Vorrang für Gemeinnützigkeit
Der Status der Gemeinnützigkeit ist mit Pflichten und Rechten verbunden. Das ist vielen gar nicht klar. Unterm Strich argumentieren wir, dass gemeinnützige Einrichtungen und Dienste der freien Wohlfahrtspflege im Wettbewerb strukturell gegenüber rein gewerblichen Angeboten benachteiligt sind. Geringe Spielräume für Investitionen, hohe Kreditabhängigkeit, hohe Insolvenzgefahr und Nachteile im Vergabewettbewerb und bei Förderprogrammen überwiegen am Ende die steuerlichen Vorteile. Wird dieser Weg weiter beschritten, droht mittelfristig eine reine Marktausrichtung im sozialen Sektor, bei der offen ist, welche Zukunft Angebote haben, die per se nicht rentabel sein können. Wer dann das Gesamtleistungspaket übernimmt, das Caritas, DRK und die gesamte freie Wohlfahrtspflege bieten, bleibt unklar. Eine weitere Aushöhlung der Verbands- und Vereinsstrukturen der freien Wohlfahrtspflege kann auch nicht im Sinne des Bundes sein. Im "Brennpunkt Wohlfahrt" 2/2021 schlagen wir vor, einen Vorrang für gemeinnützige Leistungserbringung in den Sozialgesetzbüchern und in den Förderprogrammen des Bundes zu verankern (https://bit.ly/3lAzgWv).
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