Für die Inkassotätigkeit werden Ihnen Kosten berechnet. An dieser Stelle können nur ein paar Grundsätze beschrieben werden. Bei detaillierten Fragen wenden Sie sich an Ihre Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle.
Inkassounternehmen dürfen an Kosten maximal das fordern, was ein Rechtsanwalt verlangen darf.
Für das gerichtliche Mahnverfahren wird häufig ein Rechtsanwalt eingeschaltet. Falls das Inkassounternehmen bis dahin keinen Erfolg hatte (der Schuldner hat nicht gezahlt oder keine Vereinbarung unterschrieben), sind die Inkassokosten nicht gerechtfertigt. Der Schuldner kann Widerspruch gegen die Inkassokosten im Mahnbescheid einlegen.
Fragwürdige Kostenarten, wie z. B. Kontoführungsgebühren oder Kosten für Nachnahmesendungen, sollten überprüft werden.
Wenn Inkassounternehmen Forderungen kaufen (für einen Bruchteil des ursprünglichen Wertes), dürfen sie selbst keine Inkassokosten geltend machen. Also schalten sie ein neues Inkassounternehmen ein. Für Sie kann das sehr verwirrend sein.