Schutz für Kinder
In der EU soll es bald ein neues Gesetz geben, das digitale Dienste reguliert.1 Im Fokus stehen dabei nicht in erster Linie Kinder, sondern die Interessen der in der EU lebenden Menschen allgemein und ein funktionsfähiger Binnenmarkt. Das Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, in dem der Deutsche Caritasverband Mitglied ist, begrüßt das Vorhaben grundsätzlich. In einem offenen Brief vom 23. März 2022 mahnt das Netzwerk jedoch an, dass das europäische Gesetz nationale Maßnahmen, die einen stärkeren Schutz gerade auch für Kinder gewährleisten, nicht unterlaufen darf.2
Der Hintergrund: Das (noch nicht verabschiedete) europäische Gesetz über digitale Dienste soll bald eine alte E-Commerce-Richtlinie ergänzen beziehungsweise aktualisieren. Die Verfahren, illegale Inhalte zu melden und zu entfernen, sollen europaweit einheitlich ausgestaltet werden; hinzu kommen besondere Pflichten für sehr große Online-Plattformen. Schärfere Regeln in Europa also für Facebook, Google, Twitter und andere digitale Giganten. Aber reicht das? Es ist vorgesehen, vor allem Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzer:innen in die Pflicht zu nehmen. Jedoch sollten dringend auch Anbieter von kleineren Plattformen Straftaten aufdecken helfen. Darüber hinaus sollte das neue EU-Gesetz nationale Instrumente zulassen, die ein höheres Schutzniveau vorsehen.
Kinder sind im Netz mit Gewalt konfrontiert
Deutschland zum Beispiel hat im Jahr 2021 das Jugendschutzgesetz reformiert. Das Wohl von Kindern und Jugendlichen und ihr Recht auf Schutz, Befähigung und Teilhabe bei der Nutzung von digitalen Medien soll in den Mittelpunkt gerückt werden. Der Handlungsbedarf ist da, denn Kinder sind im Netz nicht nur mit Darstellungen von Gewalt, frauenfeindlichen Bildern oder Fake News konfrontiert. Hinzu kommen Interaktionsrisiken wie Sexting3, Mobbing und Kostenfallen und nicht zuletzt die Gefahr, beim Gaming4 die Kontrolle über die eigene Zeitverwendung zu verlieren. Ein zunehmendes Problem ist die strafbare Verbreitung von Kinderpornografie.
Um Kinder und Jugendliche besser vor diesen Gefahren zu schützen, macht das bundesdeutsche Jugendschutzgesetz Anbietern von Film- und Spiele-Plattformen neue Auflagen. Sie müssen dafür sorgen, dass es eine einheitliche Alterskennzeichnung zu den Online-Inhalten gibt und dass altersgerechte Voreinstellungen möglich sind. Das soll die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder und Jugendliche belästigt oder abgezockt werden, reduzieren. Dazu soll es Schutzmechanismen bei Nutzerprofilen auf Plattformen und Social-Media-Diensten geben. Kinder sollen sich durch Meldemöglichkeiten auch selbst Hilfe holen können.
Damit das Ganze auch greift, soll die in Bonn ansässige Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz die Einhaltung der Regeln prüfen und dafür sorgen, dass selbst ausländische Anbieter bei Verstößen belangt werden können. Auch soll sie das Zusammenspiel von Regulierung und Befähigung moderieren, indem sie die Medienkompetenz fördert. Ziel ist es,
eine Verantwortungsgemeinschaft aufzubauen, in der struktureller, gesetzlicher und erzieherischer Medienschutz ineinandergreifen.
Fazit: Kindeswohl hat Vorrang
Es bleibt nun abzuwarten, ob stärkere nationale Schutzmaßnahmen im Einklang mit dem neuen Unionsrecht stehen. Dann könnte das europäische Regulierungsvorhaben den Kinderschutz im digitalen Raum auch in Deutschland verbessern. Insgesamt müssen auch hier Freiheits- und Schutzrechte immer abgewogen werden - auf der Grundlage des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes5 sowie der 25. Allgemeinen Bemerkung zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld.6
Jugendmedienschutz in Deutschland
Rechtliche Grundlagen
Im deutschen Jugendschutzgesetz (JuSchG) und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sowie im Strafgesetzbuch (StGB) finden sich die rechtlichen Grundlagen des Jugendmedienschutzes in Deutschland. Die Regelungen zum Jugendmedienschutz im JuSchG betreffen im Schwerpunkt sogenannte Trägermedien, also materiell greifbare Medien wie Zeitschriften, Videokassetten, DVDs. Im von den Bundesländern vereinbarten JMStV sind Regelungen zu den Medien, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen. Hierzu zählen Radio und TV (Rundfunkmedien) sowie das Internet mit seinen Diensten (Telemedien). Das JuSchG wurde 2021 mit Blick auf neue internetbezogene Risiken novelliert. Außerdem wurde die bisherige Bundesprüfstelle umgewandelt zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).
Anmerkungen
1. Gesetz über digitale Dienste, "Digital Services Act".
2. Siehe https://netzwerk-kinderrechte.de;
Kurzlink: https://bit.ly/3wzvt1q
3. Verschicken eigener Nacktbilder via Internet.
4. Spielen von Computerspielen mit anderen über das Internet.
5. www.kinderrechtskonvention.info
6. Kinderrechte-Ausschuss der Vereinten Nationen, siehe dazu Kurzlink: https://bit.ly/3MfhYui
Tafeln unter Druck
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