Fehlende Kurzzeitpflege-Plätze
In Sachen Kurzzeitpflege spitzt sich die Lage in Baden-Württemberg immer mehr zu: Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist es mancherorts unmöglich, einen freien und vor allem wohnortnahen Platz zu finden. So konnten im Sommer 2019 nach einer Umfrage unter Altenhilfeträgern 77 Prozent der Anfragen nach einem Kurzzeitpflegeplatz nicht bedient werden. Es fehlt an Personal. Aber nicht nur das: Die aktuellen gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schnüren die Pflegeanbieter in ein so enges Korsett, dass ein spürbarer Ausbau des Angebots nicht möglich ist. Es braucht eine grundlegende Änderung der Rahmenbedingungen. Denn die Vorschriften, die für die vollstationäre Pflege gelten, wurden der Kurzzeitpflege einfach übergestülpt.
Kurzzeitpflege nicht nur stationär denken
Vor diesem Hintergrund hat die Caritas Baden-Württemberg in einem Positionspapier "Zukunftsorientierte Kurzzeitpflege" Vorschläge erarbeitet, wie die Rahmenbedingungen zukunftsgerichtet und innovativ weiterentwickelt werden sollten.
So darf Kurzzeitpflege nicht ausschließlich in einem stationären Setting gedacht werden. Je nachdem, ob eine klassische Verhinderungspflege während des Urlaubs der Angehörigen, eine rehabilitative Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt oder eine palliative Versorgung bei Sterbenden gefragt ist: Es sind auch andere Pflege-Konstellationen denkbar. Ins Spiel kommen eine ambulant organisierte Kurzzeitpflege, Kurzzeitpflege in Gastfamilien und vieles mehr. Egal, ob es um die personellen oder die baulichen Vorgaben geht: Sie müssen auf die unterschiedlichen Anforderungen der Kurzzeitpflege zugeschnitten werden. Dies ist nur durch Öffnungsklauseln in der Landespersonal- und Landesheimbau-Verordnung möglich. Die Träger sollten etwa selbst bestimmen können, welcher Personal- und Qualifikationsmix in den unterschiedlichen Kurzzeitpflege-Settings erforderlich ist.
Die bisher vom Sozialministerium veranlassten Maßnahmen waren nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Es braucht beherzte Veränderungen, die in der Realität ermöglichen, was im Gesetz als Ziel verankert ist: pflegende Angehörige zu entlasten. Die Caritas Baden-Württemberg empfiehlt daher einen neu gestalteten Landesrahmenvertrag für die Kurzzeitpflege, der die Vielfalt an Bedarfen abbildet. Dieser muss unbedingt auch für eine auskömmliche Refinanzierung sorgen, denn Kurzzeitpflege bedeutet für die Träger ein Mehr an Organisation und Personal.
Damit im Notfall Hilfe auch erreichbar ist
Die Patienten sind der Maßstab
Glaubwürdige Anwaltschaft macht die Caritas stark
Gute Teilhabeberatung braucht multidisziplinare Teams
Begleitet in Arbeit und Beruf
Fehlende Kurzzeitpflege-Plätze
Ordnungsgemäße Barmittelverwaltung überprüfen
Neue kirchliche Arbeitsrechtsordnung
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