Transparenzstandards für Caritas und Diakonie auf dem Prüfstand
Seit 2010 verfügen der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland über gemeinsame Transparenzstandards. Das trug dem zunehmenden Rechtfertigungsdruck und berechtigten Informationsinteresse der wesentlichen Stakeholder von Caritas und Diakonie Rechnung - vor allem ihrer Klient(inn)en und deren Angehörigen, der Spender(innen) und Kostenträger, aber auch der interessierten Öffentlichkeit. Und nach innen gerichtet wurde deutlich gemacht, dass eine bewusst gestaltete Transparenzstrategie Vertrauen bei den Stakeholdern schafft und damit eine lohnenswerte Investition darstellt (zum Beispiel in Form besserer Belegung von Einrichtungsplätzen oder höherer Spendeneinnahmen).
Die Transparenzstandards verfolgen einen umfassenden Ansatz: Neben der Vorgabe eines Mindeststandards mit Strukturdaten und dem Leistungs-, Wirtschafts- und Spendenbericht gibt es das Aufzeigen eines Spielraums für gute Veröffentlichungspraxis. Damit stellen die Transparenzstandards eine Empfehlung an die Mitglieder von Caritas und Diakonie dar, der sie im Rahmen einer Selbstverpflichtung folgen können. Die Erfahrungen mit der Umsetzung zeigen allerdings, dass das Instrument der Selbstverpflichtung bisher nur begrenzt erfolgreich war. Eine Umsetzungslücke besteht insbesondere bei den Wirtschaftsdaten: Befürchtete Nachteile im Wettbewerb und in Entgelt-/Zuwendungsverhandlungen sind nach wie vor ein Hauptgrund für die Zurückhaltung. Gleichzeitig wurde im Zusammenhang mit dem in den Jahren 2015 und 2017 ausgeschriebenen Transparenzpreis von Caritas und Diakonie bemängelt, dass die Umsetzung zu aufwendig sei.
Anfang Mai 2018 führten die beiden Verbände einen gemeinsamen Workshop zur Überarbeitung der Transparenzstandards durch. Grundsätzlich sprachen sich die Teilnehmenden dafür aus, dass sich Caritas und Diakonie weiterhin mit eigenen Standards als Alleinstellungsmerkmal positionieren. Den in den Workshop eingebrachten Vorschlag für eine gestraffte Fassung der Standards, die nur die drei Bereiche "Strukturen", "Finanzen" und "Leistungen" umfassen und auf die bisherigen Kann-Module komplett verzichten könnte, hießen sie prinzipiell gut.
Befürwortet wurde auch die Idee, dass Mitgliedsorganisationen von Caritas und Diakonie im Internet eine gut auffindbare "Ankerseite" für Transparenz veröffentlichen sollten (zum Beispiel unterhalb des Menüpunkts "Über uns"). Dieser Vorschlag orientiert sich an der Praxis der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) von Transparency International Deutschland (siehe www.transparency.de/mitmachen/initiative-transparente-zivilgesellschaft). Die Erlaubnis, das Logo dieser Initiative zu tragen, ist an die Erfüllung von zehn Transparenzkriterien geknüpft, die an prominenter Stelle auf der Website der betreffenden Organisation veröffentlicht werden müssen. Der Vorschlag, dass die Standards von Caritas und Diakonie im Sinne einer aus Nutzersicht sinnvollen Kompatibilität auch die zehn Punkte der ITZ erfüllen sollten, stieß auf Zustimmung.
Die Workshop-Teilnehmenden machten zudem deutlich, dass Transparenz umfassender zu sehen sei. Noch besser müssten etwa die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeit von Caritas und Diakonie sowie die Zusammenhänge zwischen Kirche und kirchlicher Wohlfahrt in der Öffentlichkeit dargestellt werden. Hier wird eine Aufgabe für die Spitzenverbände gesehen, die mittels ihrer Internetauftritte noch stärker aufklären könnten (mit Verlinkungsmöglichkeiten für die Träger vor Ort). Bis Ende des Jahres soll die Überarbeitung der Standards abgeschlossen sein.
Auch die Bundesländer beschäftigen sich im Auftrag der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) aktuell damit, ob bei der Vergabe von Zuwendungen an soziale Organisationen von diesen eine gewisse Basistransparenz verlangt werden soll, die über die Nachweispflichten im Zusammenhang mit der Verwendung von Zuschüssen hinausgeht. Diese Basistransparenz könnte sich an den Kriterien der ITZ orientieren. Mit Ergebnissen der ASMK ist im Herbst zu rechnen.
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