Ein Gebot der Humanität
Wie geht es Familien, die durch die Flucht vor Krieg und Gewalt auseinandergerissen sind? Eine bedrängende Frage, die in der Öffentlichkeit zu selten gestellt und in der politischen Diskussion häufig instrumentalisiert wird. Dadurch gerät aus dem Blick, dass geflüchtete Familien sich nach wie vor in einer humanitären Notlage befinden, auch wenn ein Teil von ihnen im sicheren Deutschland ist. Das meist langwierige Visumverfahren führt oft zu einer psychisch extrem belastenden Lebenssituation. Die Trennung von der Familie erschwert zudem die Integration in Deutschland. Das gilt für Erwachsene und besonders für Kinder und Jugendliche, die monate- und teilweise jahrelang auf ein Wiedersehen mit ihren Eltern und Geschwistern warten. Deshalb sind endlich schnellere Lösungen nötig, damit geflüchtete Menschen ihren Anspruch auf Familienzusammenführung verwirklichen und sicher nach Deutschland reisen können. Dazu müssen beispielsweise die deutschen Auslandsvertretungen und das Unterstützungsprogramm der Internationalen Organisation für Migration (IOM) personell noch stärker ausgestattet werden.
Es ist schlicht ein Gebot der Humanität, durch Flucht getrennte Familien wieder zusammenzubringen. Derzeit etwa können viele Geflüchtete von Syrien aus nicht mehr in die Türkei einreisen, um dort den Botschaftstermin wahrzunehmen. Damit wird das ganze Verfahren gestoppt, da keine andere Auslandsvertretung mehr in erreichbarer Nähe ist. Hinzu kommen lange Wartezeiten, bis die deutschen Auslandsvertretungen überhaupt ein Visum erteilen. Für subsidiär Schutzberechtigte, also Menschen, die stichhaltig begründen können, dass ihnen in ihrem Heimatland ernsthaft Schaden droht, wurde der Nachzug 2016 sogar für zwei Jahre vollständig ausgesetzt. Wollen wir ein der Humanität und Solidarität verpflichtetes Gemeinwesen sein und bleiben, dann darf die Aussetzung des Familiennachzugs für diese Gruppe ab 2018 im Gesetz nicht mehr fortgeführt werden.
Auslandsvertretungen personell besser ausstatten
Häufig führen die Wartezeiten dazu, dass in der Zwischenzeit Kinder volljährig werden und sie somit laut Gesetz den Anspruch auf den Nachzug zu ihren Eltern verlieren. Eltern werden gezwungen, sich zu entscheiden: Bleibe ich oder nutze ich das Visum und bringe zumindest einen Teil meiner Familie in Sicherheit - dann lasse ich meine gerade volljährig gewordenen Kinder allein zurück. Vor einem solchen Dilemma müssen Familien, die vor Krieg, Gewalt und Verfolgung flüchten, mit schnelleren Bearbeitungszeiten bewahrt werden.
Probleme und Politik auf der Straße ansprechen
„Mach einen Punkt!“
Mehr Ratsuchende mit Migrationshintergrund
Zweites Pflegestärkungsgesetz – in der Praxis sind erste Trends erkennbar
Hinterlassen Sie einen Kommentar zum Thema
Danke für Ihren Kommentar!
Ups...
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte laden Sie die Seite erneut und wiederholen Sie den Vorgang.
{{Reply.Name}} antwortet
{{Reply.Text}}