Der Schutz darf nicht löchrig werden
Die USA sind - im anschaulichen Bild des Berliner Soziologen Steffen Mau - eine "Kamelgesellschaft" - getrennt durch einen tiefen Graben stehen sich zwei Lager unversöhnlich gegenüber. Einige Themen erwiesen sich zuletzt als besonders spaltend - etwa der Klimaschutz und das Abtreibungsrecht. Auch in Deutschland verschärft sich die Auseinandersetzung; unsere "Dromedargesellschaft", in der sich eine breite Mitte hinter moderate Positionen stellt, zeigt sich anfällig für inszenierte Polarisierungen. Lokführer, Traktoren und Klimaaktivisten blockieren den Verkehr; Abtreibungsgegner treten rabiat auf, so dass ein Gesetz Beratungsstellen und Ärzte gegen Belästigungen schützen soll. Lebensschutz versus Frauenrechte? Die Gesetzeslage zielt darauf, beides gleichermaßen zu achten. Wohl wissend, dass Schwangeren die Entscheidung, ihr Kind zu bekommen, oft versagt wird. Zwangsabtreibungen waren wiederkehrend Instrumente staatlicher Gewalt. Gewaltsame Tötung des Fötus durch den Partner oder Druck der Familie, einen Abbruch vorzunehmen, gibt es nicht nur in archaischen Gesellschaften, in denen eine nichteheliche Schwangerschaft als unehrenhaft gilt. § 218 StGB schützt Frau und Kind! Über diese Norm und die damit verknüpfte Beratungspflicht muss so debattiert werden, dass der Schutz für beide nicht löchrig wird.
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