Caritas will Kultur der Achtsamkeit und Verantwortung einführen
Ein Teil dieses Konzepts ist der so genannte „Ehrenkontrakt“, den alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter der Caritas unterschreiben müssen. Ehrenamtliche, die bereits eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben haben, müssen nicht noch einmal unterschreiben, sollten den Kontrakt aber in jedem Fall kennen.
Mit dem Papier will die Caritas das Tabu-Thema „sexueller Missbrauch“ wach halten und alle Mitarbeitenden zur Auseinandersetzung mit dem schwierigen Thema anregen. Auf keinen Fall aber soll der Ehrenkontrakt ein Misstrauensvotum gegenüber denen sein, die sich mit Herzblut und Engagement seit Jahren ehrenamtlich engagieren.
Der Kontrakt beschreibt das Verhalten, das sich die Caritas von allen Mitarbeitern wünscht. Gleichzeitig gibt er den Mitarbeitern Hilfen und Handlungsempfehlungen an die Hand: Bei einem Verdacht oder in Gefährdungssituationen können sie sich direkt an den Missbrauchsbeauftragten und die Stabsstelle Prävention/Kinderschutz wenden. Wenn es um die Gefährdung des Wohls von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen geht, können sie Beratung oder Fortbildungen in Anspruch nehmen.
Die Caritas muss sich versichern, dass sie in ihren Reihen niemanden beschäftigt, der wegen einer einschlägigen Straftat verurteilt wurde und der weiterhin seine Bedürfnisse gegenüber Minderjährigen und Schutzbefohlenen ausleben will. Deswegen sollten alle Mitarbeiter sensibel sein, hinschauen, Verantwortung übernehmen und bezeugen, dass sie dieses Thema ernst nehmen und Übergriffe nicht dulden.
Info:
Den Ehrenkontrakt erhalten Sie vor Ort bei der für Sie zuständigen Caritas-Region oder online unter www.caritas-gegen-missbrauch.de/Materialien.