die Streichung des Anspruchs auf COVID-19 Impf-, Genesenen- und Testzertifikate sowie der Mangel an Regelungen zur Testung und Impfung von Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten.
Der DCV und seine Fachverbände unterstreichen auch, dass es in allen Einrichtungen bereits umfangreiche Hygienepläne gibt.
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