Jedes Kind hat das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung
Der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ist in Art. 19 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) verankert und seit dem Jahr 2000 auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). § 1631 Abs. 2 BGB sagt: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."
In § 1631 BGB wird schon deutlich: Es geht auch um das Recht, frei von seelischen Verletzungen und entwürdigenden Maßnahmen aufzuwachsen. In Art. 19 UN-KRK ist zudem die Rede von Verwahrlosung oder Vernachlässigung, von schlechter Behandlung und Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs.
Ein gewaltfreies Leben heißt mehr, als Kinder nicht zu schlagen
Ein offener Blick auf Gewalt macht deutlich: Sie kommt in der besten Familie vor. Auch verbale Gewalt ist Gewalt und kann seelisch verletzen. Wer kennt nicht die Situation, dass beispielsweise Eltern nach einem langen Tag von der Arbeit Heim kommen, das Kind (auch nach einem langen Tag in der Kita) auf eine Bitte trotzig reagiert und dann ein "pampiger" Kommentar fällt oder die Eltern das Kind sofort sanktionieren: lauter menschliche Reaktionen. Die dadurch hervorgerufenen Verletzungen zu erkennen und zu hinterfragen ist ein erster Schritt hin zu mehr Achtung der gegenseitigen Würde und einer gewaltfreien Erziehung. Erziehung ist nicht einfach. Stellen sich Fragen oder Situationen, in denen man nicht weiter weiß, so kann man sich z.B. an eine Elternberatungsstelle der Caritas vor Ort oder an die Online Beratung der Caritas wenden.
Um Kinder selbst wirksam vor Gewalt zu schützen, sollten sie über ihre Rechte im Alltag Bescheid wissen, ihr Selbstbewusstsein sollte gestärkt und sie müssen sprachfähig gemacht werden. Einen wertvollen Beitrag hierzu leistet die Broschüre "Kinder dürfen NEIN sagen...", die in leichter Sprache geschrieben ist und neben der deutschen nun auch in vielen anderen Sprachen zur Verfügung steht (Deutsch, Arabisch, Englisch, Türkisch, Farsi, Französisch, Tigrinya und Russisch). Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden: