Die Pflege von Menschen in allen Lebensphasen ist das Ziel
Das Warten auf die Reform der Pflegeausbildung, deren zentrales Element die Zusammenführung der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einem neuen Pflegeberuf ist, scheint bald ein Ende zu haben. Ein Arbeitsentwurf zum Pflegeberufegesetz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Bundesministeriums für Gesundheit liegt seit kurzem vor und
wurde Anfang Juni auf Bund-Länder-Ebene diskutiert. Ein Hoffnungsschimmer für diese Reform, die so wichtig ist: für die Zukunft des Berufes, für die europarechtliche Anschlussfähigkeit und Anerkennung und nicht zuletzt für den berechtigten Anspruch der Gesellschaft, eine den veränderten Bedarfen entsprechende kompetente pflegerische Versorgung sicherzustellen.
Spätestens seit die acht Modellprojekte auf Bundesebene "Pflege in Bewegung" im Jahr 2008 beendet wurden, wird die gesetzliche Neuausrichtung der Pflegeberufe erwartet. Seitdem liegen alle Erkenntnisse vor, dass und wie eine gemeinsame - also generalistische - Ausbildung der drei traditionellen Pflegeausbildungsgänge Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege möglich ist.
Die wesentliche Erkenntnis der Modellprojekte scheint allerdings bis heute nicht allen gegenwärtig zu sein: Es geht nicht darum, verschiedene Bausteine der bisherigen Berufe zusammenzufügen, sondern um eine Neukonzeption des Pflegeberufs. Eine zweite Erkenntnis scheint ebenfalls nicht genügend Berücksichtigung zu finden: Die Absolventen einer generalistischen Ausbildung wählen den zukünftigen Arbeitsplatz nach ihren persönlichen Präferenzen. Ein einseitiger Gewinn des Krankenhauses findet entgegen mancher Befürchtungen nicht statt. Im Paderborner Projekt gingen je ein Drittel der Absolvent(inn)en in die Altenpflege, in die ambulante Pflege und in das Krankenhaus.
Arbeitsplatzwahl nach persönlichen Präferenzen
Seit 2012 arbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe an Eckpunkten der Ausbildungsreform; seit November 2014 liegt ein (informelles) Diskussionspapier zur möglichen Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes vor, seit 2013 ein Gutachten zur Finanzierung der zukünftigen Ausbildung.
Der Deutsche Caritasverband (DCV) hat sich bereits 2002 und seit 2010 gemeinsam mit der Diakonie und den angeschlossenen Fachverbänden der Altenhilfe (VKAD und DEVAP) und der Krankenhäuser (KKVD und DEKV) mehrfach positioniert und Anforderungen an die generalistische Pflegeausbildung formuliert (s. auch neue caritas Heft 15/2012).
Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform der Pflegeausbildung auch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird. Es kommt jetzt darauf an, wie die Ausbildung gestaltet wird.
Ein gesundheitsorientiertes Pflegeverständnis
Eine zukunftsorientierte Pflegeausbildung muss an den Bedarfen der pflegerischen Versorgung arbeitsfeld- und lebensphasenübergreifend sowie an der relevanten EU-Richtlinie ausgerichtet sein. Nach Abschluss der Ausbildung müssen die Absolvent(inn)en in der Lage sein, die allgemeine Pflege von Menschen in allen Lebensphasen und in allen Settings auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse leisten zu können. Dabei richtet sich die Pflege nicht nur auf den Pflegebedarf aufgrund von Alter oder Erkrankung aus, sondern auch auf Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation. Der begonnene Paradigmenwechsel von einem krankheits- und defizitorientierten zu einem gesundheits- und ressourcenorientierten Pflegeverständnis muss weiter vorangetrieben werden. Die hierzu erforderlichen Kompetenzen müssen und können nicht nur in den traditionellen Arbeitsfeldern erworben werden. Bei der Wahl der Ausbildungsfelder muss die Frage leitend sein: Wo kann der Auszubildende
welche Kompetenzen erwerben? Kindertagesstätten, Gesundheitsämter, Pflegeberatungsstellen, Einrichtungen der Behindertenhilfe und andere bieten geeignete Lern- und Lehrangebote. In den genannten bundesweiten Modellprojekten wurden Machbarkeit und Mehrwert solcher Praxisfelder bereits nachgewiesen. Dieses Vorgehen hat den positiven Nebeneffekt, dass die teilweise sehr kleinen Fachbereiche, wie beispielsweise die Kinder(kranken)pflege im Krankenhaus, nicht überfordert werden, weil alle Auszubildenden dort eingesetzt werden müssen.
Diskutiert wird innerhalb des Reformprozesses immer wieder die Vorgabe, zum Ende der Ausbildung einen fachlichen Schwerpunkt zu setzen. Dies ist zunächst nicht zu kritisieren, da so der individuellen Neigung entsprochen werden kann. Allerdings darf sich der Schwerpunkt nicht an alten Strukturen orientieren - also nicht Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflege-, sondern er muss auf die inhaltliche Anforderung des gesamten Arbeitsfelds der Pflege wie Beratung, Gesundheitsförderung und Prävention, Langzeitpflege und Akutpflege abgestimmt sein. Alles andere wäre ein Rückfall in die sektoren- oder lebensalterbezogene tradierte Ausbildung.
Die Theorie mit der Praxis verzahnen
Eine enge Zusammenarbeit zwischen theoretischem und praktischem Ausbildungsbereich ist zur Qualitätssicherung zwingend erforderlich. Sie ist schon jetzt ein wesentlicher Vorteil der Pflegeausbildung gegenüber anderen Berufsausbildungen, wo es keine im Gesetz verankerte Praxisbegleitung durch die Schule gibt. Die bereits heute zu leistende Praxisanleitung durch geschulte Fachkräfte ist ein wichtiges Element, um eine strukturierte und reflektierte praktische Ausbildung zu ermöglichen. Allerdings sollten auch Lehrende weiterhin in der Praxisbegleitung aktiv sein, um die Entwicklung der Auszubildenden im jeweiligen Ausbildungsfeld zu kennen. Nur dann ist eine systematische Förderung in Theorie und Praxis möglich.
Gleichzeitig mit der Reform der grundständigen Pflegeausbildung muss auch die nachgelagerte Fort- und Weiterbildung in den Blick genommen werden. Während es in der Basisausbildung darum geht, Handlungskompetenz für die Berufsausübung in allen Arbeitsfeldern zu erwerben, richtet sich die Fort- und Weiterbildung auf spezifische Anforderungen in definierten Arbeitsfeldern oder Funktionen, die über die grundlegenden Kenntnisse hinausgehen.
Schon heute werden für einige pflegerische Fachgebiete (zum Beispiel Intensiv und Anästhesie, Onkologie, Psychiatrie, Palliative Care) und Funktionen (zum Beispiel Leitung einer pflegerischen Einheit) systematische Weiterbildungen angeboten. Sie müssen auf notwendige Anpassungen hin überprüft und neue Spezialisierungen entwickelt werden. So ist für die Versorgung alter Menschen eine Weiterbildung zur Fachpflege Geriatrie erforderlich oder in der Pflege von Kindern die Fachpflege Pädiatrie. Über diese Weiterbildung müssen nicht alle Pflegenden in dem Arbeitsfeld verfügen, sondern einige, die ihre Expertise einbringen.
Auch wenn für Weiterbildungsregelungen die Länder zuständig sind, erscheint es notwendig, Rahmenvorgaben der Weiterbildungen auf Bundesebene zu treffen. Nur so ist garantiert, dass zum Beispiel Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses auch in allen Weiterbildungen erfüllt sind. Hierüber hört man zurzeit kaum etwas.
Studierte Fachkräfte bereichern die praktische Pflege
In Deutschland gibt es aktuell mehr als 30 primärqualifizierende Studiengänge für Pflege- und Gesundheitsfachberufe. Die im April des Jahres 2015 vorgestellten Evaluationsergebnisse der NRW-Studiengänge belegen, dass ein erheblicher Kompetenzgewinn durch wissenschaftliche Expertise zu verzeichnen ist, der die praktische Pflege bereichern und ihr einen deutlichen Qualitätsschub bringen kann. Internationale Studien zeigen, dass die wissenschaftliche Expertise der akademischen Pflegekräfte einen deutlichen Einfluss auf die Ergebnisqualität in der pflegerischen Versorgung hat. So sinken Mortalität, Tod nach Komplikationen, Dekubiti und postoperative Komplikationen signifikant im Verhältnis zur Zunahme von akademisch ausgebildeten Pflegekräften. Diese Ergebnisse machen deutlich, dass die Akademisierung der Pflege ergänzend zur grundständigen Ausbildung weiter befördert werden muss.
Die Träger der Einrichtungen und Dienste müssen überprüfen, wie die Kompetenzen der Hochschulabsolventen gewinnbringend in ihre Organisation eingebracht werden können. Dabei sollte es nicht ausschließlich um Stabsstellen im Projektmanagement oder in der Qualitätssicherung gehen, sondern um den Einsatz in der Pflegepraxis. Die Bundesebene ist gefordert, das Pflegestudium in das Pflegeberufegesetz zu integrieren und den Rahmen der Pflegestudiengänge auf Bundesebene zu vereinbaren.
Vertikale Durchlässigkeit steigert die Attraktivität
In Anbetracht der demografischen Entwicklung ist klar, dass jede(r), die/der interessiert und geeignet ist, für den Pflegeberuf gewonnen werden muss. Das Bildungskonzept muss so angelegt sein, dass Bewerber(inne)n, die keinen mittleren Bildungsabschluss haben, ein Zugang über die Pflegeassistenz eröffnet wird. Bei erfolgreichem Abschluss muss der Durchstieg in die (dreijährige) Pflegeausbildung möglich sein - bis hin zum Studium mit Option auf Promotion und Habilitation.
Allen, die die Fähigkeit und den Willen haben, bietet sich so die Chance einer beruflichen Karriere. Diejenigen, die sich auf dem Qualifikationsniveau der Assistenz wohlfühlen, können dort je nach Wunsch begrenzt oder dauerhaft tätig sein. Voraussetzung für den adäquaten Einsatz Pflegender der verschiedenen Qualifikationsniveaus ist es, dass Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Praxis systematisch den Kompetenzprofilen zugeordnet werden. Die tarifliche Vergütung muss dem folgen. Die Attraktivität des Berufes kann so nur gewinnen.
Obwohl in Deutschland die Assistenzausbildung in der Pflege in Länderhoheit liegt, ist es dringend notwendig, auch hier auf Bundesebene Vereinbarungen zu Dauer und Inhalt zu treffen, die die Ausbildung vergleichbar machen. Nur so ist die Durchlässigkeit in die nächsthöhere Qualifikationsebene sicherzustellen.
Zugangsberechtigung zum Studium gewährleisten
Ein zentraler Punkt in der Diskussion um die Reform der Pflegeausbildung ist die Frage der Verortung: Soll die Ausbildung im Schulrecht der Länder oder aber weiterhin außerhalb angesiedelt sein? Im Kern dieser Diskussion geht es um die Anerkennung des Ausbildungsabschlusses im allgemeinen Bildungssystem und den damit verbundenen Hochschulzugang, um Standards der Lehrerqualifikation und Lehrstandards (unter anderem Lehrer-Schüler-Relation sowie die Verantwortlichkeit der Länder zur Finanzierung des schulischen Teils der Ausbildung).
Wie dem Gutachten zur Finanzierung eines neuen Pflegeberufegesetzes zu entnehmen ist, sichert die Verortung im Schulrecht der Länder nicht automatisch die oben genannten Standards. So ist in Rheinland-Pfalz der Ausbildungsabschluss in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege als Hochschulzugangsberechtigung durch Landesrecht anerkannt, obwohl die Ausbildung nicht im Schulrecht angesiedelt ist. Für den Abschluss der Altenpflegeausbildung, die dort im Schulrecht ist, gilt diese Anerkennung nicht. In neun Bundesländern ist die Altenpflegeausbildung im Schulrecht verortet, in sechs dieser Länder wird beziehungsweise wurde bis vor kurzem von den Auszubildenden Schulgeld erhoben.
Daher ist nicht primär die Frage der Verortung zu klären, sondern wie sich die obligatorische Hochschulzugangsberechtigung nach Ausbildungsabschluss, eine adäquate akademische Lehrerqualifikation und ausreichende Finanzierung einer qualitativ hochwertigen Pflegeausbildung gewährleisten lassen. Selbstverständlich müssen die bisherigen Träger der Ausbildung weiterhin Träger von Pflegeschulen bleiben können und dies ohne finanziellen Eigenanteil.
Die Forderung des DCV aus dem Jahr 2002, dass die Finanzierung des theoretischen Teils der Ausbildung aus ordnungspolitischer Sicht bei den Ländern liegen muss und nicht bei den Sozialversicherungssystemen beziehungsweise direkt beim Nutzer, ist sowohl bei der Verortung im allgemeinen Schulrecht der Länder als auch außerhalb möglich. Da eine Einigung zwischen allen Kostenträgern - Land, Krankenversicherung und Pflegeversicherung - erfolgen muss, ist die Finanzierungsfrage eine besondere Herausforderung. Die Reform der Pflegeausbildung darf aber nicht an dieser Hürde scheitern.
Ausbildungskapazitäten müssen erhalten bleiben
Um den Bedarf an Pflegefachkräften auch künftig decken zu können, müssen die vorhandenen Ausbildungskapazitäten beibehalten beziehungsweise ausgebaut werden. Viele Träger haben sich schon vor Jahren auf neue Anforderungen eingestellt und ihre Ausbildungsstätten in größeren Einheiten zusammengeführt. Sie erreichten so, dass die verschiedenen Ausbildungsgänge "aus einer Hand" angeboten werden können, die Fachkompetenz der Lehrenden für alle Ausbildungsbereiche vorgehalten wird und Zugang zu den Praxisfeldern der Pflegeausbildung eröffnet ist. Solitäre Pflegeschulen müssen prüfen, wie sie die Umstellung auf eine generalistische Ausbildung gestalten können. Wichtig ist es, neben der grundlegend neuen Ausrichtung der Lehre auch über das Angebot der erforderlichen Praxisfelder verfügen zu können. Eine besondere Herausforderung ist dieser Prozess für viele Altenpflegeschulen, da sich ihre Praxisfelder bisher vorrangig im Bereich der Altenhilfe befinden. Hier bedarf es des gemeinsamen Willens aller, Lösungen zu finden, damit diese Schulen ihre Ausbildungskompetenz und -kapazität weiterhin einbringen können. Innerhalb der Caritas bestehen hier überwiegend gute Voraussetzungen, die genutzt werden sollten.
Die Reform der Pflegeausbildung ist ein notwendiger Schritt in der Weiterentwicklung der Pflegeberufe mit dem Ziel, den Anforderungen der pflegerischen Versorgung auch in Zukunft zu entsprechen. Sie fordert von allen Beteiligten Innovationskraft und Mut zu Entscheidungen. Der Weg, der mit den Modellprojekten begonnen wurde, sollte nach über zehn Jahren mit einem Pflegeberufegesetz abgeschlossen werden. Darauf basierend können systematisch weitere Entwicklungen erfolgen.
Mit einer Stiftung rüsten sich die Alexianer für die Zukunft
Eine Liebesgeschichte_caritative Orden und ihre Perspektiven
Auch Nächstenliebe braucht Nachhaltigkeit
Kleine Einführung in die neue Grundordnung
Wenn schon Schichtarbeit, dann bitte erträglich
Sparen am Erfolgsmodell
Hinterlassen Sie einen Kommentar zum Thema
Danke für Ihren Kommentar!
Ups...
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte laden Sie die Seite erneut und wiederholen Sie den Vorgang.
{{Reply.Name}} antwortet
{{Reply.Text}}