Was bedeutet die Digitalisierung für den Aufsichtsrat eines Caritas-Unternehmens?
Waren es vor einigen Jahren noch die Herausforderungen des demografischen Wandels, die wichtige strategische Impulse für Unternehmen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft gaben, so arbeiten derzeit viele Unternehmen an ihrer digitalen Agenda. Damit verbunden sind eine Palette strategischer Fragen, angefangen bei der Zukunftsfähigkeit der eigenen IT-Infrastruktur bis hin zur Bedeutung von digitalen Plattformen oder künstlicher Intelligenz für das eigene Geschäftsmodell und die Prozesse des Unternehmens.
Für digitale Entwicklungen muss sich der Aufsichtsrat eines Caritas-Unternehmens interessieren. Denn es ist seine ureigene Aufgabe, sich mit den Chancen und Risiken des Unternehmens zu befassen und den Vorstand/die Geschäftsführung in strategischen Fragen zu beraten und zu überwachen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Unternehmensleitung keinen für das eigene Unternehmen existenziellen Trend verpasst.
Die Realität dürfte jedoch oft anders ausschauen: Viele Aufsichtsräte wissen nicht, wie sie sich dem Thema nähern sollen, und legen angesichts der damit verbundenen Tragweite und Komplexität eine gewisse Ohnmacht an den Tag. Die Unternehmensleitungen wiederum haben häufig zwar den Handlungsbedarf erkannt, stürzen sich aber lediglich auf Einzelaspekte der Digitalisierung und verlieren den Blick für das Ganze. Das heißt: Eine umfassende Digitalisierungsstrategie fehlt. Gleichzeitig stößt die Digitalisierung bei Mitarbeitenden häufig auf Vorbehalte und ist eher ein angstbesetztes Thema.
Augen auf bei der Gremienbesetzung
Hier ist die Beratungs-, aber auch Überwachungsfunktion des Aufsichtsrates gefragt und hier zeigt sich letztlich seine Qualität. Diese hängt erstens von der Zusammensetzung und Qualifikation seiner Mitglieder ab und zweitens von seiner Arbeitsweise. Bei der Zusammensetzung des Gremiums sollte besonders darauf geachtet werden, dass es aus Personen besteht, die die notwendige fachliche Qualifikation für die Wahrnehmung der Beratungs- und Überwachungsfunktion aufweisen. Grundsätzlich sind hier etwa theologische/ethische, juristische oder ökonomische Qualifikationen, aber auch Kenntnisse bezüglich des operativen Geschäfts des Unternehmens gefragt. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates sollten über eine gewisse ökonomische Qualifikation verfügen, um die Wirtschaftsplanung und auch den Jahresabschluss des Unternehmens zu verstehen. Auch sollten Aufsichtsratsmitglieder mit den Basics der Digitalisierung und deren Bedeutung für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft vertraut sein. Falls der Aufsichtsrat für sich ein Wissensdefizit konstatiert, sind Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich. Dies schließt nicht aus, dass es im Gremium auch Personen mit tieferen Kenntnissen zum Thema Digitalisierung gibt (zum Beispiel aus der IT-Branche). Lediglich wenn ein Basiswissen vorhanden ist, ist der Aufsichtsrat als Ganzes in der Lage, die richtigen Fragen an die Geschäftsführung/den Vorstand zu richten und zu entscheiden, ob die Einbeziehung externer Expertise notwendig ist.
Unternehmen der Sozialwirtschaft sind derzeit verstärkt mit dem Schutz der Klienten- und Mitarbeitendendaten vor Cyber-Angriffen und dem Datenschutz insgesamt konfrontiert. Der Aufsichtsrat muss sich davon überzeugen, dass der Vorstand die notwendigen Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergreift oder schon ergriffen hat. Letztlich kommt es auch bei Fragen der Digitalisierung von Unternehmen unter Wahrung einer klaren Rollenverteilung auf ein gutes Zusammenspiel zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsrat an.1
Anmerkung
1. Siehe hierzu auch die Empfehlungen der Arbeitshilfe 182 des Verbandes der Diözesen Deutschlands und der Kommission XIII der Deutschen Bischofskonferenz "Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und Aufsicht", dritte, völlig überarbeitete Auflage aus dem Jahr 2014 (abrufbar unter www.dbk.de).
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