Ein zeitgemäßes Fundament
Eine Erhebung steht und fällt mit ihrer Konzeption. Dieses Fundament bilden die Rahmenbestimmungen (ZS-RB) für die Caritas-Zentralstatistik (s. S. 36 f. in diesem Heft). Festgehalten sind hier sowohl die methodischen Grundlagen als auch Leitlinien zum Verfahren und zur Zusammenarbeit. Mehr als 15 Jahre im Einsatz, wurden diese Bestimmungen nun überarbeitet. Die große Herausforderung dabei war, einerseits einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen zu finden und andererseits die Kontinuität der Zentralstatistik zu bewahren.
Die Zentralstatistik ist ein gemeinschaftliches Vorhaben der Diözesan-Caritasverbände (DiCV), des Landes-Caritasverbandes für Oldenburg (LCV), der Fachverbände (FV)und des Deutschen Caritasverbandes (DCV). Im Unterschied zu Erhebungen, die zentral durch eine Stelle durchgeführt werden, braucht es für die Zentralstatistik die Abstimmung von Regelungen zur Zusammenarbeit und zu einheitlichem methodischen Vorgehen der unterschiedlichen Akteure. Eine wichtige gemeinsame Grundlage dafür wurde im Jahr 2000 mit den ZS-RB geschaffen. Neben Punkten, die den Rahmen für die Konzeption der Erhebung abstecken, wurde darin auch die Aufgabenteilung zwischen den beteiligten Akteuren geregelt.
Praxistauglichkeit der ZS-RB
Erfahrungen aus der Umsetzung der ZS-RB haben in den letzten Jahren die Notwendigkeit aufgezeigt, die bestehenden Grundlagen für die Zentralstatistik zu überarbeiten. Zuletzt war eine deutliche Diskrepanz zwischen den in der Theorie bestehenden ZS-RB und den in der Umsetzung angewandten Verfahren bei der Datenerhebung zu beobachten. Dafür gibt es unterschiedliche Ursachen. So waren die Regelungen in den ZS-RB teilweise ungleichmäßig ausgestaltet. Während sich für einige relevante Bereiche der Planung, Erhebung und Auswertung zu ungenaue oder teilweise gar keine Regelungen fanden, gab es an anderer Stelle viel zu detaillierte Vorgaben. Gleichzeitig fehlte eine prägnante Darstellung der Kernziele der Zentralstatistik. Auch Fragen der Zusammenarbeit zwischen DiCV, LCV, FV und DCV blieben unbeantwortet, die Zuständigkeiten waren teilweise nicht klar benannt. Darüber hinaus gab es verbandliche Veränderungsprozesse, die zu einer weiteren Erhöhung der Komplexität führten. Dies schlug sich vor allem in einem erhöhten Zeitbedarf für die Teilnahme bei den Trägern nieder.
Insgesamt verloren die ZS-RB damit mehr und mehr an Gültigkeit - es galt, eine Regelungslücke zu schließen.
Prozess der Überarbeitung
Erstmals benannte der Bundesarbeitskreis Statistik 2014 die Überarbeitung der ZS-RB als konkretes Ziel. In einem ersten Schritt wurden bei einem Workshop mit Vertreter(inne)n aus den DiCV und dem LCV für Oldenburg zentrale Fragestellungen unter Einbeziehung diözesanspezifischer Gegebenheiten näher erörtert. Anschließend wurde der Überarbeitungsprozess mit ersten Ergebnissen in der Bundesdirektorenkonferenz vorgestellt. Im folgenden Konsultationsverfahren erhielten die DiCV, der LCV für Oldenburg und die Fachverbände die Gelegenheit, ihren Standpunkt zu den zentralen Fragestellungen und einem ersten Entwurf mitzuteilen. Insgesamt gingen dazu acht Rückmeldungen von den DiCV und drei aus dem Kreis der Fachverbände ein. Die Ergebnisse wurden systematisch ausgewertet und hinsichtlich der Relevanz für die ZS-RB bewertet und diskutiert. Dies stellte die Grundlage für die Formulierung der aktualisierten ZS-RB dar, die schließlich im September 2016 vom Vorstand des DCV beschlossen wurden.
Zentrale Ergebnisse der Aktualisierung
In der verbandlichen Diskussion zur Überarbeitung der ZS-RB kristallisierten sich fünf zentrale Fragestellungen heraus, über die im Überarbeitungsprozess ein intensiver Austausch stattfand.
- Gliederung der ZS-RB
Mit der Überarbeitung ist es gelungen, Rahmenvorgaben für die Zentralstatistik zu setzen, die die wesentlichen Regelungen enthalten und gleichzeitig den notwendigen Raum für Weiterentwicklungen belassen. In diesem Zusammenhang konnte erstmals eine detaillierte Dokumentation der Methodik erfolgen. Bereits bewährte Vorgänge konnten darin herausgearbeitet, ein wichtiger Beitrag hin zu mehr Transparenz konnte erbracht werden. Wesentlich dafür ist der Aufbau der überarbeiteten Bestimmungen, der neben den eigentlichen ZS-RB eine gesonderte Dokumentation der Methodik vorsieht. Während in den ZS-RB die notwendigen Eckpunkte zur Konzeption der Zentralstatistik definiert werden, wird es in der Dokumentation der Methodik ermöglicht, genauere Definitionen zu formulieren und den praktischen Erhebungsweg festzuhalten. Darüber hinaus kann die Methodik nun auf Arbeitsebene laufend weiterentwickelt werden, während die ZS-RB als gemeinsame Vereinbarung unabhängig davon ihre Gültigkeit behalten.
Analog zu dieser Ausgliederung der Methodik sieht die überarbeitete Fassung ebenfalls ein Auslagern der Regelungen zum Datenschutz vor. Bereits 2009 wurden detaillierte Regelungen zur Datensicherheit und dem Umgang mit Daten im DCV beschlossen, die nun mit diesem Schritt in die Rahmenbestimmungen integriert wurden.
- Zentrale Zielsetzung der Erhebung der Zentralstatistik
Mit der Definition einer klaren Zielsetzung in den Rahmenbestimmungen wird eine gute Orientierung für die Erhebung und die Weiterentwicklung der Methodik bereitgestellt. Durch eine Fokussierung der Ziele auf das Wesentliche kann zum einen ein Ausgleich in dem Spannungsfeld zwischen den Informationsinteressen der Datennutzer und dem Aufwand der Befragten herbeigeführt werden. Zum anderen trägt dies zur Reduktion der Komplexität bei, fördert damit die Akzeptanz unter allen Beteiligten und leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherung der Qualität. Die Formulierung der Zielsetzung findet sich vor allem in der Festlegung des Teilnehmerkreises und des Fragebogenumfangs (§ 2 Erkenntnisinteresse) in den Rahmenbestimmungen wieder.
- Festlegung des Teilnehmerkreises
Im Überarbeitungsprozess konnten sich die Beteiligten auf "alle sozialen Leistungsangebote in katholischer Trägerschaft sowie der zugehörigen Rechtsträger" (vgl. § 2 Abs. 2) als Teilnehmerkreis für die Zentralstatistik einigen. Hierzu gehören alle Rechtsträger, die Mitglied im Caritasverband sind und/oder die Grundordnung anwenden und alle darüber hinaus, die satzungsgemäß katholisch sind. In den bisherigen Rahmenbestimmungen wurde die Mitgliedschaft als Ausschlusskriterium benannt - es konnte jedoch in der Praxis so nicht umgesetzt werden, da es einige DiCV gab, in denen Mitgliedschaft kein ausreichendes Abgrenzungskriterium war.
Darüber hinaus bilden die Zentralstatistik-Ergebnisse die Grundlage für die Statistik für den Heiligen Stuhl, was die Einbeziehung aller katholischen Leistungsangebote notwendig macht. Um den DiCV zu ermöglichen, den Teilnehmerkreis je nach Erkenntnis-Interesse abzugrenzen, werden im Laufe des Jahres 2017 sowohl "Mitgliedschaft" als auch "Anwendung der Grundordnung" als neue Merkmale der Rechtsträger aufgenommen. Dadurch wird es für die DiCV zukünftig möglich sein, die Ergebnisse differenziert nach diesen beiden Merkmalen auszugeben.
- Definition des Fragebogenumfangs
Als unmittelbare Folge der Überlegungen zur Zielsetzung der Zentralstatistik sieht die überarbeitete Fassung einen deutlich geringeren Umfang des Fragebogens vor. Insbesondere die Absicht zur Reduktion der Komplexität spielte dabei eine entscheidende Rolle. Bei der Interessenabwägung zwischen einer Vollerhebung, der differenzierten Erfassung der Leistungsangebote und einem umfassenden Fragenkatalog entschieden sich die beteiligten Akteure dazu, die Komplexität durch eine Kürzung des Fragekataloges zu reduzieren.
Es verbleiben die Daten zu Kapazität und Mitarbeiterstruktur der Einrichtungen und Dienste. Darüber hinaus werden weiterhin die Auszubildenden, die Ordenskräfte sowie die Freiwilligendienstleistenden erhoben. Eine vollständige Auflistung der im Fragebogen zu erhebenden Merkmale, findet sich in den überarbeiteten Rahmenbestimmungen unter § 2 Abs. 4.
- Regelung der Zuständigkeiten
Mit den Regelungen zu den Zuständigkeiten ist es gelungen, die in den letzten Jahren bereits erfolgreich praktizierte Aufgabenteilung zwischen allen beteiligten Akteuren detailliert in die Rahmenbestimmungen zu integrieren. Da die wesentlichen Akteure bei der Durchführung der Zentralstatistik der DCV, die DiCV und der LCV Oldenburg sind, umfassen die Regelungen hauptsächlich die Aufgabenteilung (vgl. § 7 Abs. 2, Abs. 3) zwischen diesen Akteuren. Neu ist jedoch, dass nun, neben dem DCV, den DiCV und dem LCV für Oldenburg, auch die Fachverbände (vgl. § 7 Abs. 4) als möglicher durchführender Akteur in den Rahmenbestimmungen aufgeführt werden. In den bisherigen Rahmenbestimmungen war dies nicht angedacht, wurde aber in der Erhebungspraxis bereits seit einigen Jahren praktiziert. So werden die Daten der Mitgliedseinrichtungen von IN VIA Deutschland nicht mehr gesondert über die Zentralstatistik, sondern direkt über die IN VIA-Verbandsstatistik erhoben und anschließend in die Zentralstatistik integriert. Um die Regelungen der Zuständigkeiten für eine Einbindung weiterer Fachverbände offenzuhalten, wird in den Rahmenbestimmungen lediglich auf eine Einzelfallregelung und eine detaillierte Dokumentation in der Methodik verwiesen.
Insgesamt konnten mit der Überarbeitung der Rahmenbestimmungen grundsätzliche Fragen geklärt und ein Instrument bereitgestellt werden, das für die kommenden Erhebungen als Orientierungsrahmen dient. Dabei wurde eine Basis für die Zusammenarbeit der beteiligten Verbandsakteure geschaffen und ein bedeutender Beitrag zur Transparenz hinsichtlich der Methodik geleistet. Nun gilt es, die neuen Regelungen neben den bestehenden in die Praxis umzusetzen und den geschaffenen Raum für systematische Weiterentwicklungen zu nutzen.
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