Zivis gehen, Freiwillige werden erwartet
Da durch den Beschluss des Bundestages die Wehrpflicht in Deutschland ab diesem Jahr ausgesetzt wird, endet damit auch die Möglichkeit, den Zivildienst als Ersatz für den Wehrdienst zu leisten. Ab 1. Juli 2011 werden keine Zivis mehr einberufen, der letzte wird zum Dezember dieses Jahres entlassen. In den letzten Jahren waren es jeweils circa 90.000 junge Männer, die als Fahrer beim Rettungsdienst, als Helfer in der Kranken- und Altenpflege, als Hausmeister im Kindergarten oder auf andere Weise tätig wurden. Sie sind eine wichtige Stütze in ihren Arbeitsfeldern und haben die Chance, soziale Lebenslagen und soziale Berufe kennen zu lernen. Aus manchem wurde auf diesem Weg auch ein Mitarbeiter der Caritas.
Ersatz finden
Die sozialen Dienste und Einrichtungen stehen nun vor der Herausforderung, Ersatz für diese jungen und flexiblen Mitarbeiter zu finden. Eine ausreichende Vorlaufzeit, um die Personalplanung entsprechend umzustellen, fehlte leider. Die politische Absicht zur Aussetzung der Wehrpflicht findet sich noch nicht mal im Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung von 2009. In diesem Dokument wollte man noch an der allgemeinen Wehrpflicht festhalten. Dieses wichtige politische Vorhaben wurde dann in vergleichsweise kurzer Zeit durch den damaligen Verteidigungsminister zu Guttenberg durchgesetzt.
Als Ausgleich hat der Bundestag inzwischen ein Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) beschlossen.
Pädagogisch begleitet
Ziel des neuen Dienstes ist es, möglichst vielen Menschen einen Einsatz für die Allgemeinheit zu ermöglichen. Deshalb kann er im Unterschied zum Zivildienst auch von Frauen und Männern jeden Alters geleistet werden. Einsatzplätze sollen neben der Jugendhilfe, der Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe auch im Sport, in der Kultur, im Katastrophen- und Umweltschutz möglich sein. Die bisherigen Zivildienstplätze gelten als Einsatzstellen des neuen BFD. Weitere Plätze können durch das zuständige Bundesamt anerkannt werden. Der Dienst dauert in der Regel ein Jahr mindestens aber 6 und höchsten 24 Monate. Für junge Menschen unter 27 Jahren ist es eine Vollzeittätigkeit. Für alle Interessierten über 27 Jahre ist auch Teilzeittätigkeit mit über 20 Stunden in der Woche möglich. Die Freiwilligen bekommen ein Taschengeld und sind sozialversichert. Wenn möglich erhalten sie freie Unterkunft. Sie bekommen Urlaub nach den tariflichen Regelungen der jeweiligen Einrichtung. Die Freiwilligen werden pädagogisch begleitet und nehmen innerhalb eines Jahres, wenn sie unter 27Jahre sind, an 25 Bildungstagen teil. Für Freiwillige, die über 27 Jahre sind, wird es Bildungsmöglichkeiten im angemessenen Umfang geben.
Vom Bund unterstützt
Viele Wohlfahrtsverbände und Bundesländer haben sich dafür stark gemacht, dass die Rahmenbedingungen für diesen neuen Dienst mit denen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) vergleichbar sind, damit hier keine unnötige Konkurrenz entsteht. Die Verwaltung und Steuerung des Dienstes wird deshalb von Zentralstellen und Trägern übernommen, die meist lange Erfahrungen in der Organisation und Gestaltung des FSJ haben.
Der Bund unterstützt den BFD mit einem Zuschuss für Taschengeld, Sozialversicherung und für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen. Der BFD ist damit besser finanziert als das FSJ. Damit dieses nicht verdrängt wird, ist die Finanzierung der Dienste aneinander gekoppelt. Insgesamt plant der Bund mit 35.000 Freiwilligen pro Jahr und wird dafür 234 Millionen Euro bereitstellen.
Kontakt aufnehmen
Der Caritasverband der Diözese Görlitz e.V. bietet seit fast 20 Jahren das FSJ als Träger an. Derzeit werden die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um auch als Träger im BFD tätig zu sein. Es besteht die Möglichkeit, dass der Caritasverband auch als Träger für Einrichtungen tätig wird, die bisher keine Plätze für Freiwillige oder Zivis hatten. Interessierte Freiwillige sollten zuerst Kontakt mit dem Träger oder einer geeigneten Einsatzstelle aufnehmen und können nach einer Bewerbung dann eine Vereinbahrung unterzeichnen. Die Vereinbahrung regelt die Details des Freiwilligendienstes und wird auf Vorschlag der Einsatzstelle zwischen dem Freiwilligen und dem Bund geschlossen. Weitere Informationen oder Kontakte unter www.freiwillig-in-brandenburg-und-sachsen.de.