Nachhaltigkeit wird zum Grundsatz
Am 28. April 2022 trat die überarbeitete Version des DCGK in Kraft. Seit 2001 hat die gleichnamige Regierungskommission den Kodex zu einem Regelwerk für gute Unternehmensführung und -kontrolle entwickelt. Dieses wendet sich zwar in erster Linie an börsennotierte Unternehmen - die mit Hilfe einer Entsprechenserklärung jährlich den Umsetzungsstand nachweisen und veröffentlichen müssen -, aber die Ausstrahlungswirkung auf die Unternehmenswelt insgesamt hat sich merklich entfaltet. So auch auf die katholische Kirche und ihre Caritas, die bereits seit dem Jahr 2004 mit der Arbeitshilfe 182 "Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und Aufsicht" die Empfehlungen auf den eigenen Bereich anwenden.
Folgende auch für die Caritas relevante Themen greift der DCGK auf: Stärkung der Unabhängigkeit und Kompetenz des Aufsichtsorgans eines Unternehmens, Festlegung und Offenlegung der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung, Förderung der Vielfalt/Geschlechtergerechtigkeit in den Organen des Unternehmens sowie Implementierung eines wirksamen und verhältnismäßigen Risiko- und Compliance-Managements. Mit seiner neuen Fassung legt der Kodex zudem besonderes Gewicht auf nachhaltige Unternehmensführung. Der Vorstand soll die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Chancen und Risiken für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. In der Unternehmensstrategie und -planung soll er auch ökologische und soziale Ziele berücksichtigen. Damit macht die Regierungskommission eine Anforderung an unternehmerisches Handeln, die in den letzten Jahrzehnten trotz zunehmender Bedeutung oft noch ein Nischendasein fristete, zu einem unternehmerischen Grundsatz.
Aufgrund der Verankerung des DCKG in der Arbeitshilfe 182 strahlt diese Anforderung auch auf die Caritas-Rechtsträger aus. Sie sollte aus Eigenmotivation im Sinne einer Selbstverpflichtung umgesetzt werden. Die strategischen Weichen dafür gilt es in den Organen des Rechtsträgers zu stellen. Das Bewusstsein dafür und der notwendige Kompetenzaufbau bei den Organmitgliedern sind voranzutreiben, ähnlich wie es in den letzten Jahren für das Strategiethema Digitalisierung breit angegangen worden ist. So könnte das Geschäftsfeld "Nachhaltigkeitsmanagement" noch stärker in die Vorstandsebenen von Caritas-Rechtsträgern Eingang finden.
Umweltkompetenz gefragt
Damit das Aufsichtsorgan seine strategische Beratungs- und Kontrollfunktion wahrnehmen kann, braucht es eigene Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeitsmanagement, das heißt, bei der Neubesetzung von Aufsichtsratspositionen sollte auf diesen Bedarf geachtet und das bestehende Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat ergänzt werden. Dieser kann auch von seinem Recht Gebrauch machen, über Gäste und Gutachten externe Expertise in die Sitzungen einzubinden. Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie des Rechtsträgers sollte mindestens einmal im Jahr auf der Agenda des Aufsichtsrats stehen und ist damit Teil der Berichterstattung des Vorstandes/der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat. Der DCGK empfiehlt, nachhaltigkeitsbezogene Unternehmensdaten zu erfassen und zu verarbeiten als Basis für eine unternehmensintern und -extern wirksame Nachhaltigkeits-Berichterstattung.
Für das Geschäftsjahr 2024 müssen Unternehmen ab 250 Beschäftigten zusätzlich zum gewohnten finanziellen Jahresabschluss einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und (erstmals 2025) veröffentlichen, der die Anforderungen der sogenannten EU-Taxonomie erfüllt.1 Unter Federführung des CSR-Kompetenzzentrums im Deutschen Caritasverband (DCV) wird noch 2022 ein Leitfaden der Freien Wohlfahrtspflege für die Umsetzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex veröffentlicht werden. Auch die DCV-Tagung "Die Caritas im Gespräch mit Wirtschaftsprüfer_innen" am 1./2. Dezember wird sich dem Themenkreis widmen.
Anmerkung
1. Die Verabschiedung des Vorschlags der EU-Kommission in den EU-Gremien steht noch aus.
Entlastung schmälert humanitäre Hilfe
Brauchen wir wirklich jetzt eine neue Grundordnung?
Ein Test für die Augenhöhe
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