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neue caritas Erwerbstätigkeit fördern

Union und SPD müssen sich zusammenraufen

Die Einführung des Bürgergeldes hat die oft unfair geführte Debatte befördert, ob es sich überhaupt noch lohne, zu arbeiten. Zu Unrecht wird behauptet, die Hilfen überstiegen das Einkommen Geringverdienender. Dennoch sind Reformen notwendig, um mehr Fairness für den unteren Rand der Mitte zu erreichen.

Das Bürgergeld war eine ambitionierte Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Jobcenter erhielten weit mehr Spielräume, einen nachholenden Schulabschluss oder eine Ausbildung zu fördern, um Menschen dauerhaft in auskömmliche Arbeit zu bringen. Es wäre schädlich, wenn nun erneut ein rigider Vermittlungsvorrang käme. Es gibt weiterhin Sanktionen, aber Sanktionsdrohungen erfolgen gezielter, wenn Mitwirkungspflichten nicht eingehalten werden. Das kann die Beziehung zu den Fallmanagern entkrampfen. Das sehr harte Sondersanktionsrecht für junge Erwachsene wurde abgeschafft. Leistungsberechtigte können heute nicht mehr gezwungen werden, vorzeitig und damit mit Abschlägen in Rente zu gehen. Jugendliche können ohne Obergrenze Ferienjobs machen, ohne dass es einen Abzug beim Bürgergeld für die Familie gibt.

Die Union hatte sich massiv auf das ­Bürgergeld eingeschossen, nachdem "Bild"
im Oktober 2023 getitelt hatte: "Bürgergeld-Schock - Putzkräfte kündigen, um Bürgergeld zu kassieren". Dieser Effekt ließ sich in der Arbeitsmarktstatistik nicht nachweisen – dennoch war das sogenannte Lohnabstandsgebot zurück auf der politischen Agenda.

Die Diskussion findet in vermintem Gelände statt. Wer darauf hinweist, dass der Abstand zwischen Bürgergeld und dem verfügbaren Einkommen derer, die im Niedriglohnsektor arbeiten, zu gering sei, muss mit dem Vorwurf rechnen, er wolle Beschäftigte im Niedriglohnsektor gegen Arme ausspielen. So einfach sollte man es sich aber nicht machen. Jedes Grundsicherungssystem steht vor der Aufgabe, einen ausreichenden Abstand zu wahren.

Unlautere Vergleiche zeigen falsches Bild

Dabei sind Rechnungen, die darlegen wollen, mit Bürgergeld habe man mehr Geld zur Verfügung als mit Arbeit, wie "Bild" das suggerierte, durchgängig falsch. Insbesondere für Alleinverdienende mit Familie kann man Vergleiche ziehen, die einen auf den ersten Blick schwindlig werden lassen. Verglichen werden die Transferansprüche einer Familie, in der kein Elternteil arbeitet: Bei zwei Kindern und durchschnittlichen Wohnkosten sind dies beim Bürgergeld etwa 2600 Euro. Schaut man sich dagegen den Nettobetrag auf dem Lohnzettel eines Alleinverdieners an, ebenfalls in einer Familie mit zwei Kindern, der zum Mindestlohn in Vollzeit arbeitet, so kommt er auf etwa 1700 Euro.

Unterschlagen wird in diesem Vergleich zum einen das Kindergeld. De jure erhalten es auch Familien im Bürgergeld, aber es wird bei ihrem Hilfeanspruch abgezogen, bringt ihnen also nichts. Unterschlagen werden zudem Kinderzuschlag und Wohngeld. Erfasst man dies, hat unsere Beispielfamilie ein verfügbares Einkommen von etwa 3450 Euro und damit 850 Euro mehr, als wenn kein Elternteil arbeitete.

Damit der Abstand gewährleistet ist, müssen die Leistungen des Sozialstaats allerdings auch ankommen, also Kinderzuschlag und Wohngeld auch beantragt werden. Will die Politik einen ausreichenden Lohnabstand sichern, muss sie also zugleich die hohe Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen bekämpfen.

Arbeit lohnt sich – zumindest, wenn wir unter ­"sich lohnen" verstehen, dass Menschen, die arbeiten, wenigstens etwas mehr Geld in der Tasche haben, als wenn sie allein von Bürgergeld lebten. Dennoch besteht dringender Reformbedarf.

Besonders herausfordernd ist es, einen ausreichenden Lohnabstand für Familien mit Kindern zu sichern. Hierzu muss man das zweite Grundsicherungssystem in den Blick nehmen, das neben dem Bürgergeld existiert. Steigt das Einkommen von Familien über eine bestimmte Grenze, beziehen sie kein Bürgergeld mehr, sondern erhalten Kinderzuschlag und Wohngeld. Auch diese müssen abgeschmolzen werden. In einem großen Einkommensbereich erfolgt dies so, dass von einem Euro zusätzlichen Einkommens kaum etwas übrig bleibt. Ob ein Paar mit zwei Kindern brutto 2500 Euro verdient, was einer Vollzeitstelle zum Mindestlohn und einem Minijob entspricht, oder ob es sich in den Einkommensbereich von 5000 Euro hocharbeiten kann: Beim verfügbaren Einkommen der Familie macht dies nur einen Unterschied von etwa 350 Euro, bei hohen Mieten mit entsprechend höherem Wohngeld auch nur von 250 Euro aus.1 Dabei geht alles mit rechten Dingen zu: Mit dem steigenden Einkommen steigen Sozialabgaben und Steuern, zugleich sinken Kinderzuschlag und Wohngeld, bis sie ganz abgeschmolzen sind. Wenn dann noch, je nach örtlichen Regelungen, Kitagebühren anfallen, die bei niedrigen Einkommen erlassen werden, schmälert dies den Nettomehr­ertrag eines höheren Bruttoeinkommens zusätzlich. Die geringe Differenz kann sehr frustrierend sein.

Kann man das Problem nicht durch eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns lösen? Bei Alleinverdienenden, die nur Teilzeit arbeiten können, oder bei Paaren mit zwei Kindern, die zum Mindestlohn arbeiten, ist der Einkommensgewinn gering. Auch bei einem Mindestlohn von 15 Euro, den die SPD der Union in den Sondierungen abgerungen hat, bleiben sie, wenn es sonst keine Reform gibt, im Einkommensbereich mit hohen Transferentzugsraten. Das wäre nur zu vermeiden, wenn der Mindestlohn auf völlig utopische Höhen angehoben würde. Eine Mindestlohnerhöhung kann also allenfalls eine Teilantwort sein, selbst wenn man die optimistische Annahme teilt, dass auch in der jetzigen schlechteren Arbeitsmarktlage eine starke Erhöhung des Mindestlohns nicht zu Verwerfungen führt.

Anreize schaffen durch andere Abschmelzraten

Also müssen die Abschmelzraten bei Kinderzuschlag und Wohngeld reformiert werden, damit sich Arbeit stärker lohnt als heute. Allerdings bestehen dabei Zielkonflikte. Bei sehr niedrigen Abschmelzraten entstehen zusätzliche Ansprüche bis weit in die Mitte und die Reform wird sehr teuer.

Es gibt zahlreiche Varianten zur Reform der Abschmelzraten, die von Forschenden des Ifo-Instituts München und des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim durchgerechnet wurden.2 Ein Vorschlag ist, zwischen 520 und 2000 Euro Bruttoeinkommen mit 70 Prozent abzuschmelzen und dann mit 65 Prozent, bis der letzte Euro der Hilfe entfallen ist. Dadurch würde der völlig unbefriedigende Zustand beendet, dass ein Mehrverdienst zu gar keinem Zusatzeinkommen führen kann. Etwa 2,5 Milliarden Euro wären für zusätzliche Hilfen aufzuwenden, so die Simulation; die Reform wäre fiskalisch beherrschbar. Aufgrund höherer Anreize, die Arbeitszeit auszudehnen, wäre mit einer Mehrbeschäftigung von 100.000 Vollzeitstellen zu rechnen, die Reform würde also auch einen bescheidenen Beitrag zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels leisten. Das zeigt zugleich: Ein deutlicher Abbau der Arbeitslosigkeit gelingt nicht allein durch stärkere Erwerbsanreize. Aktive Arbeitsmarktpolitik durch die Jobcenter, die langzeitarbeitslose Menschen durch Beratung und öffentlich geförderte Beschäftigung unterstützen können, bleibt dringend notwendig.

Idee: eine Grundsicherung, die Erwerbstätigkeit belohnt

Ein weiterreichendes Reformmodell "solidarische Grundsicherung" schlägt der Finanzwissenschaftler Ronnie Schöb vor.3 Er plädiert dafür, es nicht bei einer Reform der Abschmelzraten bei Bürgergeld und Kinderzuschlag zu belassen, sondern die Grundsicherung in ein System von drei Säulen umzubauen. Die erste Säule der "solidarischen Grundsicherung" ist eine universelle Kindergrundsicherung. Sie soll die bisherigen ­Leistungen für Kinder im Bürgergeld, den Kinderzuschlag und das Kindergeld zusammenführen und im Rahmen des bestehenden Steuertarifs versteuert werden. Die zweite Säule ist ein Bürgergeld für bedürftige Erwachsene, die langzeitarbeitslos oder aufgrund eines zu geringen Umfangs ihrer Erwerbsarbeit hilfebedürftig sind. Das Jobcenter würde sie weiterhin bei der Aufnahme oder Erweiterung ihrer Erwerbstätigkeit unterstützen und dabei auch ihre Mitwirkung einfordern. Ein reformiertes Wohngeld, die dritte Säule, soll Empfänger:innen von Transferleistungen wie auch Haushalte mit niedrigem Einkommen bei der Deckung ihrer Wohnkosten unterstützen. Die drei Säulen können so aufeinander abgestimmt werden, dass ein ausreichender Anreiz zur Aufnahme oder Erweiterung der Erwerbstätigkeit gewahrt wird; oberhalb des Bürgergeldbezugs soll ein Haushalt stets mindestens 30 Cent eines zusätzlichen Euros Bruttoeinkommen behalten können. Die Kosten einer solchen Reform schätzt Schöb auf drei Milliarden Euro. Große Umbauten des verwinkelten Gebäudes des Sozialstaats erzeugen stets erhebliche Widerstände, aber Schöbs Vorschlag ist es wert, breit diskutiert zu werden.

Reformen auf diesem Feld sollten im gemeinsamen Interesse von Union und SPD liegen, die die neue Regierung bilden müssen. Zum Erbgut der Union gehört ein Bekenntnis zum Prinzip der Leistungsgerechtigkeit. Dieses Prinzip wird verletzt, wenn erhebliche Mehrarbeit oder ein höheres Gehalt sich materiell kaum auszahlen. Auch die SPD muss die Frage umtreiben, ob der Abstand zwischen dem Bürgergeld und dem verfügbaren Einkommen von Beschäftigten im Niedriglohnsektor als fair empfunden wird. Sonst kann sie nicht die Wählerinnen und Wähler halten oder zurückgewinnen, die einst zu ihrer Stammwählerschaft gehörten. 


1. Vgl. Beispielrechnungen bei Blömer, M. et al.: Die Ausgestaltung des Transferentzugs mit dem Bürgergeld, der Kindergrundsicherung und dem Wohngeld. In: Ifo-Forschungsbericht 145, 2024, S. 24 f.

2. Peichl, A. et al.: Zur Reform der Transferentzugsraten und Verbesserung der Erwerbsanreize. In: BMAS-Forschungs­bericht 629 K, 2023. Bezug auf Variante p.

3. Schöb, R.: Solidarische Grundsicherung. In: Zeitschrift
für Politik, Heft 1/2022, s. 112-129, s.
a. www.econstor.eu/handle/10419/205228

 

Autor/in:

  • Prof. Dr. Georg Cremer
Zuletzt geändert am:
  • 03.04.2025
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