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neue caritas Pflegetarif

Damit der Preiskampf nicht auf dem Rücken des Personals ausgetragen wird

In Bremen profitieren rund 3200 Mitarbeitende der freien Wohlfahrtspflege von Deutschlands erstem Branchen-Tarifvertrag Pflege/Soziales. Mit dabei ist die Caritas Bremen, die nach finanziell turbulenten Jahren in ihren Pflegeeinrichtungen nun gestärkt in die Zukunft blickt.

Bremens Beschäftigte in der Altenpflege werden deutlich aufgewertet!" Das ist die Bilanz des Tarifvertrags Altenpflege in Bremen (TV PfliB) für Jürgen Bernhard Füchtenbusch. Er ist Betriebsratsvorsitzender der Gepflegt in Bremen gGmbH, Trägergesellschaft von vier Bremer Caritas-Pflegeheimen mit rund 250 Beschäftigten.

Der TV PfliB ist der erste Branchen-Tarifvertrag für Pflege/Soziales in Deutschland. Er regelt die Vertragsbedingungen für 3200 Mitarbeiter(innen) in ambulanten und (teil)stationären Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege in Bremen. Davon profitieren Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte, Hauswirtschaftskräfte, Verwaltungskräfte sowie Wohn- und Pflegedienstleitungen, darunter insgesamt 370 Beschäftigte der Caritas Bremen.

Für die Eingruppierung, in der Regel über vier Stufen, ist die Berufserfahrung entscheidend. Entgelte werden auf Basis von Stundensätzen bezahlt. Der Urlaub liegt in diesem Jahr bei 29, ab dem Jahr 2018 bei 30 Tagen. Verbindlich sind zudem die Höhe der Jahressonderzahlungen und der Zuschlagleistungen an Wochenenden und Feiertagen.

Der Weg zum Branchen-Tarifvertrag war nicht einfach. Fast vier Jahre saß man am Verhandlungstisch: Auf der einen Seite die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und Vertreter(innen) der Betriebsräte der Dienste und Einrichtungen, auf der anderen Seite die Tarifgemeinschaft Pflege Bremen, ein 2014 gegründeter Bremer Arbeitgeberverbund. Zu den Mitgliedern gehören Träger der AWO, des Paritätischen, der Bremer Heimstiftung, des Diakonischen Werks, des Deutschen Roten Kreuzes und der Caritas.»

Die Caritas Bremen ist mehr als nur ein Mitglied der Tarifgemeinschaft. Sie engagiert sich sowohl im Vorstand, um sich auf landespolitischer Ebene einzubringen, als auch in der Tarifkommission, die das Vertragswerk ausgearbeitet hat. "Wir gehören mit zu den Initiatoren dieser Lösung", sagt der Bremer Caritasdirektor Martin Böckmann. "Wie viele Bremer Träger von Pflege-Einrichtungen waren wir über die bisherigen Verhandlungswege zur Refinanzierung immer tiefer in eine Notsituation geraten. Die Ausgaben für Personal und Sachkosten waren über Jahre deutlich höher als das, was die Kostenträger anerkannt haben. So konnte es nicht weitergehen."

Vier Jahre am Verhandlungstisch

Die Caritas-Pflege gGmbH, Träger von vier Pflegeheimen, war bis 2008 wirtschaftlich stabil. Ab 2009 verbucht die 100-prozentige Tochtergesellschaft der Caritas Bremen jährlich sechsstellige Verluste - und das trotz einer Auslastung von 99 Prozent. Die Kostenträger erkannten die Tarifsteigerungen (2008 bis 2012 um 18,5 Prozent) zwar an, zogen dafür jedoch die Schrauben zum Beispiel bei Hauswirtschaft und Verwaltung extrem an. Verhandelt wurde im Abstand von einem bis anderthalb Jahren, der Kostendruck stieg von Jahr zu Jahr. Mitarbeitende mussten immer wieder auf Sonderzahlungen verzichten, weil das Geld nicht reichte. Entsprechende Anträge auf Absenkung (damals sogenannte § 11er-Anträge) wurden von der Regionalkommission Nord verhandelt und beschlossen, allerdings nicht in der erforderlichen beantragten Höhe. Ein Antrag für Niedersachsen und Bremen bezüglich eines Spartentarifs für die Altenpflege wurde von der Kommission abgelehnt. Im Jahr 2012 meldet die Caritas-Pflege gGmbH Insolvenz an.

Das Schicksal teilte die Caritas Bremen mit anderen Trägern. In der Stadt Bremen gibt es 90 Pflegeheime und 120 ambulante Pflegedienste, ein Drittel davon in privater Hand. Nicht selten sind in der lokalen Presse Insolvenzen von Pflegeeinrichtungen in freigemeinnütziger sowie privater Trägerschaft zu lesen, unter anderem von der damaligen Caritas-Pflege gGmbH. Mitarbeitende von diakonischen Trägern müssen vermutlich bis Abschluss der Verhandlungen mit den Kostenträgern auf Gehaltsanteile verzichten oder es wird nach Haustarifen vergütet. Der Caritasverband Bremen-Nord (Bistum
Hildesheim) hat seinen ambulanten Pflegedienst geschlossen, genau wie der Malteser Hilfsdienst. Schlagzeilen wie diese schädigen nicht nur das Betriebsklima, sondern leider auch das Image des Berufsbildes Pflege insgesamt.

Kostenträger wollten die Ausgaben drosseln

Aufgrund der extrem angespannten Haushaltslage Bremens wollten die Kostenträger die Ausgaben nach Möglichkeit drosseln. Sie betonten bei den Verhandlungen, dass andere Träger mit deutlich weniger Geld auskämen."Es handelte sich um eine Preisspirale nach unten", sagt Martin Böckmann. Und es könne nicht sein, dass die Pflegekräfte die Leidtragenden seien - nicht bei dem jetzt schon drastischen Fachkräftemangel und dem absehbar stark steigenden Bedarf aufgrund des demografischen Wandels. Der Caritasdirektor warb mit anderen Vertretern der Wohlfahrt, die Ursache des Problems anzugehen: "Es musste eine Vergleichbarkeit geschaffen werden und dazu war es nötig, die Rahmenbedingungen der Bezahlung verbindlich festzulegen - ­quasi als Pflichtprogramm für alle Träger von ambulanten und stationären Einrichtungen." Keiner sollte an seinen Mitarbeitenden sparen dürfen. Die Arbeitgeber könnten dann wiederum in den Entgeltverhandlungen mit Pflegekassen und Sozialhilfeträgern geschlossen sagen: Das ist der Betrag für die Bezahlung nach Bremer Pflegetarif.

Das Auswahlkriterium Preis fällt weg

Für den/die Bewohner(in) beziehungsweise seine/ihre Angehörigen fällt dann das Auswahlkriterium Preis weg. Sie entscheiden sich für ein Heim, weil ihnen Haus, Pflege und Betreuung zusagen. Der Wettbewerb läuft über Leistung und Qualität statt über Lohn­dumping.

Dies ist aus unterschiedlichen Gründen leichter gesagt als umgesetzt. Zum einen ist es trotz der überschaubaren Menge an Trägern schwierig, sich auf einheitliche Vergütungen zu einigen. Zudem sind die Systeme sehr unterschiedlich - der eine hat eher höhere Stundensätze, der andere eine Jahressonderzahlung. Die Tarifgemeinschaft Pflege in Bremen musste sich auf einen gemeinsamen Nenner einigen, der noch dazu für Verdi akzeptabel war. "Eine echte Herausforderung", so Martin Böckmann, "die mutmaßlich in einem kleinen Bundesland wie Bremen eher gelingt als in größeren Strukturen." Im niedersächsischen Speckgürtel Bremens ist der Wettbewerbsdruck vielleicht sogar noch höher, weil die Zahl der privaten Anbieter die der freien Wohlfahrt übersteigt.

Für die Caritas Bremen als kirchlichen Tendenzbetrieb galt es zudem, eine vertretbare Lösung für die Bindung an die Arbeitsvertragsrichtlinien des DCV (AVR) zu finden. Es fügte sich, dass die Überlegungen zum Ausstieg aus dem Teufelskreis des Lohndumpings zeitgleich mit der Sanierung nach dem Insolvenzverfahren der Caritas-Pflege gGmbH stattfanden. Erklärtes Ziel war der Erhalt der Altenhilfeeinrichtungen der Caritas Bremen mit ihren besonderen örtlichen und inhaltlichen Verbindungen zu den jeweiligen Pfarrgemeinden und zwar als kirchliche Einrichtungen unter dem Dach des Landes-Caritasverbands Bremen.

Der Sanierungsplan sah die Neugründung der Gesellschaft Gepflegt in Bremen gGmbH vor - unter anderen Bedingungen als bis dahin üblich. Letztlich wurden zur vom Bistum Osnabrück gesetzten Entscheidungsfrist für alle Dienste und Einrichtungen am 31. Dezember 2013 nach intensiven Beratungen mit Aufsichtsrat und Vorstand des Caritasverbandes Bremen die bestehenden ­gGmbH-Satzungen der Caritas-Tochtergesellschaften beibehalten. Die verbindliche Anwendung der Grundordnung und der AVR wurden somit nicht aufgenommen. In der Praxis heißt das, dass Mitarbeitende anderer Konfessionen oder Konfessionslose beschäftigt werden können, sofern sie die in der Caritas-Einrichtung gelebten Werte teilen.

Bestandsmitarbeitende nicht schlechter gestellt

Formal ebnete dies den Weg, sich an der Landesinitiative eines Branchen-Tarifs Pflege zu beteiligen und ihn nun auch anzuwenden. Für neue Mitarbeitende gilt der Tarifvertrag PfliB, Bestandsmitarbeitende behalten ihre Verträge und werden nicht schlechter gestellt als zuvor. Unterschiedliche Konditionen für Mitarbeitende gab es bereits zu AVR-Zeiten. Die neuen Regelungen sind für alle nachvollziehbar: Qualifikation und Berufserfahrung haben einen hohen Stellenwert.

Die Einrichtungsleitungen berichten einstimmig, das Betriebsklima sei entspannter als vor der Insolvenz. Dies vor allem, weil das Damoklesschwert verschwunden sei. Zwei Mitarbeiterinnen aus dem Caritas-Haus St. Franziskus sagen, sie seien froh über den Tarifvertrag. Es sei endlich ein Zeichen, dass der Preiskampf in der Pflege nicht auf dem Rücken von den Mitarbeiterinnen ausgetragen werden solle. Ein Schritt in die richtige Richtung, nachdem jahrelang über den Pflegetarif nur gesprochen wurde. Die unsichere Lage hatte mürbe gemacht. Die Gemeinschaft mit anderen Pflegeeinrichtungen stärkt ihnen nun den Rücken.

Nur unter diesen Voraussetzungen ist die Kampagne möglich, die die Tarifgemeinschaft Pflege in Bremen initiiert hat, um Nachwuchskräfte zu werben. Die Kampagne benennt konkret die einheitlich guten Bedingungen der Pflegeeinrichtungen unter dem Dach der Wohlfahrt. Sie wirbt für faire Bedingungen und Anerkennung der Leistung. Die Schlagkraft ist viel höher, wenn Mitarbeitende dahinterstehen und zwar gemeinschaftlich. Und es ist ein Zeichen gegenüber denjenigen, die sich derzeit noch gegen einen einheitlichen Pflegetarif wehren: die meisten privaten Anbieter.

Betriebsrat Jürgen Bernhard Füchtenbusch ist zunächst zufrieden. Niemand verliere. Besitzstände blieben gewahrt für die Beschäftigten, die schon heute bessere Regelungen vereinbart haben. Es könne keine Verschlechterung geben. Ziel sei es, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Denn dann müssten auch nicht tarifgebundene Anbieter die Regelungen anwenden. Nur so könne der Wettbewerb zulasten der Löhne und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gestoppt werden.

In Bremen sind mehr Pflegeeinrichtungen in Trägerschaft der Wohlfahrt als in privater Hand. Damit schienen die Chancen auf eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung zunächst gut. Einen Versuch hatte man mit dem Tarifvertrag für die Auszubildenden gestartet - leider ohne Erfolg. In der zuständigen Kommission, dem mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter(inne)n paritätisch besetzten Tarifausschuss, konnte für dieses Ziel jedoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden werden. Die Hälfte der Mitglieder sieht die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben und misst einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag keine überwiegende Bedeutung sowie kein öffentliches Interesse bei. Die Vertreter(innen) der Arbeitnehmer dagegen sprechen von einer überwiegenden Bedeutung und einem öffentlichen Interesse. Ihnen schließt sich der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Martin Günthner, an. Allerdings hat er im Tarifausschuss kein Stimmrecht.

Ein erster Kompromiss

Der Bremer Caritasdirektor Martin Böckmann atmet durch, aber nicht auf. Das erzielte Niveau des TV PfliB sei noch nicht befriedigend, aber ein erster Kompromiss. Viele Träger müssten schon jetzt das Lohnniveau deutlich anheben und nähmen dafür Risiken in der Refinanzierung in Kauf. Dies laufe längst nicht immer ohne Spannungen ab. Dennoch behalte man das Ziel klar vor Augen. Auch einen zweiten Versuch zur Anerkennung der Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags für Auszubildende schließt Böckmann nicht aus, da er eine hohe politische und öffentliche Akzeptanz erlebe, mit hoffentlich entsprechenden Folgen bezüglich der Entwicklung der Fachkräftezahlen.

Autor/in:

  • Simone Lause
Zuletzt geändert am:
  • 08.09.2017
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