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Altersarmut bleibt – trotz vieler Rentenkonzepte

Altersarmut ist vieldiskutiert. Die von Bundesregierung und Opposition erarbeiteten Vorschläge zur staatlich subventionierten Rentenaufstockung werden dem Problem nicht gerecht. Sie begünstigen lediglich private Rentenversicherer, nicht aber die im Alter Armen.

Alter Mann putzt WaschbeckenAltersarmut: Vielen Rentnern bleibt nichts anderes übrig, als noch etwas dazuzuverdienen.(c) Michael Schütze - Fotolia

Während der vergangenen Jahrzehnte galt (Alters-)Armut hierzulande eher als gesellschaftliche Randerscheinung, bevor sie wieder stärker in den Blickpunkt rückte. Große öffentliche Aufmerksamkeit wurde dem Thema erst zuteil, als das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im September 2012 dramatische Zahlen zur mutmaßlichen Rentenhöhe von normalen Arbeitnehmern im Jahr 2030 veröffentlichte, wohl um das Projekt der "Zuschussrente" innerhalb der Union und der Koalition durchsetzungsfähig zu machen. Hier soll gefragt werden, ob dieser und andere Lösungsansätze, etwa die "Lebensleistungsrente" der CDU/ CSU/FDP-Koali­tion beziehungsweise die "Solidarrente" der SPD zu einer spürbaren Verringerung der bestehenden Altersarmut und/oder zu einer Verhinderung des Auftretens weiterer Armutstendenzen beitragen können.

Das ­Rentenpaket der Bundesregierung

Altersarmut droht nicht erst im Jahr 2030. Sie ist also kein bloßes Zukunftsproblem, sondern heute schon eine bedrückende Zeiterscheinung. Seit die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2003 eingeführt wurde, hat sich die Zahl der älteren Menschen, die sie beanspruchen, um rund zwei Drittel erhöht. 2011 waren es bereits über 436.000 Ältere, die Leistungen auf dem Hartz-IV-Niveau erhielten, ohne dadurch vor Armut geschützt zu sein. Es ist jedoch ein offenes Geheimnis, dass sich besonders ältere Menschen damit schwertun, diese Transferleistung - früher hieß sie Fürsorge beziehungsweise Sozialhilfe - zu beantragen, weil sie zu stolz sind, weil sie sich schämen, weil sie den bürokratischen Aufwand scheuen oder weil sie irrtümlich den (bis zu einem Jahreseinkommen in Höhe von 100.000 Euro ausgeschlossenen) Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder beziehungsweise Enkel fürchten.

Geht man davon aus, dass die Dunkelziffer hoch ist, liegt die Zahl derjenigen Menschen, die im Alter auf Hartz-IV-Niveau (durchschnittlich 707 Euro pro Monat) leben, inzwischen deutlich über einer Million. Die Einkünfte von mehr als zwei Millionen Senior(inn)en fallen unter die "Armutsrisikoschwelle" der Europäischen Union (952 Euro). Kein Wunder, dass es immer mehr Ruheständler gibt, die einen Minijob haben, darunter fast 120.000 Personen, die 75 Jahre oder älter sind.

CDU, CSU und FDP reagierten auf das Problem sich im Alter mehrender Armutsrisiken mit der Ankündigung einer weiteren Rentenreform. Diese sollte bewirken, "dass sich die private und betriebliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener lohnt und auch diejenigen, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt haben, ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten, das bedarfsabhängig und steuerfinanziert ist" (Koalitionsvertrag "Wachstum - Bildung - Zusammenhalt" vom 26. Oktober 2009). Eine Regierungskommission sollte ein geeignetes Konzept dafür entwickeln, was aber unterblieb. Stattdessen wurde ein "Regierungsdialog Rente" ins Leben gerufen.

Das dort erörterte "Rentenpaket" bestand in erster Linie aus einer "Zuschussrente" für langjährig versicherte Geringverdiener(in­nen), leichten Korrekturen bei der Erwerbsminderungsrente und einer "Kombirente" (vorzeitiger Rentenbezug in Verbindung mit einem Teilzeitjob). Da das Konzept nicht nur bei der FDP, sondern auch beim Wirtschaftsflügel der Union und bei Teilen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, vornehmlich den als "Junge Gruppe" firmierenden CDU/CSU-Abgeordneten, auf heftigen Widerstand stieß, wurde der Entwurf für ein "Gesetz zur Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversicherung" (RV-Lebensleistungsanerkennungsgesetz) wieder zurückgezogen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen legte am 7. August 2012 den Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Alterssicherung" (Alterssicherungsstärkungsgesetz) vor, dessen Beratung das Bundeskabinett aber verschob. Die von der FDP verlangte Senkung des Rentenbeitragssatzes (von 19,6 auf 18,9 Prozent) wurde aus dem Gesetzentwurf herausgelöst und separat beschlossen. Davon profitieren hauptsächlich die Arbeitgeber, während die Arbeitnehmer(innen) zwar auch geringere Beiträge entrichten, dies aber mit niedrigeren Renten büßen. Weder die geplanten Verbesserungen im Bereich der Erwerbsminderungsrenten (Abschaffung von Abschlägen und Verlängerung der Zurechnungszeiten) noch die sogenannte Zuschussrente kämen im Verwirklichungsfalle den jetzigen Altersrentnern zugute. Erst künftige Ruheständler könnten von den Reformmaßnahmen profitieren. Aufgrund hoher Zugangshürden (lange Versicherungs- und Pflichtbeitragszeiten sowie jahrzehntelanges "Riestern") würde die Zuschussrente jedoch nur eine Minderheit von ihnen erreichen. Menschen mit einem lückenhaften Erwerbsverlauf (zum Beispiel Mehrfach- und Langzeitarbeitslose) müssten auf den Rentenzuschuss verzichten, weil sie die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen. Würden sie die Voraussetzungen erfüllen, kämen die Betroffenen in den Genuss eines Rentenzuschusses, der ihre Bezüge auf 850 EUro brutto ansteigen ließe. Davon wären noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Mit den verbleibenden 764 Euro netto wäre man nach dem offiziellen EU-Maßstab von unter 60 Prozent des gewichteten mittleren Haushaltsnettoeinkommens immer noch armutsgefährdet und besonders in westdeutschen Großstädten kaum in der Lage, eine Wohnung zu mieten, zwischenmenschliche Kontakte zu pflegen und sich am sozialen Leben zu beteiligen.

Armut im Alter bleibt

Bisher war die staatlich subventionierte Privatvorsorge freiwillig. Da eine der oben genannten Voraussetzungen für den Bezug der Zuschussrente das jahre-, später sogar das jahrzehntelange "Riestern" ist, lässt sich diese als weiteres Förderprogramm für die Versicherungswirtschaft bezeichnen. Denn damit wird zumindest für Geringverdiener(innen) das Obligatorium durch die Hintertür eingeführt - ausgerechnet für eine Bevölkerungsgruppe, deren Angehörige bisher höchst selten Riester-Verträge abschließen, weil sie mit ihrem kargen Lohn oder Gehalt ohnehin kaum über die Runden kommen.

Das umstrittene "Rentenpaket" bietet  also für das Problem der Armut im Alter keine Lösung. Dasselbe gilt auch für das erst nach langen Auseinandersetzungen beschlossene Projekt der Regierungskoalition. In der Nacht vom 4. auf den 5. November 2012 verständigten sich die Partei- und Fraktionsspitzen der CDU, der CSU und der FDP im Koalitionsausschuss auf eine "Lebensleistungsrente", die "einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Altersarmut" leisten soll.

 Jeder, der sein Leben lang beschäftigt war und privat vorgesorgt hat, solle ein Alterseinkommen "knapp oberhalb der Grundsicherung" erhalten, heißt es im Beschlussprotokoll der Sitzung weiter. Da die Koalitionäre weder ein konkretes Modell noch ein Finanzierungskonzept für den avisierten Rentenzuschuss aus Steuermitteln beschlossen hatten, ging die kontroverse Debatte darüber jedoch weiter. Während prominente Vertreter der FDP wie der CSU den genannten Durchschnittszahlbetrag der Grundsicherung zugrunde legten, argumentierte das Arbeits- und Sozialministerium unter Hinweis auf die sehr viel höheren Regelbedarfe in München oder Wiesbaden, die Lebensleistungs- müsse im Bereich der Zuschussrente liegen, wenn sie auch die Anspruchsberechtigten in solchen Städten überhaupt erreichen solle. Ebenso umstritten wie die Höhe des Staatszuschusses für eine relativ kleine Gruppe der Niedrigst­rentner(innen) blieb die Frage, wer einen Freibetrag aufgrund privater Vorsorge erhalten und welche Höhe er haben sollte. Auch die eigens gebildete Arbeitsgruppe der Regierungsfraktionen konnte sich ­bislang nicht auf einen Gesetzentwurf einigen. Ob es vor der Bundestagswahl im September 2013 überhaupt noch eine Regelung gibt, ist fraglich.

Das Rentenkonzept der SPD

Das Rentenkonzept der SPD war eine Reaktion auf Ursula von der Leyens  Zuschussrente, die während der Sommermonate des Jahres 2012 in den Medien so stark präsent war, dass die größte Oppositionspartei trotz starker parteiinterner Querelen zur Rentenpolitik möglichst schnell ein Alternativkonzept brauchte. Ohne langen Vorlauf und die nötige Abstimmung mit den Rentenexper­t(in­n)en der Partei legte die SPD-Spitze ein Papier unter dem Titel "Altersarmut bekämpfen - Lebensleistung honorieren - flexible Übergänge in die Renten schaffen" vor. Am 24. November 2012 beriet der SPD-Parteikonvent in Berlin darüber und verabschiedete unter dem Titel "Arbeit muss sich lohnen!" ein Rentenpapier, bei dem die SPD-Spitze auf innerparteiliche Kritiker zugegangen war. Diese hatten eine weitere Absenkung des Rentenniveaus und die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre kategorisch abgelehnt. Die in Beschlussform gegossene Hoffnung, das gegenwärtige Sicherungsniveau vor Steuern (circa 50 Prozent) durch Schaffung von mehr sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und durch Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde bis zum Jahr 2020 halten zu können, um erst dann neu über den entscheidenden Streitpunkt zu befinden, dürfte sich indes als trügerisch erweisen.

Außerdem beinhaltet das SPD-Konzept eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge, die ebenfalls dem Finanzsektor zugutekäme und implizit eine weitere Schwächung der Gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet. Die betriebliche Altersvorsorge ist der individuellen Privatvorsorge zwar dadurch überlegen, dass  kollektive Lösungen für die Versicherten normalerweise günstiger sind. Sie teilt mit dieser aber das Risiko aller Kapitalanlagen, die "normalen" Kursschwankungen unterliegen und von Krisen der Finanzmärkte nicht unberührt bleiben. Wenn die Gewerkschaften schwach sind, wird es in aller Regel keine Beteiligung der Arbeitgeberseite geben, wodurch man die Last eines weiteren Teils der Altersvorsorge den Beschäftigten aufbürdet. Eine nach den SPD-Vorschlägen vom Staat sub­ventionierte betriebliche Altersvorsorge gleicht dem Konzept, das Walter Riester bei der privaten Altersvorsorge durchgesetzt hat. Hauptnutznießer einer solchen Reform wären einmal mehr die private Versicherungswirtschaft, Banken und Finanzdienstleister. Benachteiligt wären wieder die Versicherten, weil sie sowohl die Kosten und als auch das Risiko geringer Renditen alleine tragen müssten.

Die - im Gegensatz zur Zuschussrente - ausschließlich steuerfinanzierte "Solidarrente" der SPD in gleicher Höhe (850 Euro monatlich; allerdings handelt es sich hierbei um einen Nettobetrag) würde die Arbeitgeber noch stärker aus ihrer Verantwortung für eine solide Alterssicherung der Arbeitnehmer entlassen. Dass die SPD an der Riester-Reform, der bisher erfolgten Absenkung des Rentenniveaus und der "Rente mit 67" im Kern festhält, macht sie im Kampf gegen die Altersarmut nicht glaubwürdiger.

Literatur

Butterwegge, Christoph: Armut in einem reichen Land. Wie das Problem verharmlost und verdrängt wird. 3. Aufl. Frankfurt am Main/New York, 2012.
Butterwegge, Christoph: Krise und Zukunft des Sozialstaates. 4. Aufl., Wiesbaden, 2012.
Butterwegge, Christoph; Bosbach, Gerd; ­Birkwald, Matthias W. (Hrsg.): Armut im Alter. Probleme und Perspektiven der sozialen Sicherung. Frankfurt am Main/New York, 2012. 

Autor/in:

  • Prof. Dr. Christoph Butterwegge
Zuletzt geändert am:
  • 20.03.2013
neue caritas Ausgabe 03/2013 neue caritas
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