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neue caritas Ampelkoalition

Sozialer Fortschritt blieb weitgehend aus

„Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ – diesem Titel des Koalitionsvertrages und seinem Anspruch sind SPD, Grüne und FDP vor allem gegen Ende der vorzeitig beendeten Legislaturperiode immer weniger gerecht geworden.

Als die SPD nach ihrem Erfolg bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 mit Bündnis 90/Die Grünen und FDP eine Regierung bildete, war in der Öffentlichkeit von einer "Fortschrittskoalition" die Rede -trotz oder gerade wegen zahlreicher Differenzen zwischen diesen Parteien. Doch statt Fortschritt spiegelte die Ampel-Regierung eher die zunehmende Spaltung der Gesellschaft wider, als dass sie für Integration, Gemeinschaftlichkeit und Solidarität gestanden hätte.

Vermehrte Altersarmut trotz höheren Mindestlohns?

Wie zuvor im Bundestagswahlkampf von der SPD versprochen, stieg der gesetzliche Mindestlohn am 1. Oktober 2022 außerplanmäßig von 10,45 Euro auf zwölf Euro. Allerdings ließ die Ampelkoalition den Anpassungs­mechanismus des Mindestlohns unverändert. Dieser wird auf der Grundlage des Votums einer paritätisch von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften besetzten Kommission festgelegt, die sich dabei nachlaufend an der Tariflohnentwicklung orientiert. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist aber hauptsächlich deshalb nötig, weil die Gewerkschaften in vielen Branchen inzwischen zu schwach sind, um ausreichend hohe Tariflohnsteigerungen (der unteren Gehaltsgruppen) zu erkämpfen.

Mit dem geltenden Mindestlohn lässt sich der Armut im Alter nicht vorbeugen, zumal die Ampelkoalition in der Rentenpolitik beinahe ein Totalausfall war. Nur bei den Erwerbsminderungsrenten erfolgten Leistungsverbesserungen, die erstmals auch den Bestandsrentner:innen zugutekamen. Dagegen wurde der eigentlich bis zum Jahr 2025 ausgesetzte Nachholfaktor in der Rentenanpassungsformel mit Hinweis auf die Pandemiefolgen im Juni 2022 wieder aktiviert, also die als "Rentengarantie" bekannte Schutzklausel gegen Minusanpassungen außer Kraft gesetzt, was zu geringeren Rentensteigerungen führt.

Weil die FDP-Fraktion mit der vorgesehenen Sicherung des Rentenniveaus (Mindestniveau vor Steuern) von 48 Prozent bis Mitte 2040 haderte, kam das "Rentenpaket II" nicht über die Erste Lesung im Deutschen Bundestag hinaus. Dabei hatten SPD und Bündnisgrüne im Gegenzug die vom FDP-Bundesvorsitzenden und Bundesfinanz­minister Christian Lindner als "Generationenkapital" titulierte Börsenrente bereitwillig akzeptiert, mit der die allgemein erwarteten Steigerungen der Rentenbeitragssätze für Arbeitgeber ("gesetzliche Lohnnebenkosten") und ebenso für die Versicherten längerfristig abgefedert werden sollten. Sie akzeptierten sie, obwohl es sich hierbei nach der Riester-Reform um eine weitere öffentliche Anschubfinanzierung für die Börse und eine Förderung der Gewinne auf den Finanzmärkten tätiger Unternehmen handelte.

Rolle rückwärts nach der Bürgergeld-Reform

Im Unterschied zur Jahrtausendwende, als das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch, entwickelt wurde, fehlen dem Arbeitsmarkt heute in sehr vielen Berufs­feldern die dringend benötigten Fachkräfte. Da die kollektive Alterung der Bevölkerung im demografischen Wandel keine baldige Änderung dieser Situation verspricht, eröffnete die Ampelregierung Menschen im Grund­sicherungsbezug mit dem Bürgergeld die Chance, sich stärker auf ihre berufliche Qualifizierung und Weiterbildung zu konzentrieren, als ihnen dies mit dem Arbeitslosengeld II möglich gewesen war: Abgeschafft wurde der Vermittlungsvorrang, welcher dafür gesorgt hatte, dass Schulbildung, Berufsausbildung und berufsabschlussbezogene Weiterbildung hinter einer Arbeitsaufnahme zurückstehen mussten.

Um größere Anreize zum Abschluss einer Berufsausbildung für Geringqualifizierte zu schaffen, erhalten an einer Weiterbildungsmaßnahme beteiligte Bürgergeldbezieher:innen seit dem 1. Juli 2023 ein "Weiter­bildungsgeld" in Höhe von 150 Euro monatlich. ­Allerdings wurde mit dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 eine Regelung geschaffen, die für zwei Monate den völligen Leistungsentzug "bei nachhaltiger Verweigerung der Aufnahme zumutbarer Arbeit" ermöglicht, und der "Bürgergeldbonus" in Höhe von 75 Euro monatlich wieder gestrichen, der finanzielle Anreize für nicht auf einen Berufsabschluss zielende Weiterbildungsmaßnahmen gesetzt hatte. Insoweit erinnert die Bürgergeld-Reform der Ampelkoalition an die Echternacher Springprozession: drei Schritte vorwärts, zwei Schritte zurück. Da die Regierungsparteien auch die Zumutbarkeitsregeln verschärften und stundenlange Fahrzeiten zum Arbeitsplatz zuließen, wandelten sich SPD, Grüne und FDP arbeitsmarkt- und sozialpolitisch zur Rückschrittskoalition, wenngleich die geplanten Verschlechterungen nicht mehr den Weg ins Gesetzblatt fanden.

Das Scheitern der Kindergrundsicherung

Das düsterste sozial- und familienpolitische Kapitel der Ampelkoalition stellt die Kindergrundsicherung dar. Gedacht war ursprünglich an einen für alle Familien gleichen Kindergarantiebetrag, der dem bisherigen Kindergeld entspricht, sowie an einen altersgestaffelten und einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag. Zusammengefasst werden sollten das Kindergeld, das Bürgergeld und die Sozialhilfe für Kinder, der Kinderzuschlag sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes. Rund anderthalb Jahre lang stritten die Regierungsparteien über die Ausgestaltung der Reform. Ihr mit erheblicher Verspätung eingebrachter Gesetzentwurf war bloß noch eine Schrumpfversion des Ursprungskonzepts. Schon bevor die Ampelkoalition zerbrach und mit ihr die Kindergrundsicherung scheiterte, war daraus wegen des teils offenen, teils verdeckten Widerstandes der FDP eine Reformruine geworden.

Zwar stiegen zum 1. Januar 2025 sowohl das Kindergeld (zuvor 250 Euro) wie auch der Kindersofortzuschlag für Minderjährige im Bürgergeldbezug (zuvor 20 Euro) um fünf Euro monatlich; früher, nämlich rückwirkend zum 1. Januar 2024 und auch stärker erhöht wurde aber der steuerliche Kinderfreibetrag: um 228 Euro auf 9540 Euro im vergangenen und noch mal um 60 Euro auf dann 9600 Euro in diesem Jahr. Hieraus resultiert eine monatliche Steuer­ersparnis für Spitzenverdiener:innen von 377,43 Euro (2024) beziehungsweise 379,80 Euro (2025).

Auf diese Weise erhielten Chefärzte, Invest­mentbanker und Topmanager für jedes Kind bereits im Jahr 2024 pro Monat 23,27 Euro mehr gegenüber dem Vorjahr, und sie erhalten noch einmal 2,37 Euro mehr im Jahr 2025, während Krankenschwestern im Jahr 2024 denselben Betrag wie im Jahr 2023 bekamen und erst seit Januar 2025 gerade mal fünf Euro mehr erhalten.

Ausblick und Aufgaben der künftigen Bundesregierung

Durch ihre Zögerlichkeit und Zerstrittenheit hat die Ampel in der zweiten Hälfte ihrer kurzen Regierungszeit einen sozialen Klimawandel bewirkt, der sich auf fast allen Politikfeldern als Rechtsruck und in fast allen Lebensbereichen als konserva­tiver Rollback bemerkbar macht, aber auch den Bundestagswahlkampf negativ beeinflusst. Medienberichte, die monatelang suggeriert haben, den Armen in unserem Land gehe es zu gut - weshalb Geflüchteten die Grundleistungen für Asylbewerber:innen, die Regelsätze des Bürgergeldes und/oder die Renten gekürzt werden müssten -, bevor andere Medienberichte den Eindruck erweckten, den Reichen gehe es immer schlechter - weshalb Unternehmern mehr Subventionen gezahlt und/oder weitere Steuervergünstigungen gewährt werden müssten -, haben ein politisches Klima erzeugt, das es der neuen Bundesregierung erleichtern dürfte, unsoziale "Sparmaßnahmen" durchzusetzen. Den ärmeren Bevölkerungsschichten drohen im Rahmen einer "Agenda 2030" und einer "Neuen Grundsicherung" der Union oder einer "liberalen Wachstumsagenda 2030" der FDP weitere Leistungskürzungen im Sozialbereich. Auf die politische Tagesordnung gehören jedoch stattdessen eine stärkere Anhebung der Regelbedarfe des Bürgergeldes und der Grundleistungen für Asylbewerber:innen wie auch eine stärkere Besteuerung von Hochvermögenden und Spitzenverdiener:innen.

Die künftige Bundesregierung steht vor gewaltigen Herausforderungen: Sie muss ihren Beitrag zur Eindämmung der verharmlosend "Klimawandel" genannten Erderhitzung leisten, die Modernisierung der In­­frastruktur unseres Landes vorantreiben und dessen soziale Probleme (Prekarisierung der Arbeit, Verarmung eines Teils der Bevölkerung, Bildungsmisere, Wohnungsknappheit/Mietenexplosion und Pflegenotstand) lösen. Dazu gehört auch die Schaffung einer Pflegevollversicherung als Bestandteil einer solidarischen Bürgerversicherung.

Autor/in:

  • Prof. Dr. Christoph Butterwegge
Zuletzt geändert am:
  • 24.01.2025
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