Leistungskürzung der Pensionskasse
Herr Keese, wie erfahren die Versicherten, dass sie von Kürzungen betroffen sind?
Im Juli werden wir sowohl die Leistungsanwärter sowie die Leistungsempfänger anschreiben. Die Dienstgeber werden schon etwas früher informiert.
Sind Ihnen denn alle Dienstgeber bekannt?
Wir haben bei den Dienstgebern unseres Bestands in den letzten Jahren durch Zusammenlegungen und Auflösungen eine nicht unerhebliche Veränderung erlebt. Es ist möglich, dass der eine oder andere Rentner sagen wird, dass sein einstandspflichtiger Dienstgeber gar nicht mehr existiert. Dann müssen wir dabei helfen, den entsprechenden Rechtsnachfolger zu ermitteln. Die Versicherten müssen nämlich ihre Ansprüche gegenüber ihren Dienstgebern geltend machen. Wir versuchen den Versicherten zu helfen, aber wir haben keine Übersicht über Rechtsnachfolger in der Caritas und der verfassten Kirche. Im Moment können wir etwa die Hälfte der betrieblich Altersversorgten eindeutig einem Dienstgeber zuordnen. Daneben haben wir knapp 40 Prozent der Versorgungen, bei denen es sich um beendete Arbeitsverhältnisse handelt und wir den letzten Arbeitgeber kennen. Dann haben wir noch etwa 2000 Altverträge im Bestand, die wir nun nach Aktenlagen und mittels Archivarbeit einem Arbeitgeber zuzuordnen versuchen.
Wie gliedern sich die Betroffenen genau auf?
Von den insgesamt über 24.000 Betroffenen sind 14.000 Anwärter und etwas mehr als 10.000 Rentner. Sie haben zum einen klassische Verträge der betrieblichen Altersversorgung aber auch Privatverträge, wobei in den Privatverträgen häufig auch arbeitgeberfinanzierte Bestandteile enthalten sind. Für diese hat der Dienstgeber auf alle Fälle ebenfalls eine Einstandspflicht. 18.400 Verträge sind der ersten Gruppe zuzuordnen. Über 5600 sind Privatverträge, davon knapp 1800 Verträge mit Ordensangehörigen und knapp 3800 Verträge mit erkennbaren Privatpersonen. Hierzu gehören auch Vertragsfortführungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses. Wir werden mit der Benachrichtigung versuchen mitzuteilen, welche Vertragsart vorliegt und ob es nach unserer Kenntnis eine Einstandspflicht gibt.
Werden die Leistungskürzungen zu Härtefällen führen?
Die Kürzung wird im Schnitt zwischen 20 und 30 Prozent, im Einzelfall auch 50 Prozent betragen. Im Moment haben wir für die einzelnen Tarife Beispielsrechnungen ausgeführt. Für einzelne ­Personen könnte es leider spürbar und schmerzhaft werden. Bei der betrieblichen Altersversorgung haben wir eine Monatsrente von durchschnittlich 121 Euro. Bei den Rentnern ist das allerdings mehr: Sie haben eine Durchschnittsrente von 221 Euro und die Anwärter von 75 Euro. Das hängt stark von der Länge der Versicherungszeit ab. Bei den eindeutigen Privatverträgen haben wir eine Durchschnittsrente von 144 Euro und bei den Ordens­angehörigen von 451 Euro. Absolut gesehen sind die Ordens­angehörigen am stärksten betroffen.
Ist bekannt, ob es einzelne Träger sehr hart treffen wird?
Wir haben eine Übersicht pro Träger. Manche sind sehr gering betroffen mit ganz wenigen Fällen. Bei manchen Arbeitgebern kann es in die Hunderte gehen.
Die Einrichtungen müssen noch im Jahr 2019 Rückstellungen bilden. Könnte hier Insolvenz drohen und gibt es noch andere Optionen?
Die wirtschaftliche Situation der Einrichtung kann ich nicht beurteilen. Die Frage ist aber, wie sie mit den Verpflichtungen umgeht. Wählt sie zum Abdecken des Ausgleichs eine Direktzusage, dann muss sie diese in voller Höhe bilanzieren. Oder es findet sich eine andere Möglichkeit, zum Beispiel über laufende Beitragszahlungen in eine Versicherungslösung. In der Diskussion war auch ein Kürzungsausgleichstarif, den wir nicht anbieten können. Es werden seitens der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV derzeit Gespräche mit einem anderen Anbieter geführt, der dann Neuanmeldungen übernimmt. Es wäre sinnvoll, wenn dieser auch gleich einen Tarif für den Kürzungsausgleich vorhalten würde.
Was passiert, wenn zahlreiche Mitglieder ihren Vertrag beitragsfrei stellen?
Das heißt für die privat Versicherten, dass die Kürzung so bestehen bleibt, wie sie momentan ist, und nicht weiter ausgeglichen werden kann. Sie müssen sich überlegen, wie sie weiter ihre Alterssicherung betreiben können. Sie müssen dann gegebenenfalls nochmals eine mittlerweile teure neue Lösung einkaufen und womöglich eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen. Wir selbst als Kasse haben Vorsorge getroffen. Wir werden das aushalten können. Die Kündigung wäre mit einem hohen ­Rechnungszins verbunden. Das Kollektiv hätte daraus quasi noch einen Vorteil. Wenn aber alle das tun würden, dann müssten wir mög­licherweise nochmals die Leistung kürzen, falls wir unsere ­Kostenbasis erst langfristig reduzieren könnten. Das ist aber ein Extremszenario, das ich so gerade nicht sehe. Wir haben jetzt mit der Sanierung eine gute Basis geschaffen.
Wer steht eigentlich den betroffenen Mitarbeitenden und Rentnern zur Seite?
Zunächst einmal müssen sie sich an ihren Dienstgeber wenden. Der Normalfall sollte sein, dass dieser dann den Anspruch des Rentners nachvollzieht und in die Ausgleichspflicht eintritt. Für den Fall, dass dies nicht so ist, muss sich der Dienstnehmer an ein Arbeitsgericht wenden.
Vor Gericht geht es dann um die Haftungsfrage. Haben Sie dazu schon Anfragen?
Konkrete Anfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hatten wir im Einzelfall. Es ist auch für uns selbst als Unternehmen ein wesentliches Thema. Wir ermitteln derzeit, welche Schäden in welcher Höhe aufgetreten sind und gegen welche Verursacher des Schadens sich ein Schadenersatzanspruch richten kann. Mögliche Verursacher sind vom Grundsatz her zunächst einmal Vorstände und Aufsichtsräte der Kasse, aber dann auch Berater, die für die Kasse tätig waren. Wenn diese Ansprüche erfüllt werden, werden sie den Dienstgebern und Dienstnehmern zugutekommen.
Auf lange Sicht gesehen ist das doch die Abwicklung der Pen­sionskasse. Haben Sie den langen Atem, bis der letzte Rentner verstorben ist?
Den haben wir auf jeden Fall. Die Deckungsrückstellung wird sich über die nächsten Jahrzehnte natürlich weiter zurückbilden, und zwar als Folge der zunehmenden Höhe von Rentenzahlungen. Daraus folgt allerdings eine wohlgeordnete und strukturierte Abwicklung über die nächsten Jahrzehnte. Damit tun wir etwas, was einige große Versicherer auch bereits mit Run-off-Projekten umsetzen. Es ist leider eine der langanhaltenden Niedrigzinsphase geschuldeten Entwicklung in der gesamten Branche, in der wir uns hier bewegen. In den letzten Jahren haben Pensionskassen mehr als 25-mal ihre Leistungen reduziert. Das tröstet zwar die Betroffenen nicht, aber es setzt alles in einen Gesamtzusammenhang. In der Kommunikation erregt es weniger Aufmerksamkeit, wenn es peu à peu passiert und nicht auf einen Schlag eine so große Kürzung vorgenommen wird wie nun bei uns. Es ermöglicht auch den Betroffenen, sich besser darauf einzustellen, als wenn es mit einem großen Schlag kommt. Es tut uns sehr leid, dass die Sanierung bei uns nicht anders durchzuführen ist.
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Leistungskürzung der Pensionskasse
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