Umweltpolitik muss Soziales berücksichtigen
Am 12. Dezember 2015 beschloss die UN-Klimakonferenz einen neuen Weltklimavertrag. Demnach dürfen die 195 Länder, die den Vertrag unterzeichnet haben, bis Ende des Jahrhunderts nicht mehr CO2 ausstoßen, als sie gleichzeitig durch natürliches Absenken einsparen. Dies wird zur Konsequenz haben, dass die Staaten in ferner Zukunft weitgehend auf den Einsatz fossiler Brennstoffe verzichten müssen. Werden die Beschlüsse ernst genommen, so wird dies langfristig auch in Deutschland zu einer Verschärfung der Klimaschutzmaßnahmen führen müssen.
Eine nahezu vollständige CO2-freie Stromversorgung ist schon seit längerer Zeit das Ziel der Bundesregierung. So hat sie sich zum Atomausstieg verpflichtet und will zusätzlich bis zum Jahr 2050 die Stromerzeugung nahezu vollständig auf regenerative Energiequellen umstellen. Bis zur Jahrhundertmitte muss auch der Energieverbrauch aller Gebäude um etwa 90 Prozent gesenkt werden, um die langfristigen Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Dazu sind weitreichende Investitionen im Strom- und Wärmebereich notwendig. Insofern hat der in Deutschland bereits beschlossene Klimaschutz auch ohne das Pariser Klimaschutzabkommen direkte Auswirkungen auf die Struktur und die Kosten der Energieversorgung. Diese werden insbesondere einkommensschwache Haushalte treffen, sofern nicht gleichzeitig Vorkehrungen getroffen werden, die diese Entwicklung vermeiden.
Um die Auswirkungen von ambitioniertem Klimaschutz verstehen zu können, muss man zunächst die derzeitige Situation der einkommensschwachen Haushalte in Deutschland betrachten. Hier ist zwischen dem Strom- und Wärmeverbrauch sowie zwischen Transferleistungsempfänger(inne)n und sonstigen einkommensschwachen Haushalten zu unterscheiden.?Dabei existieren für beide Verbrauchsarten und -gruppen völlig unterschiedliche Ausgangsbedingungen. Dementsprechend sind die weiteren Schritte zu gestalten.
Wenngleich Onshore-Wind- und Fotovoltaik-Anlagen heute vergleichsweise kostengünstig Strom produzieren1 und in Zukunft noch kostengünstiger werden, wird die Umstellung auf saubere, klimafreundliche Technologien den Strom für Haushalte und Kleingewerbe teurer machen. Dies liegt unter anderem daran, dass zusätzliche Kosten für den Umbau des Stromsystems (Speicher, Transport- und Verteilleitungen, Reservehaltung) anfallen werden. Werden die Belastungen aus dem Umbau des Energiesystems wie schon in der Vergangenheit überwiegend den Haushalten und Kleinverbrauchern aufgebürdet, während die energieintensive Industrie geschont oder gar entlastet wird, so wird der Preisanstieg für die Kleinverbraucher(innen) entsprechend höher sein.
Heute wird in Deutschland gut ein Drittel des Stroms aus regenerativen Energiequellen erzeugt. Dafür leisten die Haushalte eine Erneuerbare-Energien-Abgabe (EEG-Abgabe) von derzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde (kWh), zuzüglich der Umsatzsteuer von 1,2 Cent/kWh. Durch die EEG-Abgabe wird ein durchschnittlicher Hartz-IV-Haushalt mit zwei Personen und einem jährlichen Stromverbrauch von 2000 kWh mit rund 150 Euro im Jahr belastet. Wenngleich die EEG-Umlage in Zukunft nur noch in einem geringeren Umfang ansteigen wird, werden die wachsenden Systemkosten den durchschnittlichen Strompreis zusätzlich belasten.
Arme Haushalte werden stärker belastet
Da einkommensschwache Haushalte einen deutlich höheren Anteil ihres Einkommens für Energie aufbringen müssen, wird die Umstellung des Stromsektors einkommensschwache Haushalte deutlich stärker belasten als wohlhabende Haushalte. Diese Mehrbelastung gilt es durch entsprechende politische Entscheidungen auszugleichen, will man soziale Härten vermeiden und den langfristigen Erfolg der Energiewende absichern.
Während ein einkommensschwacher Haushalt durchschnittlich sieben Prozent seines Nettoeinkommens für den Bezug von Strom aufbringen muss, beträgt dieser Anteil bei einkommensstarken Haushalten nur 1,2 Prozent. Dies liegt jedoch keineswegs am hohen Stromverbrauch der armen Haushalte. Im Gegenteil: Beim Projekt Stromspar-Check wurde der Stromverbrauch von rund 200.000 Transfereinkommensbezieher(inne)n erfasst. Es konnte festgestellt werden, dass der durchschnittliche Verbrauch dieser Haushalte um etwa 40 Prozent niedriger liegt als der eines Durchschnittshaushalts, obwohl die einkommensschwachen Haushalte in der Regel weniger Möglichkeiten haben, energieeffiziente neue Geräte zu kaufen.
Viele Stromzähler wurden gekappt
Jede(r) Bezieher(in) von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld (ALG I und ALG Il) bekommt einen Regelsatz für seinen/ihren Lebensbedarf. Für eine alleinstehende Person beträgt dieser Regelsatz seit Januar 2016 monatlich 404 Euro. Von diesem Regelbedarf ist ein Prozentsatz von neun Prozent oder monatlich rund 36 Euro für Ausgaben für Strom und An- oder Ersatzbeschaffungen von Geräten (zum Beispiel Kühlgeräte, Lampen) vorgesehen. Der für Strombezug vorgesehene Betrag ist für einen Alleinstehenden jedoch nicht ausreichend, da sich die Stromrechnung in einen verbrauchsunabhängigen Grundpreis und einen Arbeitspreis aufteilt.2 Für Haushalte mit mehreren Leistungsempfänger(inne)n ist die Situation weniger gravierend, da für jedes weitere Mitglied des Haushalts ein entsprechender Regelbedarf für den zusätzlichen Stromverbrauch angerechnet wird, aber der Grundpreis, den die Haushalte für den Strombezug bezahlen müssen, gleich bleibt.
Doch neben den Leistungsempfänger(inne)n gibt es weitere soziale Gruppen, die im Bereich der Armutsgrenze leben und nicht oder nur mit großer Mühe ihre steigenden Stromrechnungen bezahlen können. So gibt es zum Beispiel viele alleinerziehende Mütter, Rentner(innen) und kranke Menschen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und für die jede Strompreiserhöhung eine spürbare zusätzliche Belastung darstellt.
So konnten im Jahr 2014 so viele Haushalte wie noch nie zuvor ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen. In dem neuen Bericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts wird von 352.000 Stromkund(inn)en berichtet, denen 2014 die Leitung abgeklemmt wurde - das sind rund 7000 Stromsperren mehr als 2013. Gegenüber dem Vergleichsjahr 2011 betrug der Anstieg 13 Prozent.
Auch beim wichtigen Heizenergieträger Gas hat es mehr Unterbrechungen bei säumigen Haushaltskunden gegeben.
Während beim Strom die Leistungsempfänger(innen) selbst für ihre Stromkosten aufkommen müssen, werden die Kosten für die Unterkunft (Miete) sowie die Kosten fürs Heizen und den (Warm-)
Wasserverbrauch direkt vom Leistungsträger, der Kommune, übernommen. Diese wiederum bekommt einen Anteil von etwa 40 Prozent ihrer Ausgaben vom Bund zurückerstattet.
Bibbern in kalten Wohnungen?
Leistungsempfänger(innen) sind deshalb von steigenden Öl- oder Brennstoffpreisen, von Wasser- oder Abwassergebühren nicht betroffen. Dadurch haben sie auch keinerlei monetären Anreiz, um Wärme oder Wasser einzusparen. Dies steht völlig im Gegensatz zu den einkommensschwachen Haushalten, die keine Transferleistungen beziehen und einen größeren Teil ihres Einkommens für diese Dienste aufwenden müssen.
Eine wirkungsvolle Klimaschutzpolitik wird gravierende Auswirkungen auf den Gebäudebestand haben. Die langfristigen Klimaschutzziele werden sich nur dann erreichen lassen, wenn nahezu der gesamte Gebäudebestand einer gründlichen Wärmesanierung unterzogen wird. Diese umfasst neben dem Heizungssystem die "Außenhaut", das heißt die Wände, die Fenster und das Dach sowie den Keller. Die Wärmesanierung wird in vielen Fällen mit der Modernisierung der Wohnungen einhergehen. Die Kosten kann der Eigentümer auf die Mieten umlegen3 - und da die Mehrkosten bei einer Gebäudemodernisierung in der Regel deutlich höher sind als die eingesparten Energiekosten, steigt die Warmmiete an. Das ist für Leistungsempfänger(innen) weniger gravierend, denn hier muss die Stadt für die Mehrkosten aufkommen. Einkommensschwache Haushalte hingegen können so ihre Wohnung verlieren, weil sie die gestiegene Warmmiete nicht mehr bezahlen können.
Was ist zu tun?
Zunächst sollten die Regelsätze der unterschiedlichen Haushaltsgrößen an den tatsächlichen Bedarf der Haushalte angepasst werden und zeitnah an den sich ändernden Strompreis gekoppelt werden.
Transfereinkommensbezieher(innen) sollten verstärkt eine Energieberatung, kombiniert mit der sofortigen Umsetzung sowie Zuschüssen zu hocheffizienten Haushaltsgeräten, angeboten bekommen. Der Stromspar-Check, ein Projekt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, sollte noch breitflächiger angeboten werden (siehe dazu den Artikel von Kirsten Röber auf S. 18f. in dieser Ausgabe). Dieses Projekt, das inzwischen 200.000 Haushalten zu einer durchschnittlichen Stromeinsparung von etwa 20 Prozent verholfen hat, ist außerordentlich effizient und reduziert die Transferleistungen an einkommensschwache Haushalte, die Kommunen und Staat aufzubringen haben.
Stromabschaltungen sollten in Zukunft nur noch dann rechtswirksam werden können, wenn der Energielieferant zuvor in Absprache mit dem Kunden alle angemessenen Schritte zur Effizienzsteigerung umgesetzt hat. Eine weitere Möglichkeit, die für Energieversorger und Kund(inn)en teuren Abschaltungen zu vermeiden, besteht darin, dass sich Haushalte auf eigenen Wunsch Prepaid-Zähler installieren lassen können. Dabei dürfen Zählergebühr und Strompreis nicht höher sein als bei den Regelkunden.
Haushalte mit geringem Einkommen können derzeit nicht einfach zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln. Denn überregionale Stromanbieter prüfen die Bonität von Neukund(inn)en und verweigern Verbraucher(inne)n, die staatliche Unterstützung beziehen, einen günstigeren Vertrag. Hier sollten die Anbieter verpflichtet werden, diese Gruppe genauso zu behandeln, wie die anderen Kund(inn)en.
Energiewende muss nicht die soziale Kluft vergrößern
Ab Januar 2016 gilt die neue Wärmeschutzverordnung für Neubauten, die den Wärmebedarf eines Gebäudes um weitere 30 Prozent gegenüber dem alten Effizienzstandard (ENEV 2014) absenkt. Parallel dazu gibt es eine angepasste Förderung von Neubauten und Sanierungen.
Den zusätzlichen Investitionskosten, die dem verstärkten Wärmeschutz geschuldet sind, stehen auf der Habenseite Energiekosteneinsparungen gegenüber. Diese können langfristig sogar höher sein als die Investitionskosten. Allerdings können die eingesparten Energiekosten nicht die Gesamtkosten einer wärmetechnischen Gebäudesanierung oder gar einer Gebäudemodernisierung tragen. Werden diese Kosten auf die Mieter(innen) umgelegt, so steigt die Kaltmiete. Die zusätzliche Belastung ist dabei höher als die Heizkosteneinsparung, die sich für den/die Mieter(in) durch den geringeren Energieverbrauch ergibt. Die Warmmiete (Kaltmiete und Heizkosten) steigt dementsprechend an.
Um die Energiewende abzusichern, muss aus Sicht des Bundes und der
Kommune das Ziel verfolgt werden, die Warmmieten konstant zu halten, also warmmietenneutrale Wärmedämmkonzepte umzusetzen. Bei diesem Konzept bleibt die Warmmiete gleich und die Kosten für Heizenergie sinken in dem Maße, wie die Kaltmiete ansteigt.
Ein interessantes Beispiel4 für ein solches Konzept ist die Wärmesanierung eines 16-stöckigen Hochhauses auf Passivhausstandard im Freiburger Stadtteil Weingarten. Das Hochhaus mit 90 Wohnungen wurde in dem Trabantenstadtteil in den 60er-Jahren hochgezogen und vor einigen Jahren komplett wärmesaniert. Der durchschnittliche Wärmeverbrauch des Gebäudes lag im unsanierten Zustand bei 70 kWh pro Quadratmeter und sank durch die Sanierung auf 15 kWh pro Quadratmeter und Jahr ab.
Um die Kosten für die Komplettsanierung aufzufangen, wurden zwei wichtige Schritte vollzogen: Durch eine Einhausung der Balkone wurde die Wohnfläche vergrößert. Gleichzeitig wurden durch eine Umstrukturierung des Grundrisses die Wohnungen verkleinert, so dass dieses Gebäude nun Platz für 139 anstatt 90 Wohneinheiten bietet. Ein weiterer wesentlicher Baustein für den Erfolg des Projektes waren die Fördermittel von Bund, Land und Stadt, mit denen 35 Prozent der Investitionskosten abgedeckt werden konnten. Das Ergebnis kann sich sehen lassen:
Die Warmmiete, die vor der Sanierung 460 Euro pro Wohneinheit (65 m2) betrug, liegt nun während der ersten drei Jahre nach der Sanierung bei 396 Euro und steigt dann bis Ende des zehnten Jahres auf 428 Euro an. Dabei ist die Miethöhe garantiert und die Wohnung kann von der Wohnbaugesellschaft in diesen zehn Jahren nicht gekündigt werden.
Die Mieter(innen) zahlen nun zwar pro Quadratmeter eine höhere Miete, erhalten dafür aber eine völlig modernisierte, barrierefreie Wohnung mit verbessertem Wohnkomfort und geringeren Heiz- und Betriebskosten - allerdings auch mit einer deutlich verringerten Wohnfläche.5 Vielen älteren Bewohner(inne)n war dies jedoch gerade recht, da ihnen die Wohnung durch Auszug der Kinder zu groß geworden war. Die Freiburger Stadtbau hat den Vorteil, dass sie die nun attraktiven und modernen Mietraum nachhaltig vermieten kann.
Das Beispiel zeigt, dass Klimaschutz auch im sozialen Wohnungsbau funktionieren kann. Aber es erfordert zusätzliche Mittel und es verdeutlicht auch, dass die Kosten nur dann geschultert werden können, wenn der höhere Wohnwert auf der einen Seite mit einer reduzierten Wohnfläche einhergeht.
Die technische Sanierung sollte Hand in Hand gehen mit einer Aufklärung der Haushalte über ein energiesparendes Nutzerverhalten. Bei der derzeitigen Regelung haben Transferleistungen beziehende Haushalte keinen finanziellen Anreiz zum Wärme- oder Wassersparen. Hier gilt es gezielt aufzuklären und entsprechende Anreize zu setzen. So wären zum Beispiel Prämien bei Unterschreitung einer festgelegten Verbrauchsmarke angebracht oder zielführende Konsequenzen bei gravierenden Verstößen.
Für die Kommunen und den Bund bedeutet die Förderung von warmmietenneutralen Wärmedämmkonzepten zunächst eine höhere Investition, die sich aber zumindest teilweise wieder über reduzierte Transferleistungen für einkommensschwache Haushalte bezahlt machen. Wohnungseigentümer(inne)n und Vermieter(inne)n sollte die klimagerechte Sanierung und die Einhaltung einer konstanten Warmmiete durch zinslose Kredite und gegebenenfalls Zuschüsse schmackhaft gemacht werden. Finanziert werden könnten diese Konzepte durch eine Klimaabgabe auf fossile Energieträger.
Richtig angepackt, muss ein verstärkter Klimaschutz nicht zu einer zusätzlichen Belastung einkommensschwacher Bevölkerungsschichten führen. Vielmehr zielt eine konsequente Klimaschutzstrategie - zu der es keine Alternativen gibt - auf die Sicherung unserer Lebensgrundlagen und auf bessere Lebensbedingungen durch einen verstärkten Umweltschutz ab. Um jedoch die soziale Kluft durch die Energiewende in Zukunft nicht zu verstärken, sind gleichzeitig Schritte notwendig, die eine höhere Belastung von Sozialhilfeempfänger(inne)n ausschließen.
Auch ökonomisch gesehen ergeben sich wichtige Impulse: Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die Sanierung des Gebäudebestandes und der technischen Geräte werden viele Arbeitsplätze geschaffen. Während heute das Geld für den Kauf von Energieträgern aus der Region abfließt, wird durch Klimaschutz der regionale Wirtschaftskreislauf gestärkt.
Anmerkungen
1. Zwischen 5 und 10 Cent/kWh.
2. So gehen von dem zur Verfügung stehenden jährlichen Regelbedarf bereits etwa ein Viertel für die Zähler- und Grundgebühr ab.
3. Die jährliche Modernisierungsumlage kann bis zu elf Prozent der Modernisierungskosten betragen. Dabei darf die Kaltmiete aber nicht um mehr als 20 Prozent ansteigen.
4. Bei diesem Modell sinkt zwar die Warmmiete pro Wohnung. Parallel dazu steigt jedoch die auf den Quadratmeter bezogene Warmmiete an.
5. Bei gleicher Wohnfläche wäre die Warmmiete der Zweizimmerwohnung nach Sanierung um 17 Prozent teurer gewesen.
Energiearmut macht krank
Wie man schnell mal zum Seelsorger wird
Energiewende ohne Verlierer?
Schule und Arbeitsplatz inklusive
Zusammenarbeiten
Die Wahlrechte erhalten
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