Wer aus der Kirche austritt, kann bei der Caritas christliche Werte vertreten
Im Interview mit der neuen caritas beschreibt Regina Hertlein, kommissarische Vorsitzende der Kommission, die Anliegen des Diskussionsbeitrags (hier als PDF herunterladen).
Wie bewerten Sie die neue kirchliche Grundordnung?
Insgesamt positiv, vor allem, weil der überfällige Paradigmenwechsel vollzogen wurde. Wir haben schon lange darauf hingewiesen, dass sich das katholische Profil einer Einrichtung nicht von selbst einstellt, wenn nur genügend Katholik:innen darin mitarbeiten. Die Verantwortung für die Identifikation mit den Zielen und Werten der kirchlichen Dienste liegt der neuen Grundordnung nach bei den Trägern. Wir sind somit herausgefordert, das christliche Selbstverständnis gemeinsam mit den Mitarbeitenden im Alltag weiterzuentwickeln. Was uns besonders freut: Vielfalt als Ausdruck des Selbstverständnisses der Kirche wird arbeitsrechtlich zum Markenzeichen katholischer Träger im Sozial- und Gesundheitswesen. Mitarbeitende werden theologisch wertgeschätzt als Repräsentant:innen der Liebe Gottes.
Wo sehen Sie noch Nachbesserungsbedarf?
Auch in der neuen Grundordnung ist der Austritt aus der Kirche bis auf einige Ausnahmen ein Grund zur Kündigung oder zur Nichtbeschäftigung. Für die Träger der Caritas stellt der Ausschluss ausgetretener Katholik:innen eine Anfrage an ihr christlich-diakonisches Selbstverständnis dar.
Ist Ihnen der Kirchenaustritt von Mitarbeitenden egal?
Jeder Austritt bewegt und schmerzt, ist jedoch eine freie und persönliche Entscheidung einer Einzelperson, die es zu respektieren gilt. Gleichzeitig ist er ein Verlust und eine Anfrage für die kirchliche Gemeinschaft. Die Grundordnung sagt ausdrücklich, dass kirchliche Einrichtungen sichtbare und erlebbare Orte von Kirche im Sinne Jesu sein sollen. Wir sprechen uns dafür aus, dass die Kirche künftig intensiver in den Dialog mit denen geht, die ihr den Rücken kehren. Wir müssen konstruktiv auf Menschen zugehen, die, obwohl ausgetreten, ihre Kompetenzen und ihre Arbeitskraft im Raum der Kirche zur Verfügung stellen wollen.
Wie sollte die Caritas auf den Kirchenaustritt reagieren?
Als Caritas wollen wir verstehen, was Menschen bewegt, die die Kirche verlassen haben. "Bei Kirchenaustritt bedarf es eines Gespräches, ob weiterhin eine Identifikation mit den Werten und Zielen der Caritas besteht", haben wir in den Zehn Zusagen der Caritas an ihre Mitarbeitenden formuliert. Darum will die Caritas auch weiterhin alle dazu einladen, in ihr mitzuarbeiten, die ihre Sendung im Dienst der Liebe Gottes mittragen und so für sie im Sinn des Ethos der Caritas arbeiten wollen.
Wie können Sie mit den aus der Kirche Ausgetretenen arbeiten?
Kirche in Deutschland wird als Arbeitgeberin und Glaubensgemeinschaft wahrgenommen. Hier hat sie Mitarbeitende, dort Gläubige. Die einen haben einen Arbeitsvertrag und stimmen so den christlichen Werten und Zielen des katholischen Trägers zu und die anderen sind als Getaufte Mitglied der Kirche. Wenn Letztere aus der Kirche austreten, ist dies Ausdruck einer fehlenden und nicht mehr tragfähigen Bindung zu der erlebten Gemeinschaft der Gläubigen. Dies heißt nicht, dass damit zugleich eine Distanzierung vom christlichen Selbstverständnis eines caritativen Trägers und seiner Vision von der Verwirklichung einer Zivilisation der Liebe im Sinne des Evangeliums ausgesprochen wird.
Ist diese Haltung nicht nur ein Reflex auf den Personalmangel?
Das Thema ist nicht Fachkraftgewinnung. Es geht um ein schlüssiges Angebot einer liebenden Kirche an Menschen in einer postchristlichen Gesellschaft. Für alle kann das Erleben einer diakonischen Kultur und die Auseinandersetzung über Werte und Ziele des christlichen Glaubens im beruflichen Handeln eine Chance sein, ein erstmaliges oder neues Verhältnis zur katholischen Kirche zu gewinnen. In einem Klima, in dem "nicht der Austritt begründet werden muss, sondern das Bleiben", ist die Kirche selbst gefordert, aktiv die Relevanz und Bedeutung des Glaubens anzubieten. Wir sind überzeugt: Das kann die Caritas!
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