Klares Profil für den kirchlichen Mehrwert von Einrichtungen
Seit Anfang dieses Jahres gilt im Bistum Osnabrück die neue Grundordnung, die Rechtsquelle des kirchlichen Arbeitsrechts. Das bedeutet, es gibt Veränderungen. Die Grundordnung setzt neue Schwerpunkte. Sie betont ausdrücklich die Vielfalt in den Einrichtungen. Die persönliche Lebensführung der Mitarbeitenden ist für das Arbeitsverhältnis nicht mehr relevant und "die Verantwortung für den Schutz und die Stärkung des kirchlichen Charakters der Einrichtung kommt zuallererst dem Dienstgeber zu" (zitiert nach Grundordnung des kirchlichen Dienstes (2023), Art. 3 Abs. 3).
Neue Grundordnung als große Chance
Mit der veränderten Perspektive der neuen Grundordnung scheint es auf den ersten Blick so, dass eine weitere Pflicht auf die Träger der kirchlichen Einrichtungen und ihre Leitungsverantwortlichen zukommt. Zugleich tut sich hier eine große Chance auf, denn nun kann das christliche Profil ganz anders nach innen und außen vertreten werden. Im Bistum Osnabrück ist dies seit jeher gelebte Praxis. Egal, ob Kitas, Schulen, die Einrichtungen der Caritas, Bildungshäuser oder die Kirchengemeinden als Arbeitgeber: Es findet sich eine
Fülle von Beispielen, wie das christliche Profil für Mitarbeitende und die Menschen, die die Einrichtungen in Anspruch nehmen, spürbar und lebendig ist. Dazu gehören etwa Angebote zur Auszeit an der Nordsee oder zur geistlichen Begleitung. Da geht es um die
Willkommens- und Verabschiedungskultur für Mitarbeitende, um deutliche Statements zur Vielfalt in den Einrichtungen, um die Schulung von Fachkräften im Bereich Religionspädagogik/Seelsorge oder um wiederkehrende spirituelle Impulse an einem bestimmten Wochentag …
In diesem Zusammenhang hat Altbischof Franz-Josef Bode das Projekt "Aus gutem Grund - mit christlichem Profil" in Auftrag gegeben. Es geht davon aus, dass im Bistum das christliche Profil in den unterschiedlichen Einrichtungen bereits vielfältig gelebt wird und dass diese Vielfalt eine große Chance ist. Die Grundordnung beschreibt die christliche Profilentwicklung als "Gemeinschaftsaufgabe", sie sei ein "permanenter, dynamischer Prozess" (vgl. Grundordnung des kirchlichen Dienstes (2023), Art. 3 Abs. 4). Hier setzt das Projekt an, und es soll am Ende in einer Arbeitshilfe das christliche Profil der katholischen Einrichtungen im Bistum Osnabrück definieren und gleichzeitig seine prozesshafte (Weiter-)Entwicklung jeweils vor Ort ermöglichen und fördern.
Eine Arbeitshilfe für die Einrichtungen
Das am 1. April 2023 gestartete Projekt läuft ein Jahr. In dieser Zeit erarbeitet das Projektteam für die Träger und Führungsverantwortlichen in allen Einrichtungen des Bistums diese Arbeitshilfe. Sie soll Grundlage und Arbeitserleichterung sein, um in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern Konzepte zur Profilstärkung und zur Umsetzung der neuen Grundordnung zu schaffen. Dafür werden einige grundlegende, praxisnahe Kriterien entwickelt, was das "Katholische" beziehungsweise "Christliche" von katholischen Einrichtungen ist. Praxisbeispiele zu den unterschiedlichen Kriterien sollen die Umsetzung vor Ort erleichtern.
In der Entwicklung der Arbeitshilfe geht es also um Beteiligung und Praxisbezug, um Inspiration und Lernprozesse. Damit verbunden ist die Arbeit mit Resonanzräumen, bestehend aus der Projektgruppe und Fokusgruppe. Diese Gruppe hat bereits Vorüberlegungen zum Projekt entwickelt und reflektiert weiterhin regelmäßig den Verlauf. Eine Fokusgruppe aus Vertreter:innen der verschiedenen Handlungsfelder wird im zweiten Teil des Projekts die Praxisfähigkeit der Arbeitshilfe prüfen und überdenken.
Die Praxis zeigt eine große Sammlung an Beispielen gelebter "Christlichkeit". Viele davon bleiben bislang von der Öffentlichkeit unentdeckt, sind nicht auf den ersten Blick erkennbar und teilweise nicht mal als "christlich" identifiziert. Oftmals leben die Menschen vor Ort in großer Überzeugung ihren christlichen Auftrag, gehen ihrer Berufung nach und könnten gleichzeitig ihre eigene Haltung nicht unbedingt durch konkrete Kriterien als "christlich" benennen. Das Projekt erhebt also systematisch, wie, wo und in welcher Vielfalt das christliche Profil bereits jetzt gelebt wird. Die Verantwortlichen aller katholischer Einrichtungen und die Mitarbeiter:innenvertretungen werden gefragt, was in ihren Einrichtungen bereits gute Tradition hat, womit sie gute Erfahrungen machen, aber auch, wo sie Unterstützung brauchen und Schwierigkeiten/Herausforderungen sehen. Befragt wird dazu in Interviews (Besuche in den Einrichtungen nach Stichprobe) und mit Fragebögen.
Für den Verlauf des Projekts lassen sich konkrete Schritte festhalten:
◆ Erarbeitung einer Arbeitsgrundlage von Kriterien zum christlichen Profil in Abgrenzung zur katholischen Identität
◆ Entwicklung des Fragebogens und Durchführung
◆ Entwicklung des Interviewleitfadens und Durchführung durch die Besuche in den Einrichtungen
◆ Übertragung der Praxiserfahrungen auf die Arbeitsgrundlage der oben genannten Kriterien
◆ Rückbindung der entwickelten Kriterien in der Fokusgruppe
◆ Visualisierung der Arbeitshilfe
◆ Umsetzung der Arbeitshilfe
Die Grenzen des Projekts
Die neue Grundordnung umfasst neben den Vorgaben zum christlichen Profil auch arbeitsrechtliche Aspekte. Diese Fragestellungen werden im genannten Projekt nicht bearbeitet; damit ist eine andere Arbeitsgruppe beauftragt. Dort geht es unter anderem um die arbeitsrechtlichen Konsequenzen eines Kirchenaustritts.
Die Institution katholische Kirche steht in der Kritik. Zugleich ist die Sehnsucht nach Sinn und Zusammenhalt sehr groß. Dies gilt auch für viele Menschen bei der Wahl ihres Arbeitsplatzes. Kirchliche Einrichtungen bieten ihren Mitarbeitenden Arbeitsfelder, die im Wortsinn Sinn-voll sind. Dies gilt für die sozialen Einrichtungen der Caritas genauso wie für die pädagogische Arbeit in den Kitas, Schulen und Bildungshäusern oder die vielen Angebote in den Kirchengemeinden. Das Projekt "Aus gutem Grund - mit christlichem Profil" trägt dazu bei, diese Seite kirchlicher Arbeitgeber stärker herauszustreichen. Wenn es gelingt, die kirchlichen Einrichtungen im Bistum Osnabrück dabei zu unterstützen, ihren einladenden Charakter noch sichtbarer und erlebbar zu machen, hat das Projekt sein Ziel erreicht. Kirchliche Einrichtungen bieten einen Mehrwert und dürfen dafür werben. Dafür braucht es ein klares Profil; ein Profil, das deutlich macht, wer "wir" sind - einladend und offen für alle; nicht abgrenzend. Wer sich kennt und sich beschreiben kann, der ist auch auf dem Arbeitsmarkt attraktiv.
Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Grundordnung des kirchlichen Dienstes. 5., völlig überarbeitete Neuauflage. Bonn, 2023. (Die deutschen Bischöfe; 95A.) Abrufbar unter dem Kurzlink: https://t.ly/wec0l
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