Neue kirchliche Arbeitsrechtsordnung
neue caritas: Als technisch und mathematisch ambitionierter Schüler haben Sie das Theologiestudium gewählt. Was hat Sie dazu veranlasst?
Prälat Norbert Feldhoff: Das stimmt. Mein Mathematiklehrer hat im Abitur noch zu mir gesagt: "Dass du Theologie studieren musst, ist ein echter Verlust für die Mathematik." Ehrlich gesagt, kann ich nicht sagen, warum ich Theologie gewählt habe. Die Entscheidung ist langsam in mir gereift und von mir mit niemandem geteilt worden.
Mit 25 Jahren wurden Sie zum Priester geweiht, vier Jahre später waren Sie bereits erzbischöflicher Kaplan und Geheimsekretär bei Joseph Kardinal Höffner, zehn Jahre nach Ihrer Weihe sogar Generalvikar des Erzbistums Köln. Hatten Sie mit der Berufung zum Generalvikar gerechnet?
Zu keiner Zeit. Derjenige, der sich traut, mit 35 Jahren – davon zehn Jahren als Priester – von sich aus ein solches Wahnsinnsamt anzustreben, den sollte man in die "Irrenanstalt" schicken. Es ist auf mich zugekommen. Ich habe es im Vertrauen auf den lieben Gott, aber auch auf konkrete Menschen gewagt. Und das ist ein wahnsinniges Fundament.
Sie haben auf unterschiedlichen Ebenen enorm gestaltet. Was ist rückblickend während Ihrer Zeit in der Personalentwicklung, als Generalvikar, als Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes (DCV) vor allem auf den Weg gebracht worden?
Dinge, die heute selbstverständlich sind, waren damals bahnbrechend. Beispielsweise ein Personal- und Stellenplan. Und das Erzbistum ist heute auch dadurch finanziell solide aufgestellt, weil wir sehr früh angefangen haben zu sparen. Heute plant man in die Zukunft hinein. Damals verließ man sich auch in diesen Dingen einfach auf den lieben Gott.
Auch die Caritas haben Sie entscheidend mitgestaltet. Von 1996 bis 2010 haben Sie sich als Vizepräsident des DCV intensiv um Tarif- und Personalpolitik gekümmert. 1985 wurden Sie Vorsitzender des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln. Welche Themen standen oben auf der Agenda?
Vor allem die Rettung einzelner Kleineinrichtungen der Jugend- und Altenhilfe durch die Gründung der Caritas-Betriebsführungs- und Trägergesellschaft, der CBT, und der Caritas-Jugendhilfe-Gesellschaft, der CJG – und anfangs auch die Krankenhausplanung. Die war schwierig, weil wir Einrichtungen aufgeben mussten. Ein anderes Dauerthema war und ist die Frage des kirchlichen Arbeitsrechts: Woran macht man fest, dass einer sinnvoll in der Caritas mitarbeiten kann? An seiner persönlichen Ehesituation, seinem Glauben, seiner Identifizierung mit einer Aufgabe im Sinne der Caritas? Als ich Vorstand war, musste jede Reinigungskraft, die geschieden war und wieder geheiratet hatte, nach dem geltenden kirchlichen Recht gekündigt werden. Die kirchliche Ordnung war rückständig. Man musste sie, auch wenn das furchtbar oberflächlich klingt, an das Arbeitsleben anpassen, aber eben aus theologischer Begründung heraus. Das kirchliche Arbeitsrecht war zu Beginn geprägt vom Bild der Ordensfrau oder des Ordensmanns. Damit wurde die Anstellung von Mitarbeitenden quasi gleichgesetzt mit einer Ordensberufung, und so stand der ganz persönliche Lebenswandel im Vordergrund. Die kirchliche Arbeitsrechtsordnung zu ändern war für mich als Generalvikar eine der herausforderndsten Aufgaben, und ich schätze, es braucht weitere Veränderungen.
Wie kann oder muss sich die Caritas nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs neu ausrichten?
Die kirchliche Grundordnung muss sich wie das ganze Arbeitsrecht immer auch den beruflichen Gegebenheiten anpassen. Daher halte ich ein Prinzip nach wie vor für richtig: Die Trägerverantwortung ist gefragt. In der Diskussion, die in der Caritas über die Frage der personengebundenen Kirchlichkeit einer Einrichtung geführt wurde, hat der Theologe Rolf Zerfaß einmal gesagt: "Die haben Heiligenfiguren an den Fassaden, aber die Träger kennen ihr christliches Profil nicht." Daraus hat der DCV seine Schlüsse gezogen und mit guten Theologen, wie der Berliner Caritasdirektorin Ulrike Kostka, daran gearbeitet, wie eine christliche Unternehmenskultur fortentwickelt werden kann.
Damit im Notfall Hilfe auch erreichbar ist
Die Patienten sind der Maßstab
Glaubwürdige Anwaltschaft macht die Caritas stark
Gute Teilhabeberatung braucht multidisziplinare Teams
Begleitet in Arbeit und Beruf
Fehlende Kurzzeitpflege-Plätze
Ordnungsgemäße Barmittelverwaltung überprüfen
Neue kirchliche Arbeitsrechtsordnung
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