AWO-Skandale wirken sich auf Zuwendungspraxis aus
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege haben in einem gemeinsamen Arbeitsprozess 2020/21 Transparenz- und Compliance-Regelungen für die Förderung der Verbände durch das Ministerium erarbeitet. Konkreter Anlass waren Skandale bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und die damit verbundene mediale Berichterstattung. Dadurch nimmt der Rechtfertigungsdruck auf die Träger der freien Wohlfahrtspflege weiter zu, was die Verwendung von Spenden, Zuwendungen der öffentlichen Hand und Mitteln der Sozialversicherungen angeht.
Bereits seit Anfang 2021 sind die mit dem Ministerium vereinbarten Compliance- und Transparenzstandards der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) verbindliche Auflage in den Zuwendungsbescheiden an die Spitzenverbände auf Bundesebene. Zu beachten ist aber, dass diese Anforderung auch wichtig für Zuwendungsbescheide mit Weiterleitungen an Mitglieder der Verbände ist (zum Beispiel an einen Orts-Caritasverband). Dies kann für die folgenden Förderprogramme relevant sein: KJP - Suizidprävention für junge Menschen (U25); KJP - Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund - Jugendmigrationsdienste (JMD); KJP - Respekt Coaches/ Anti-Mobbing-Profis; KJP - Weitere bundeszentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe; Menschen stärken Menschen - Stiftung und Begleitung von Chancenpatenschaften; Bundesprogramm für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge; dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften (DeBUG).
Die Umsetzung der Standards ist Teil der Förderbedingungen und muss gegenüber dem Ministerium im Verwendungsnachweis belegt werden. Betroffene Zuschussempfänger(innen) aus der Caritas werden darüber direkt vom Deutschen Caritasverband (DCV) informiert. Darüber hinaus haben sich die Spitzenverbände verpflichtet, dass diese Standards auch allgemein in ihren Untergliederungen angewendet werden.
Die Transparenzanforderungen des neuen BAGFW-Standards orientieren sich an Vorgaben der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" von Transparency International Deutschland und liegen damit unter den Anforderungen der gemeinsamen Transparenzstandards von Caritas und Diakonie (siehe "Transparenz als entscheidender Faktor für die Caritas"1). Die Compliance-Anforderungen verlangen angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen bei den Rechtsträgern, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die Vergütung von Mitarbeitenden und Führungskräften im Einklang mit dem Status der Gemeinnützigkeit. Bei Letzterem sind vor allem die Vorstands- beziehungsweise Geschäftsführungsvergütungen im Blick. Mit der Arbeitshilfe 182 der Deutschen Bischofskonferenz "Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und Aufsicht", den Prüfrichtlinien des Verbandes der Diözesen Deutschlands aus dem Jahr 2018 und der DCV-Orientierungshilfe für die Vergütung von Geschäftsführer(inne)n und Vorständenin der Caritas2 wird die Umsetzung dieser Anforderungen in der Caritas seit Jahren gefördert. Für die Anwendung des Compliance- und Transparenzstandards der BAGFW wurden FAQs erarbeitet. Der DCV unterstützt die verbandliche Umsetzung von Compliance und Transparenz in bundesweiten Tagungen und auch Inhouse-Veranstaltungen der Diözesan-Caritasverbände für deren Mitglieder (auf Anfrage). Mittels der Trägerstrukturbefragung des DCV erfolgt ein Monitoring des Umsetzungsstandes (siehe neue caritas Heft 18/2021, S. 30). Die BAGFW-Standards und die FAQs könnten per E-Mail: unternehmen@caritas.de angefordert werden.
Anmerkungen
1. Vgl. www.caritas. de; direkter Kurzlink: https://bit.ly/3HfBXX7
2. DCV (Hrsg.): Vergütung von hauptamtlichen Geschäftsführer(inne)n und Vorständen in der
Caritas. Freiburg: Lambertus, 2018.
Grundordnung: Korsett lockern
Umsteuern: vom Verbot zum Angebot
Kirchliches Arbeitsrecht braucht positive Perspektiven
Eine neue Art zu lernen
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