Die Allgemeine Sozialberatung als Türöffner für Hilfe
Die Allgemeine Sozialberatung (ASB) ist ein unverzichtbarer Grunddienst der verbandlichen Caritas. Sie wird an knapp 500 Orten in Deutschland angeboten. Mehr als 1500 Berater:innen sind hier tätig. Die ASB ist offen für alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung. Und sie ist offen für alle sozialen Probleme. Tatsächlich: Jede und jeder kann kommen mit jedem Problem. Jede und jeder kann die ASB auch finden, da sie in der Regel eng vernetzt und räumlich verbunden mit anderen sozialen Angeboten im Stadtteil ist. Und das ist gut so.
Denn die Armutsgefährdungsquoten steigen gerade in Gruppen, die nur schwer von den Hilfesystemen erreicht werden (Senior:innen, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen in Wohnungsnot, Menschen mit multiplen Belastungen). Viele kennen ihre Ansprüche auf Unterstützung gar nicht. Anträge müssen vielfach digital gestellt werden. Zwar gibt es einen im SGB I § 14 verankerten Anspruch auf Beratung, die jeweils durch den Leistungsträger zu leisten ist. Doch in vielen Fällen ist für die Betroffenen nicht klar, wer überhaupt zuständig und wie die Stelle zu erreichen ist. Bei komplexen Hilfebedarfen verweisen die Beratungsstellen der Leistungsträger selbst gerne an die ASB der Wohlfahrtsverbände. Die ASB ist also so etwas wie die "Hausarztpraxis der sozialen Arbeit". Sie erschließt als subsidiärer Anbieter für Ratsuchende das staatliche Sozial- und Hilfesystem passgenau. In vielen Fällen unterstützt sie auch die (digitale) Antragstellung. Die Berater:innen haben einen guten Überblick über das Sozialsystem und sind im Stadtteil gut vernetzt. Sie können an die richtige Stelle weiterleiten.
Aktuell findet eine Ergänzung und Weiterentwicklung der ASB um digitale Zugänge und Blended-Counseling-Formate statt. Jede:r soll auch im Internet schnell die nächste ASB finden können und einfache Fragen bereits im Netz anonym beantwortet bekommen. Die eigentliche Beratung geschieht sowohl in persönlichen Gesprächen als auch in Onlinekontakten per Mail, Chat oder Videoberatung. Die ASB ist durch den Kontakt zu den Hilfesuchenden auch ein Seismograf sozialer Prozesse. Sie nimmt öffentlich Stellung zu sozialpolitischen Entwicklungen und setzt sich für die Beseitigung der Armut ein. Sie leistet Einzelfallhilfe und Gemeinwesenarbeit. Die ASB wird trotz ihrer zentralen Stellung in der Beratungslandschaft bis heute fast ausschließlich durch Kirchensteuermittel finanziert. Die Konsequenz ist, dass eine flächendeckende und ausreichend ausgestattete ASB der Wohlfahrtsverbände nicht möglich ist. Angesichts der sinkenden Kirchensteuermittel muss das Angebot an vielen Orten eingeschränkt oder sogar eingestellt werden. Es gibt keine gesetzlich verankerte Pflicht für eine staatliche Refinanzierung einer unabhängigen ASB. Zur langfristigen flächendeckenden Absicherung der ASB als unabhängige, niedrigschwellige Anlaufstelle für Ratsuchende braucht es aber ergänzend eine staatliche Refinanzierung. Es ist deshalb eine Debatte nötig über eine Regelfinanzierung der ASB, verankert in den Sozialgesetzbüchern.1
1. Dort ist eine Beratung durch die Leistungsträger in § 14 SGB I verankert, nicht aber eine unabhängige Beratung durch Träger der freien Wohlfahrtspflege. Der Beratungsanspruch findet sich jeweils auf den konkreten Hilfebedarf hin auch in den anderen Sozialgesetzbüchern (z. B. im SGB XI zur Pflegeberatung, SGB VI Rentenberatung usw.). Aber es gibt keine explizite Aussage, wo eine allgemeine Beratung stattfindet, wenn unklar ist, wohin sich der Ratsuchende zu wenden hat. Am allgemeinsten gefasst ist der Beratungsanspruch im § 11 Abs. SGB XII. Vgl. Kurzlink: https://tinyurl.com/nc7-25-sozialberatung
Armutstag und Armutswochen 2025
Türen offenhalten: Allgemeine Sozialberatung sichern
So lautet 2025 der Claim von DCV, SkF und SKM für den Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut am 17. Oktober und die daran anschließenden Armutswochen. SkF, SKM und DCV rufen dazu auf, an möglichst vielen Orten in Deutschland auf die Bedeutung der ASB für Menschen in belasteten Lebenssituationen aufmerksam zu machen und eine nachhaltige Finanzierung zu fordern.
Machen auch Sie mit!
Laden Sie zwischen dem 17. Oktober und dem 16. November Presse und/oder Politik in ihre Beratungsstelle ein oder machen sie mit Hilfe der roten Tür öffentlich auf das Angebot der allgemeinen Sozialberatung aufmerksam. Mehr Informationen gibt es ab Mai in einem Leitfaden zur Aktion sowie unter: frowein@skmev.de; mechtild.greten@caritas.de, mertens@skf-zentrale.de