Gewalt umfassend vorbeugen
Das Ziel jedes Arbeitsgebers sollte es sein, seine Mitarbeitenden wie Klient(inn)en vor jeder Form von Diskriminierung und Gewalt zu schützen. Ein ganzheitliches Gewaltschutzkonzept in den Diensten und Einrichtungen der Caritas nimmt Bezug auf Prävention, Intervention sowie Nachsorge von körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt. Die Ausgangspunkte bilden die Ordnungen der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) "Rahmenordnung - Prävention gegen sexualisierte Gewalt" und "Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch […]" sowie die Bestimmungen im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) und im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
In den Ordnungen der DBK werden Methoden zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt beschrieben sowie Maßnahmen bei Vorfällen. Ausgehend von der "Rahmenordnung - Prävention" der DBK haben Organisationen ein Schutzkonzept zu erarbeiten. Dieses enthält eine Risikoanalyse, die sowohl vorab wie auch in regelmäßigen Abständen erfolgt. Dies ermöglicht, dass strukturelle und individuelle Gefährdungen für Klient(inn)en in einer Organisation erkannt werden.
Die Paragrafen 4 und 5 ArbSchG verpflichten den Arbeitgeber dazu, alle anfallenden Tätigkeiten der Mitarbeitenden auf mögliche Gefährdungen zu untersuchen und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf psychische Belastungen, beispielsweise infolge von Gewaltereignissen. In der Gefährdungsbeurteilung muss dies dokumentiert und aktuell gehalten werden. Hierzu muss sich der Arbeitsschutzausschuss (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz) regelmäßig beraten. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet hier Unterstützung an.
In der Caritas sind unterschiedliche Mitarbeiter(innen) mit dem Thema Gewaltprävention beschäftigt: Personen, die für die Prävention von sexualisierter Gewalt oder für das AGG zuständig sind, Vertreter(innen) aus dem Arbeitsschutzausschuss und aus der Mitarbeitervertretung sowie der/die Qualitätsbeauftragte. Diese sollen im Auftrag des Arbeitgebers eng zusammenarbeiten. Das heißt, in der Praxis bringen alle Beteiligten ihre Expertise für eine Gefährdungsbeurteilung ein. Bei der Gebäudebegehung und der Arbeitsplatzanalyse werden die Klient(inn)en und Mitarbeitenden bezüglich des subjektiven Sicherheitsgefühls miteinbezogen. Die Mitarbeitendenbefragung zur psychischen Belastung wird um Fragen zur Gewaltprävention erweitert und kann so Teil der Risikoanalyse im Sinne der "Rahmenordnung - Prävention" der DBK sein. So können Gefährdungen erkannt und Wissen über die Fehler- und Achtsamkeitskultur generiert werden.
Ein Vorteil des ganzheitlichen Gewaltschutzkonzepts ist zudem, dass im Interventionsverfahren bei Vorfällen alle Gewaltformen und Personengruppen (Mitarbeitende und Kund(inn)en als Täter(innen) und Betroffene) berücksichtigt werden. Unterstützung bieten hier unter anderem die Beratungsstellen zum AGG oder die BGW an.3
Generell ist bei dem Thema wichtig, dass die Gesamtverantwortung auf der Leitungsebene des Arbeitgebers liegt. Sein Ziel sollte es sein, eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern, die durch einen respektvollen, grenz-achtenden und fürsorglichen Umgang aller handelnden Personen zum Ausdruck kommt.
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