Wirkungsanalysen in eigener Sache sind wichtig, um die soziale Arbeit zu optimieren und zugleich den Geldgebern zu zeigen, dass ihre Mittel aus Sicht der Gesellschaft gut investiert sind.
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Der aktualisierte Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK), an dem sich auch kirchliche Unternehmen orientieren, fordert die Gleichrangigkeit öko-sozialer Ziele ein.
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Aufsicht und Kontrolle sollen die Verbände und Träger davor schützen, unbesehen in wirtschaftliche Schieflagen zu geraten. Ideal ist, wenn der Aufsichtsrat auch wirklich unabhängig von der Geschäftsführung berät und entscheidet. Dazu braucht es mehr Know-how.
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Die Caritas, so die Vision, setzt sich für ein Wirtschaftssystem ein, das den UN-Nachhaltigkeitszielen gerecht wird. Um diese effektiv umzusetzen, müssen ökonomische, ökologische und soziale Belange neu justiert und in Einklang gebracht werden.
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Die Trägerstrukturerhebung 2015 des Deutschen Caritasverbandes zeigt: Die Rechtsträger tun sich mit der Veröffentlichung ihres Geschäftsberichts oder ihrer Satzung noch schwer. Erfreulich ist, dass drei Viertel der Träger inzwischen ein Aufsichtsorgan haben.
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Die Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) birgt Zündstoff sowohl für die Gewinnentstehung als auch für die Gewinnverwendung von gemeinnützigen Trägern.
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Das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sowie das Zukunftspaket,
auf das sich die Bundesregierung Anfang Juni geeinigt hat, enthält einige Maßnahmen, die für Träger und Verbände der Caritas bedeutend sind.
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Die Trägerstrukturbefragung 2021 des Deutschen Caritasverbandes gibt Aufschluss darüber, wie die Caritasträger bei Aufsicht, Klimaschutz und Transparenz aufgestellt sind.
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Mit ihren knapp 25.000 Diensten und Einrichtungen verfügt die Caritas über einen beträchtlichen Immobilienbestand. Neben den sozialen Dienstleistungen und den Aufgaben als Dienstgeber trägt sie auch die Verantwortung für den Erhalt der Immobilien.
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Die Akquise von Fördermitteln über Stiftungen ist zu einer wichtigen Aufgabe der Caritasverbände geworden. Nach einer Umfrage der Zentrale des DCV existierten Ende 2007 insgesamt 66 rechtsfähige Caritas-Förderstiftungen mit einem Kapital von 80 Millionen Euro.
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Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat die Vorstandsvergütungen erneut zum Thema gemacht. Das Ziel ist erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit. Auch kirchliche Unternehmen sollten ihre Standards überprüfen und anpassen.
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Das Aufsichtsorgan des Rechtsträgers ist für die Auswahl eines Wirtschaftsprüfers verantwortlich. Doch welche Kriterien sollte man bei der Suche eines Prüfers anlegen?
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Ein kürzlich veranstalteter Workshop brachte spannende Vorschläge, wie sich die Arbeit kirchlicher Wohlfahrtsverbände der Öffentlichkeit noch klarer vermitteln lässt.
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Bis zum Jahr 2030 will die Caritas klimaneutral werden. Das Projekt „Klimaschutz in Caritas und Diakonie“ steht in den Startlöchern. Die Resonanz im Verband zur Klimaneutralität ist positiv, konkrete Schritte aber fallen schwer. Dabei gibt es einige gute Beispiele, die inspirieren.
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Caritas und Diakonie sind dabei, eigene Transparenzstandards zu setzen. Gemeinnützige Organisationen tun gut daran, nicht auf ein Gesetz zu warten, sondern selbst zu handeln.
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In der Caritaslandschaft besteht Unsicherheit darüber, welches Gehalt für einen Vorstand oder Geschäftsführer der Caritas angemessen ist. Der Deutsche Caritasverband (DCV) hat nun eine Orientierungshilfe herausgegeben, die etwas Licht ins Dunkel bringen soll.
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Die Ergebnisse einer Umfrage zu Klimaschutzaktivitäten in der Caritas zeigen, dass noch gewaltige Anstrengungen erforderlich sind, um die Treibhausgasemissionen substanziell zu senken.
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Wenn sich eine Organisation wie die Caritas für Klimagerechtigkeit einsetzt, muss sie sich auch der Frage stellen, inwieweit sie selbst in ihren Einrichtungen den CO2-Ausstoß senkt. In den Bereichen Gebäude, Mobilität oder Beschaffung kann sie einiges bewegen.
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Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken geht weiter gegen das „Calwer Urteil“ an. Der Landkreis Calw hatte seinen Kliniken einen Verlustausgleich gezahlt und bekam recht. Doch auch freie Träger wie die Caritas haben durch das Beihilfenrecht finanzielle Vorteile.
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Viele Caritas-Rechtsträger verfügen mittlerweile über eigenständige Aufsichtsorgane. Die Wirksamkeit eines solchen Gremiums steht und fällt jedoch mit den Kompetenzen der jeweiligen Mitglieder. Der Deutsche Corporate Governance Kodex gibt praktische Vorgaben für ein Besetzungsverfahren.
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Der überarbeitete Kodex zu den Grundsätzen guter Unternehmensführung ist eine lohnende Quelle für Organmitglieder der Caritas, um die eigene Führungs- und Aufsichtsarbeit zu beurteilen.
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Wohlfahrtsmarken einschließlich der Weihnachtsausgaben bleiben – trotz des Rückgangs des Mediums Brief – eine wichtige Möglichkeit, Menschen im nächsten Umfeld für kleine Spenden zu gewinnen. Hier das Know-how, als Aufruf zum Mitmachen.
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Caritas und Diakonie haben im Oktober 2010 gemeinsame Transparenzstandards für ihre Verbände, Träger und Einrichtungen beschlossen. Auf der Basis einer Selbstverpflichtung können die Träger zur Glaubwürdigkeit im Dritten Sektor beitragen.
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Der Deutsche Caritasverband hat die Rechtsträger dazu befragt, ob und wann sie die kirchliche Grundordnung übernehmen. Das vorläufige Ergebnis: Gut zwei Prozent aller Rechtsträger der Caritas werden die Grundordnung voraussichtlich nicht umsetzen.
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Mit 54,5 Millionen Euro haben die Soziallotterien im Jahr 2008 die Arbeit der Dienste und Einrichtungen der Caritas unterstützt. Obwohl ohne diese Gelder vieles nicht möglich wäre, spricht sich die Caritas gegen Lotteriewerbung aus, die die Spielsucht fördert.
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Für die Ausgestaltung des Vorstands als Organ eines eingetragenen Vereins gibt es kein Patentrezept, denn Faktoren wie Vereinsgröße oder Haftungsvolumen sind überall anders. Auf Basis der Arbeitshilfe 182 bietet dieser Beitrag aber Entscheidungskriterien an.
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Das Bundesfamilienministerium knüpft seine Förderung von Verbänden künftig an Compliance- und Transparenzvorgaben. Auch wenn Caritas und Diakonie schon lange weitreichende Standards haben, geraten Verbände damit unter höheren Rechtfertigungsdruck.
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Die bekannten Fernsehlotterien und die Glücksspirale stellen erhebliche Mittel für die freie Wohlfahrtspflege bereit – hier ein Überblick über ihre Zuschüsse im Jahr 2009.
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Zwischen dem Aufsichtsgremium eines Unternehmens und externer Wirtschaftsprüfung sollte trotz enger Geschäftsbeziehung eine gesunde Distanz bestehen. Ein Forum für den Dialog bietet jeden Herbst die Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes.
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Die „Arbeitshilfe 182“ der Bischöfe wird in den Diözesen unterschiedlich umgesetzt, ergab eine Befragung der Diözesan-Caritasverbände im Vorfeld der für Anfang 2014 erwarteten Neuauflage. Eine möglichst flächendeckende Umsetzung der Arbeitshilfe ist das Ziel.
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Die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) betrifft auch große gemeinnützige Unternehmen. Zusammen mit der BAGFW fordert der Deutsche Caritasverband, dass die Kostenträger sozialer Arbeit zur Finanzierung der entstehenden Kosten mitherangezogen werden sollen.
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Eine Studie gibt über die Innovationsfreudigkeit in Wohlfahrts- und Caritasunternehmen Auskunft. Das Ergebnis: Je förderlicher die Innovationskultur eines Unternehmens ist, desto mehr Raum gibt es dort für Neues.
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Caritas und Diakonie entwickeln gemeinsam einen Transparenzstandard. Dieser soll das Vertrauen in die Arbeit ihrer Einrichtungen und Dienste stärken.
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Alle zwei Jahre erhebt der Deutsche Caritasverband die Strukturdaten der Träger. Gemeinnützigkeit und wirksame Aufsichtsgremien sind Beispiele für wichtige Themen.
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Um den Herausforderungen durch die Digitalisierung zu begegnen, sollten Unternehmen der Sozialwirtschaft eine umfassende Digitalisierungsstrategie entwickeln. Hier ist die Beratungs- und Überwachungsfunktion von Aufsichtsräten zentral.
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Es gibt gute Gründe für Verbände, Unternehmen und Einrichtungen der kirchlichen Wohlfahrt, die Transparenzstandards von Caritas und Diakonie umzusetzen. Wir haben hier in aller Kürze die wichtigsten Fakten zusammengefasst und nennen Ihnen fünf gute Gründe für die Umsetzung.
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