Energiewende ohne Verlierer?
Die Deutsche Energiewende basiert in ihren Zielen im Wesentlichen auf dem Energiekonzept der Bundesregierung vom September 2010. Sie ist gekennzeichnet durch den Ausstieg aus der Kernenergie bis zum Jahr 2022. Außerdem sollen die Treibhausgase um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 beziehungsweise um 80 bis 95 Prozent bis 2050 gegenüber 1990 reduziert werden. Dazu soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis auf mindestens 50 Prozent im Jahr 2030 ansteigen. Auch die Energieeffizienz stellt eine wichtige Säule der Energiewende dar: Die Energieproduktivität soll pro Jahr um 2,1 Prozent gesteigert werden. Die Erreichung dieser Ziele wird mittelfristig mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Der Umlagebetrag für die Förderung erneuerbarer Energien beträgt bereits heute mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr. Der erhebliche Netzausbaubedarf dürfte zudem einen mittleren zweistelligen Milliardenbetrag kosten. Klimaschutz ist natürlich nicht umsonst zu haben. Ganz im Gegenteil, wie die Expertenkommission zum Monitoring der Energiewende in ihrer jüngsten Stellungnahme anmerkt: "Jeder weiß, Klimaschutz kann es nicht zum Nulltarif geben, und dennoch ist das Verhalten vieler darauf ausgerichtet, vom Klimaschutz einen direkten wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Ein solches Modell kann nicht funktionieren."2
Die Gesamtausgaben für Elektrizität bei den Letztverbrauchern, also Haushalten und Unternehmen, sind von circa 40 Milliarden Euro im Jahr 1991 auf etwa 70 Milliarden Euro im Jahr 2014 angestiegen. Die Ausgaben umfassen Netznutzungsentgelte sowie Steuern und Abgaben, deren Anteil am Strompreis jüngst auf etwa 50 Prozent gestiegen ist, während der Anteil für marktgetriebene Elemente sogar gesunken ist. Auch bei Mobilität und Wärme sind die Kosten angestiegen, wenn auch einem anderen Muster folgend. Zwar sagt der rasante Anstieg der aggregierten Energiekosten noch nichts über die Verteilung der Belastungen auf Unternehmen und Haushalte aus. Angesichts der Sorge um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie dürfte aber ein nicht unerheblicher Anteil der Kosten in Zukunft bei den privaten Haushalten landen.3
Energie wird für arme Haushalte ein teures Gut
Die Verteilungswirkungen der Energiewende dürfen nicht vernachlässigt werden.4 Solche Effekte sind vor allem für einkommensschwache Haushalte zu erwarten. Der durchschnittliche Strompreis für Haushaltskunden hat sich von knapp 15 Cent pro Kilowattstunde (kWh) im Jahr 2000 auf fast 30 Cent/kWh im Jahr 2015 beinahe verdoppelt. Um die Grundbedürfnisse zu decken, ist die Verfügbarkeit von Energie (Strom und Wärme) erforderlich. Bereits in der Vergangenheit wurden ärmere Haushalte durch Energiekosten relativ stark belastet (siehe dazu auch den Artikel von Dieter Seifried, nc 02/2016).
Eine gemeinsame Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), des Deutschen Caritasverbandes und des Bundesprojektes "Stromspar-Check" hat zudem gezeigt, dass auch die Leistungen für Strom in der Grundsicherung (ALG II und Sozialhilfe) sehr knapp bemessen sind (die Studie finden Sie im Themenschwerpunkt Energiearmut auf caritas.de zum Download).
Vor diesem Hintergrund wird seit einiger Zeit "Energiearmut" als neues sozialpolitisches Problem diskutiert. Energiearmut kann so verstanden werden, dass es zu einer Unterversorgung mit Energiedienstleistungen aufgrund finanzieller Restriktionen kommt, oder auch anders herum, dass es zu einer Verschärfung einer Armutsproblematik wegen der Kosten angemessener Energieversorgung kommt. Ein Vergleich verschiedener Energiearmutsschwellen zeigt, dass ein solches Problem bei zehn bis zwölf Prozent der Haushalte in Deutschland vorliegt: Tendenz steigend.
Die Politik muss handeln
Bei der politischen Ausgestaltung der Energiewende ist die Situation einkommensschwacher Haushalte zukünftig stärker zu berücksichtigen. Dabei müssen Fragen der sozialen Gerechtigkeit und des Klimaschutzes gemeinsam Beachtung finden. Dies folgt nicht zuletzt aus dem im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzip. Folgende Aspekte erscheinen dabei besonders wichtig:
- Aus sozialpolitischer Sicht ist eine schnelle und ausreichende Anpassung der Sozialsysteme erforderlich. Die Auswirkungen der Energiewende in Form gestiegener Energiekosten müssen hinreichend berücksichtigt werden, insbesondere durch eine entsprechende Festlegung und rasche Anpassung des soziokulturellen Existenzminimums und durch den besonderen Schutz von Härtefällen.
- Die Umlage der Kosten der Energiewende bürdet Haushalten nahe der Armutsgrenze eine höhere relative Belastung auf als wohlhabenderen Haushalten. Dies steht im Widerspruch zum Leistungsfähigkeitsprinzip, welches bei der Finanzierung öffentlicher Ausgaben im Allgemeinen herangezogen wird. Eine stärkere Steuerfinanzierung energiewendebezogener Ausgaben sollte daher geprüft werden.
- Die Energieeffizienz tritt auch wegen Marktversagens auf der Stelle. Informatorische Maßnahmen helfen, das Energieverbrauchsverhalten zu verbessern. Energielabels oder Beratungsangebote - etwa der "Stromspar-Check" des Deutschen Caritasverbandes oder das Projekt "NRW bekämpft Energiearmut" der Verbraucherzentrale NRW gemeinsam mit Grundversorgern und der Caritas - sollten daher ausgebaut werden. Unterbleiben ökonomisch sinnvolle Energieeffizienzinvestitionen infolge von Budgetrestriktionen, so könnte dies einen staatlichen Eingriff rechtfertigen.
- Schließlich ist soziale Gerechtigkeit auch eine energiepolitische Debatte, denn Energiepreise - insbesondere Strompreise - werden durch energiepolitische Entscheidungen maßgeblich beeinflusst. Die beschriebenen Verteilungskonflikte werden durch eine Dämpfung des Kostenanstiegs und einer kosteneffizienten Umsetzung der Energiewende maßgeblich entschärft. Diese Perspektive sollte bei allen zukünftigen Umsetzungen stärkere Beachtung finden. Dadurch wird dem Klimaschutz und der sozialen Gerechtigkeit gedient.
Anmerkungen
Zu Autor Andreas Löschel: Der vorliegende Beitrag basiert insbesondere auf den Stellungnahmen der Expertenkommission zum Monitoring "Energie der Zukunft". Diese Kommission aus unabhängigen Energieexperten wurde von der Bundesregierung 2011 berufen. Ein Dank geht an die Kollegen aus der Expertenkommission, Georg Erdmann, Frithjof Staiß und Hans-Joachim Ziesing, und die Kollegen und Ko-Autoren, insbesondere Philipp Massier, Robert Germeshausen und Rudolf Schüßler.
2. Vgl. Löschel, A.; Erdmann, G.; Staiß, F.; Ziesing, H.-J.: Stellungnahme zum vierten Monitoring-Bericht der Bundesregierung für das Berichtsjahr 2014, Expertenkommission zum Monitoring-Prozess Energie der Zukunft. Berlin/Münster/Stuttgart, 2015, S. 17.
3. Vgl. zur Diskussion um die Wettbewerbsfähigkeit Löschel, A.: Kosten der Energiewende, Wettbewerbsfähigkeit und Energiearmut. In: Jahrbuch für Christliche Sozialwissenschaften 56/2015, S. 49-59.
4. Vgl. zu diesem Abschnitt Löschel, A.; Erdmann, G.; Staiß, F.; Ziesing, H.-J.: Stellungnahme zum zweiten Monitoring-Bericht der Bundesregierung für das Berichtsjahr 2012, Expertenkommission zum Monitoring-Prozess Energie der Zukunft. Berlin/Münster/Stuttgart, 2014; Heindl, P.; Löschel, A. und Schüßler, R.: Ist die Energiewende sozial gerecht?, Wirtschaftsdienst 94(7), 2014, 508-514; Aigeltinger, G.; Heindl, P.; Liessem, V.; Römer, D.; Schwengers, C.; Vogt, C.: Zum Stromkonsum von Haushalten in Grundsicherung: Eine empirische Analyse für Deutschland. ZEW Discussion Paper 15-075, Mannheim, 2015.
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