Der Deutsche Caritasverband nimmt am 4. November 2020 in einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zu Anträgen der Oppositionsparteien zum Thema Versorgung mit Sehhilfen Stellung. Der DCV sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Das Thema ist nämlich in der Beratungsarbeit vor Ort als konkretes Beispiel einer ungenügend armutssensiblen Gesundheitspolitik sehr präsent. Die Anschaffungskosten einer neuen Brille oder anderer Sehhilfen ist für Menschen mit geringen Einkommen (Geringverdiener, SGB II- und SGB XII-Leistungsempfänger), oder die sich in besonderen Lebenslagen und sozialen Schwierigkeiten befinden (z.B. Wohnungslose), nicht zumutbar.
Alle Versicherten sollten langfristig ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Anspruch auf einen Zuschuss für Sehhilfen auf der Grundlage von Festbeträgen im SGB V haben. Leistungsempfänger_innen nach dem SGB II und SGB XII sollen - analog zur Härtefallregelung zum Zahnersatz - zusätzlich zu den Festbeträgen Zuschüsse für medizinisch erforderliche Sehhilfen in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten erhalten, wenn sie ansonsten unzumutbar belastet würden.
Konkret erachtet der DCV den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für sinnvoll, die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz im Jahr 2004 abgeschafften Regelung schrittweise wieder einzuführen.