„Damit kann er nicht in den Kindergarten“
Ein Gips am Bein ist zwar keine richtige Behinderung, aber: "Damit kann er nicht in den Kindergarten." Unser Sohn war im Normal-Kindergarten, nicht-inklusiv, ohne heilpädagogische Nebenstelle. Pädagogische Betreuung - nur nicht mit Gipsbein. Erstens wegen der anderen Kinder: Die könnten drüberfallen. Oder leiden daran, dass ein anderes Kind sich verletzt hat. Was gute Eltern ihren Kindern ersparen möchten und drum auch selbst nicht zugemutet bekommen wollen. Dann der Träger: Hat der eine Betriebshaftpflicht, die den Besuch von Kindern mit frisch gegipsten Extremitäten berücksichtigt? Stellen Sie sich vor: Gips und Bruch brechen erneut. Und wenn dann wir Eltern mit Anwalt anrücken? Schließlich die Erzieherinnen: Der rekonvaleszente Philipp braucht Zuwendung und Abwechslung. Und dass was wieder heil werden kann, das wäre auch spannend. Aber die Gruppe ist groß. Die Praktikantin wurde mit Scharlach angesteckt. Sechsjährige vor der Einschulung sind sehr anstrengend. Und jeder Zehnte ist mit dreieinhalb noch nicht sauber: Die Kackwindel muss gewechselt, der Po gebraust und abgetrocknet werden. Sorry, kein Potenzial frei. Der Philipp und sein Gipsbein blieben zu Hause, acht Wochen: "Es hat nichts mit Behinderung zu tun, echt. Aber es geht halt auch nicht einfach alles so nebenbei in einem Kindergarten."