Rechtliche Betreuung: ein anspruchsvolles Ehrenamt
Die Betreuten beanspruchen Beistand und Vertretung in unterschiedlichsten Lebenslagen unter Beachtung ihrer Wünsche und ihres Willens. Wohnt der betreute Mensch in einer stationären Einrichtung, werden unter anderem Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit der Betreuenden erwartet. Die Angehörigen wollen entlastet und informiert werden. Versicherungen, Banken und Behörden sind angewiesen auf kenntnisreiche Ansprechpartnerinnen und -partner. Das Betreuungsgericht verlangt alle Vorgaben und Regelungen korrekt einzuhalten und kontrolliert dies im Rahmen seiner Aufsicht. Ab 2023 kommen zusätzliche Berichts- und Informationspflichten hinzu.
Der örtliche Betreuungsverein bietet Rückhalt durch kompetente, vertrauensvolle Beratung und individuelle Begleitung. Die Betreuerinnen und Betreuer werden intensiv in ihre Aufgaben eingearbeitet - im Idealfall unterstützt durch ein Mentoren-System, ergänzt durch attraktive Fortbildungen. In manchen Fällen wäre es hilfreich, ethische Fallbesprechungen in Anspruch zu nehmen, eine kostenlose psychologische Begleitung und/oder ein Mediationsangebot nutzen zu können. Bei Bedarf sollte Zugang zu Expertinnen und Experten in Rechts- und Finanzfragen ermöglicht werden. Es ist zu hoffen, dass die Betreuungsvereine ab 2023 so ausgestattet werden, dass sie personell in der Lage sind, die Betreuerinnen und Betreuer entsprechend unterstützen zu können.
In stationären Einrichtungen empfiehlt es sich, einen festen Ansprechpartner zu benennen und eine Sprechstunde für die in dieser Einrichtung tätigen Betreuenden anzubieten. Für viele über den Einzelfall hinausgehende Fragestellungen eignet sich für diesen Kreis ein von der Einrichtungsleitung organisierter regelmäßiger Austausch.
Die Verpflichtung, Hygiene- und Abstandsregeln während der Zeit der Coronapandemie einzuhalten, erschwert den persönlichen Kontakt zu den Betreuten und erhöht den Aufwand erheblich (Kontaktbeschränkungen, zwingend erforderliche Terminvereinbarungen, Maskenpflicht etc.). Es wäre wünschenswert, wenn künftig in ähnlichen Fällen Ausnahmeregelungen für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer greifen könnten. Ein aus öffentlichen Mitteln finanzierter Betreuungsbonus analog zum Pflegebonus hätte dazu beigetragen, die zusätzlichen Belastungen etwas abzumildern. Handlungsbedarf gibt es zudem bei der knapp bemessenen Aufwandsentschädigung von 400 Euro im Jahr. Auch hier ist der Spitzenverband im Rahmen seiner Politikberatung gefragt.
Bei allen neuen Vorgaben und Regelungen gilt es zu bedenken, dass es schon unter den aktuellen Rahmenbedingungen schwierig ist, das zeitintensive, persönlich und inhaltlich mitunter sehr herausfordernde und anspruchsvolle Ehrenamt gut zu gestalten. Zusätzliche Ansprüche an Einsatzbereitschaft, Qualifikation, Fortbildungs-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten könnten dazu führen, dass das Feld der rechtlichen Betreuung zunehmend den Berufsbetreuerinnen und Betreuern überlassen wird.
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