Umweltbezogene Gerechtigkeit: ein neues Leitbild für unsere Städte
Die Wohnung und ihre unmittelbare Nachbarschaft sind für das alltägliche Leben von großer Bedeutung. Sie sollen der Erholung, dem sozialen Austausch in der Familie, mit Freunden und Nachbarn, aber auch der täglichen Versorgung dienen. In Deutschland finden wir ganz unterschiedliche Wohnmöglichkeiten: freistehende Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder Hochhäuser, im Eigentum oder zur Miete, auf dem Dorf, am Stadtrand oder mitten in der Stadt. Die Vielfalt an Wohnformen ist etwas Gutes, bietet sie doch je nach individuellen Wünschen und Möglichkeiten unterschiedliche Optionen.
Was jedoch, wenn eine Person oder eine Familie angesichts ihrer Möglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt nur solche Wohnungen findet, die im Ergebnis nicht der Erholung dienen, sondern ihre Bewohner(innen) kränker werden lassen als andere Menschen in derselben Stadt? Was, wenn ganze Gruppen einer Gesellschaft hiervon betroffen sind?
Diesen Fragen geht der Ansatz der umweltbezogenen Gerechtigkeit nach. Als eine umweltbezogene Ungerechtigkeit wird ein Zustand bezeichnet, in dem vor allem be- nachteiligte Menschen in relativ schlechter Umweltgüte leben. Diese Menschen sind demnach bezogen auf ihren Zugang zu Umwelt (frischer Luft, Ruhe, Grünräumen) im Vergleich zu anderen Menschen in derselben Stadt ungerecht behandelt. Der klare Bezug zu Gerechtigkeit zeigt, dass es in diesem Ansatz nicht allein um Ungleichheit geht. Diese kann im Sinne von Vielfalt und Gleichwertigkeit ja durchaus akzeptabel oder auch positiv sein. Es geht bei umweltbezogener Gerechtigkeit vielmehr darum, auszuhandeln, was in einer Gesellschaft als gerecht verstanden wird. Es handelt sich also um ein Leitbild, auf das hin sich eine Gesellschaft entwickeln kann. Hier schließt sich gleich die nächste Frage an: Was kann umweltbezogene Gerechtigkeit für eine Stadt bedeuten?
Amartya Sen beschreibt in seinem Buch "The Idea of Justice" sehr anschaulich, dass es einfacher sei, eine Ungerechtigkeit auszumachen, als zu definieren, was gerecht ist. So liegt es nahe, es als ungerecht zu bewerten, dass der Wohnort mit darüber entscheidet, wie gesund jemand ist und wie alt er oder sie wird. Dass dieser Einfluss besteht, dazu liefern die Gesundheitswissenschaften überaus aufschlussreiche Erkenntnisse. So können Unterschiede in der Lebenserwartung zwischen Stadtteilen von bis zu zehn Jahren ebenso ausgemacht werden wie ein erhöhtes Auftreten von Atemwegs- oder Herzkreislauferkrankungen an stark befahrenen Straßen.
Ursprung in der Bürgerrechtsbewegung Amerikas
Umweltbezogene Ungerechtigkeit lehnt sich an den in den USA seit den 1980er-Jahren etablierten Begriff "Environmental (In)Justice" an. In den USA fragten sich die Menschen im Umfeld der Bürgerrechtsbewegung nicht nur, ob Afroamerikaner(innen) Universitäten besuchen und im Bus eine freie Sitzplatzwahl haben, sondern auch, ob es mehr Abfalldeponien in der Nachbarschaft von Quartieren gibt, die überwiegend von Afroamerikanern bewohnt waren. Eine erste Studie, die diesen Zusammenhang bestätigte, wurde von der United Church of Christ im Jahr 1987 veröffentlicht. Darin wurde ein räumliches Muster sozialer Ungleichheit im Hinblick auf Umweltfaktoren dargestellt: Abfalldeponien sind überdurchschnittlich oft in der Nachbarschaft von Wohngebieten mit überwiegend afroamerikanischer Bevölkerung ausgemacht worden. Mittlerweile gibt es in den USA eine Vielzahl von Studien, die räumliche Muster sogenannter umweltbezogener Verteilungsungerechtigkeit sichtbar machen. Auch in Deutschland gibt es verschiedene Studien, die aufzeigen, dass vor allem Menschen, die Transferhilfe beziehen oder einen Migrationshintergrund haben und in der Nähe von Industrieanlagen leben, mehr Feinstaub, Lärm oder Hitze ausgesetzt sind und gleichzeitig weniger Grünflächen zur Naherholung finden, als es dem Durchschnitt der Gemeinde in ihrem Wohnumfeld entspricht. Häufig sind die benachteiligten Gruppen mehreren gesundheitsbelastenden Risikofaktoren gleichzeitig ausgesetzt.
Verfahrensgerechtigkeit ist entscheidend
Umweltbezogene Gerechtigkeit nimmt nicht nur die soziale Verteilung von Umweltressourcen in den Blick, sondern auch Ungleichheiten in den Möglichkeiten, sich an umweltpolitisch relevanten Entscheidungsprozessen zu beteiligen: So haben beispielsweise alle Bürger(innen) formal die Möglichkeit, sich an Entscheidungsverfahren in der Stadtplanung zu beteiligen. Dieses Recht wird je nach sozialer Lage jedoch sehr unterschiedlich in Anspruch genommen. Auch in nicht formalisierten Entscheidungsprozessen gibt es Menschen, die artikulationsstärker sind als andere. Häufig sind gerade diejenigen, die in ihrem Wohnumfeld größeren Umweltbelastungen ausgesetzt sind, in Entscheidungsprozessen weniger einflussreich. Die Debatte zu umweltbezogener Gerechtigkeit sieht hierin einen Zusammenhang. Sie redet von umweltbezogener Verfahrensungerechtigkeit, die sich im Ergebnis in umweltbezogener Verteilungsungerechtigkeit niederschlägt.
Benachteiligung über die Armut hinaus
Die "benachteiligten Gruppen" verfügen über weniger Ressourcen als andere Menschen in derselben Stadt, um sich bei der Wahl ihrer Wohnung, der Gestaltung ihres Wohnumfeldes und in Entscheidungsprozessen behaupten zu können. Als Ressourcen können hier keineswegs nur Einkommen und Bildung betrachtet werden. Es geht unter anderem auch um Kenntnisse des (Rechts-)Systems, verfügbare Zeit, das Zutrauen und die Erfahrung, sich wirksam einbringen zu können. Hinzu kommen Strukturen und Akteure, die diese Menschen benachteiligen. So gibt es trotz eines bestehenden Antidiskriminierungsgesetzes Benachteiligungen auf dem Wohnungsmarkt, die manche Bewerber(innen) allein aufgrund ihres ausländischen Nachnamens nicht in die engere Wahl für eine Wohnung kommen lassen. Hinzu kommt, dass manche Menschen mit Migrationshintergrund keine deutsche Staatsbürgerschaft haben und somit in ihren Rechten (beispielsweise kommunales Wahlrecht) im Vergleich zu anderen Bewohner(inne)n ihrer Gemeinde eingeschränkt sind. Dies sind nur zwei Beispiele struktureller Benachteiligung, die zu umweltbezogener Ungerechtigkeit führen können.
Handlungsmöglichkeiten gibt es
Umweltbezogene Gerechtigkeit als Leitbild zu verfolgen, ist durchaus möglich. So können Städte und Gemeinden mit einem umfassenden Instrumentarium entwickelt werden, das schon heute vielfältige Ansatzpunkte liefert. Allerdings ist eine Vielzahl dieser Werkzeuge vom Prinzip her eher sektoral ausgerichtet. So gibt es Instrumente des planerischen Umweltschutzes, zu denen Planungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gehören, wie die Luftreinhalte- und Lärmminderungsplanung. In diesem Gesetz steht der Schutz des Menschen zwar als Ziel in Paragraf 1, allerdings werden Menschen nicht nach verschiedenen sozialen Kriterien (Einkommen, Bildung, Migrationshintergrund) unterschieden. Zugleich gibt es Instrumente der Sozialplanung, die die Teilhabechancen benachteiligter Menschen stärken, ohne jedoch die Umweltqualität im Wohnumfeld der Menschen zu betrachten.
Umweltbezogene Gerechtigkeit ist ein Leitbild, das Impulse in die kommunale Entwicklung geben kann, bestehende Instrumente weiterzuentwickeln. So kann die Lärmminderungsplanung Maßnahmen vorsehen, die vor allem solchen Menschen zugutekommen, die mehrfach belastet sind und sich angesichts ihrer vergleichsweise geringen Teilhabemöglichkeiten nur bedingt gegen die Lärmbelastung schützen können.
In den letzten Jahren wird umweltbezogene Gerechtigkeit zunehmend in Deutschland diskutiert. Die aktuellen Debatten schlagen sich zaghaft in der bestehenden Instrumentenlandschaft nieder. So wird im Programm "Soziale Stadt", das im Baugesetzbuch verankert ist und der Vitalisierung sogenannter benachteiligter Stadtteile dient, ein Ansatzpunkt dafür gesehen, umweltbezogene Gerechtigkeit zu verfolgen. In der Verwaltungsvereinbarung zum Programm Soziale Stadt hat "Umweltgerechtigkeit" bereits namentlich Einzug gehalten. Ein solcher quartiersbezogener Ansatz ermöglicht es, die Umweltqualität für sozial benachteiligte Menschen deutlich zu verbessern.
Das Leitbild der umweltbezogenen Gerechtigkeit fordert jedoch nicht allein die Umsetzung von Maßnahmen in denjenigen Nachbarschaften, in denen Menschen von Folgen umweltbezogener Ungerechtigkeit betroffen sind, sondern eine Betrachtung gesamtstädtischer Strukturen. Wie ist die Anbindung dieser Stadtteile an regionale Grünzüge? In welchen Stadtteilen werden neue umweltbelastende Nutzungen (industrieller oder verkehrlicher Art) realisiert? Angesichts der Kenntnis umweltbezogener Verfahrensungerechtigkeit sind es gerade diese Stadtteile, in denen der Protest gegen weitere Belastungen weniger wirksam ist als in anderen.
Umweltbezogene Gerechtigkeit stellt somit als Leitbild einen Gegenentwurf zu einer als ungerecht bewerteten Ungleichheit bei umweltrelevanten Fragestellungen dar. Die Entscheidung, was in einer Gesellschaft als gerecht oder ungerecht empfunden wird, ist ein gesellschaftlicher Aushandlungsprozess, der auf den verschiedenen Ebenen von der EU bis zur lokalen Nachbarschaft geführt wird. Umweltbezogene Gerechtigkeit als Leitbild zu verfolgen, ist nicht nur eine Aufgabe der Politik, die insbesondere bei Verteilungsfragen und Prioritätensetzungen das Leitbild der umweltbezogenen Gerechtigkeit mit in die Waagschale werfen kann. Es ist auch eine Aufgabe gesellschaftlich relevanter Akteure. So können die Kirchen als Träger öffentlicher Belange und Grundstückseigentümerinnen ebenso ihren Beitrag zu mehr umweltbezogener Gerechtigkeit in der Stadtentwicklung leisten wie caritative Einrichtungen, die über ihr Engagement in Sozialräumen die Ressourcen derer stärken können, die von umweltbezogener Ungerechtigkeit betroffen sind. Schließlich kann umweltbezogene Gerechtigkeit auch von Bürger(inne)n verfolgt werden, wenn sie beispielsweise als Vermieter auch Menschen mit Migrationshintergrund eine Wohnung geben oder als von einer Planung Betroffene nicht als "Nimby" (not in my backyard - "krankmachende Maßnahmen bitte nicht vor meiner Tür"), sondern als Niaby (not in anyone’s backyard - "... vor gar niemandes Tür") argumentieren. Dies erfordert Engagement für die eigene Nachbarschaft mit einem Weitblick für die gesamte Stadt.
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