Das Arbeitsrecht weiterentwickeln
Das verfassungsrechtlich garantierte kirchliche Selbstbestimmungsrecht wurde im Hinblick auf das Arbeitsrecht aktuell vom Bundesarbeitsgericht bestätigt. Das Selbstbestimmungsrecht gibt den Beteiligten aus Kirche und Caritas die Chance, das eigene Arbeitsrecht selbst zu gestalten. Jetzt kommt es darauf an, geschlossen für den Dritten Weg und seine Weiterentwicklung einzutreten.
Die Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU) ist vom Dritten Weg überzeugt und wird sich für die zukunftsfähige Gestaltung des Dritten Weges und für eine Weiterentwicklung des Arbeitsrechts in der Caritas einsetzen.
Entwicklung des Arbeitsrechts und der Tarifpolitik in der Caritas
Die AcU verfolgt weiterhin ihr Ziel, dass für die Träger und Einrichtungen in der Caritas passende und
damit auch zukunftsfähige Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) im Dritten Weg entwickelt werden. Die Weiterarbeit an einem "Caritas-Mantel" ist nötig. So wird die Dienstgemeinschaft erhalten und die AVR bleiben als "Caritas-Tarif" erkennbar.
Der baldigen Aufnahme von Öffnungsklauseln in die AVR für marktbeherrschende Tarife kommt - insbesondere vor dem Hintergrund einer Entscheidung zur Übernahme der Grundordnung - eine grundlegende Bedeutung zu. Bereits in den Tarifpolitischen Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes (DCV) (s. neue caritas Heft 8/2007, S. 36 ff.) wurde verankert, dass die AVR sich an geltenden Tarifen und am Wettbewerb orientieren sollten.
Letztlich wird es auch für die Eigenständigkeit des Dritten Weges entscheidend sein, dass die Vertreter(innen) in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen (AK) in der kommenden Legislaturperiode echte Verhandlungen führen und eigene - am Wettbewerb orientierte - Vergütungsänderungen vereinbaren.
Der von der Gewerkschaft initiierten Überlegung zur Schaffung eines "Tarifvertrag Soziales" steht die AcU kritisch gegenüber (s. auch neue caritas Heft 2/2013, S. 9 ff.). Voraussetzung ist, dass die Eigenständigkeit des Dritten Weges erhalten bleiben kann. Außerdem wird es darauf ankommen, dass die Vereinbarungen von Anfang an von den Kostenträgern mitgetragen und den komplexen Herausforderungen der Sozialwirtschaft gerecht werden.
Dritten Weg zukunftsfest gestalten
Die AcU befürwortet grundsätzlich eine Entscheidung zur Übernahme der Grundordnung. Für einige Rechtsträger und Einrichtungen der Caritas wird es aber entscheidend sein, dass in die AVR Öffnungsklauseln für marktbeherrschende Tarife aufgenommen werden. In verstärktem Maße gilt dies für die Einrichtungen, deren Beschäftigtenverhältnisse bisher nicht in den AVR geregelt sind. Hier sind rechtssichere Lösungen oder zumindest Überbrückungsregelungen gefragt. Sinnvoll wäre es, die Frist zur Übernahme der Grundordnung zu verlängern. Die AcU wird sich für einen funktionierenden Dritten Weg und für den Erhalt der Dienstgemeinschaft einsetzen. Die Mitglieder der AK sollten die Chance nutzen, das eigene Arbeitsrecht inhaltlich passend zu gestalten. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes kommt es darauf an, die Zusammensetzung der AK und die Meinungsbildung auf Dienstgeber- und Dienstnehmerseite zu überdenken. Ein Streik ist dann auch weiterhin im Dritten Weg nicht möglich.
Neuorganisation der Dienstgeber in der AK
Die AcU wird sich auch künftig dafür einsetzen, dass die Wahlordnung für die Dienstgeberseite der AK überarbeitet wird. Sie unterstützt ein ausschließlich demokratisches Urwahlverfahren. Dieser Grundsatz muss auch in der Wahlordnung der Dienstgeberseite der Ordnung der AK des DCV berücksichtigt werden. Die Anzahl der Stimmen sollte sich nach der Größe des Rechtsträgers beziehungsweise der Einrichtung richten. Nur so kann eine verzerrte Abbildung der Realität vermieden werden. Zu beachten ist, dass die Vertreter der Bundeskommission der AK nicht nur die Regionen, sondern auch die unterschiedlichen Branchen und Interessen in der Caritas repräsentieren. Dies könnte durch eine in der Ordnung geregelte Sitzverteilung gewährleistet werden.
Entwicklung der AcU
Die AcU wird sich nicht nur über ihre Mitglieder in der AK engagieren, sondern sie strebt auch an, ihre Vorschläge zur Weiterentwicklung des Arbeitsrechtes in die AK einzubringen.
Der AVR-Kreis der AcU wird weiter ausgebaut, um die Meinungsbildung auch auf regionaler Ebene zu fördern.