Weg aus dem verdrängten Risiko Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass jemand seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Dieses Risiko ist weitaus höher als gemeinhin vermutet. Nach den Daten der Deutschen Rentenversicherung Bund scheidet nahezu jede(r) vierte Arbeitnehmer(in) vor dem Erreichen der Altersrente aus dem Erwerbsleben aus und erhält eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Im staatlichen System der sozialen Absicherung für solche Fälle hat aber der Gesetzgeber durch eine Reihe von Reformen erhebliche Leistungseinschränkungen herbeigeführt. Zu nennen sind insbesondere: die Abschaffung der staatlich geförderten Altersteilzeit, die Abschaffung der vorgezogenen Altersrente für Frauen, die Anhebung des Rentenalters auf das 67. Lebensjahr sowie die faktische Ablösung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente durch das System der Rente wegen Erwerbsminderung.
Arbeitgeber wie Beschäftigte sind in der Verantwortung
Viele Arbeitgeber sehen sich einer neuen und wachsenden Schicht von Mitarbeitenden - den über 60-Jährigen - gegenüber und müssen dieser Altersstufe gerechte Arbeitsplätze vorhalten. Vermehrte Ausfallzeiten müssen durch zusätzliche Ressourcen überbrückt werden, wobei sich die Finanzierung dieser Kräfte schwierig gestaltet. Die Arbeitnehmer(innen) andererseits stehen mehr denn je in der Eigenverantwortung, ihre Arbeitsfähigkeit bis zum gesetzlichen Renteneintritt zu erhalten oder entsprechend dem Berufsunfähigkeitsrisiko abzusichern. Die immensen Einschnitte, die sich aus einer Berufsunfähigkeit für den/die Einzelne(n) ergeben, treffen besonders die nach dem 1. Januar 1961 Geborenen: Für sie gibt es keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Können sie ihren erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, wird ihnen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur dann gezahlt, wenn sie auch jede andere Arbeit, die es auf dem Arbeitsmarkt gibt, nicht mindestens drei Stunden pro Tag ausüben können. Kann der/die Arbeitnehmer(in) eine Tätigkeit zwischen drei und sechs Stunden ausüben, besteht lediglich ein Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt circa 29Prozent des letzten Bruttogehalts. Der einzelne Arbeitnehmer steht somit alleine in der Verantwortung, durch zusätzliche Risikovorsorge seinen Lebensunterhalt abzusichern.
Trotz dieser Tatsachen hat nur jede(r) zehnte Beschäftigte die eigene Arbeitskraft gegen Berufsunfähigkeit abgesichert. Eine Absicherung scheitert nach einer Umfrage des Berliner Nestor Instituts vor allem daran, dass die finanziellen Belastungen als zu hoch betrachtet werden oder bestimmte Kriterien zur Aufnahme in eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erfüllbar sind. Welche Lösungsansätze lassen sich angesichts dieser Fakten finden, damit nahezu jede(r) Arbeitnehmer(in) eine ausreichende Absicherung des Risikos Berufsunfähigkeit erlangen kann? Eine solche Absicherung müsste mit geringen Kosten und dem Verzicht auf Fragen des Versicherers nach Vorerkrankungen verbunden sein.
Gerade im caritativen Bereich erscheint eine Lösung wichtiger denn je, da einige hier vorherrschende Berufe wie etwa Krankenschwester/-pfleger (Berufsunfähigkeitsrisiko 41,2 Prozent) oder Sozialarbeiter(in), Altenpfleger(in) mit einem Risiko von 36,4 Prozent zu den besonders gefährdeten zählen. Dabei wurde der "Unfall" als klassischer Berufsunfähigkeitsgrund längst von anderen Ursachen abgelöst. Wegen der stressbedingten Belastung der modernen Berufswelt haben heute die psychischen Erkrankungen mit 40 Prozent den weitaus größten Anteil an den Ursachen einer Berufsunfähigkeit. An zweiter Stelle stehen mit 16 Prozent die Erkrankungen von Skelett, Muskeln und Bindegewebe.
Arbeitgebergestützte Versorgungs- und Sicherungssysteme können eine Vielzahl von Personen zu einem Kollektiv zusammenfassen und schaffen so die Rahmenbedingung für eine nachhaltige Absicherung nahezu aller Mitarbeitenden zu günstigen Konditionen. Ein solches betriebliches Versorgungswerk hilft zudem, die Attraktivität des Arbeitgebers herauszuarbeiten. Nicht zuletzt lassen sich über diesen Weg Personalkosten sparen, indem bei einer faktisch gegebenen Berufsunfähigkeit mit langwierigem Krankheitsverlauf häufige Krankmeldungen vermieden werden können.