Neue Armut bleibt Thema
Wenn in Deutschland von Armut die Rede ist, geht es in der Regel um die so genannte relative Armut: Der Begriff "Relativ" setzt dabei die wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen in Relation zum sozialen Umfeld eines jeweiligen Menschen. Relative Armut betrifft nicht nur den Mangel an elementaren Dingen des Lebens, sondern macht sich auch durch mangelnde Teilhabe im sozialen und kulturellen Bereich bemerkbar: bei Theater, Kino, Konzerten, Gastronomie. Die Caritas bezeichnet derartig betroffene Menschen folgerichtig auch als "Menschen am Rande"; sie stehen im Blickpunkt der diesjährigen bundesweiten Caritas-Kampagne (weitere Infos siehe auch im Internet unter www.soziale-manieren.de).
Um relative Armut definieren zu können, schreibt die Bundesregierung das Existenzminimum für Alleinstehende, Paare und Kinder alle zwei Jahre in Form so genannter Regelsätze fest. Im derzeit aktuellen 7. Existenzminimumbericht wird ein durchschnittlicher Regelsatz von 351 Euro/Monat für Alleinstehende bzw. 632 Euro/Monat für Paare angesetzt. Diese Regelsätze sind zugleich Referenzgrößen für staatliche Fürsorgeleistungen, insbesondere für Leistungen nach dem "berühmten" SGB II, der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Maßnahmen im Bistum Fulda
Die aktuelle Entwicklung zeigt aber, dass Armut längst nicht mehr nur für Menschen ohne Arbeit ein Thema ist, sondern immer häufiger auch Erwerbstätige im wahrsten Sinne des Wortes arm dran sind, weil deren niedrige Löhne das Existenzminimum nicht sicherstellen können.
Auch in Osthessen gibt es einen solchen Trend zu verzeichnen, die Fuldaer Zeitung veröffentlichte beispielsweise am 16. Januar Zahlen, die Rückschlüsse auf die Armut in Fulda und Umgebung zulassen: Demnach sind 13.300 Menschen hilfsbedürftig und werden vom Landkreis Fulda finanziell unterstützt. Darunter sind 281 Asylbewerber, 2780 Sozialhilfeempfänger, 3159 Kinder und Jugendliche sowie 7089 erwerbsfähige Bedürftige.
Diese Anzahl der Hilfebedürftigen spiegelt - wie gesagt - nicht nur die Zahl der Arbeitslosen wider sondern deutet auch darauf hin, dass selbst Menschen mit Beschäftigung auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.
Osthessen nicht ausgenommen
Die Caritas im Bistum Fulda hat ihre Beratungsangebote seit Inkrafttreten der neuen Sozialgesetze Anfang 2005 mehr denn je so ausgerichtet und darüberhinaus neue Projekte und Hilfsaktionen initiiert, um allen armutsbetroffenen Menschen in möglichst umfassenden Maße Teilhabemöglichkeiten zu bieten. In der Allgemeinen Sozialberatung der Caritas (ASB) werden dabei die Notlagen und Lebenssituationen der Hilfebedürftigen aufgegriffen und Lösungen immer gemeinsam mit den Betroffenen erarbeitet. Dank ihrer Niedrigschwelligkeit bietet sich die ASB als Erst-Anlaufstelle für in Not geratene Personen an. Sobald sich herauskristallisiert, wie am besten Hilfe geleistet wird, können in Absprache mit den Klienten weitere Fachberatungen wie z. B. die Schuldnerberatung oder die Migrationsberatung hinzu gezogen werden. Die Beratung erfolgt dabei unentgeltlich und ungeachtet der Herkunft und Konfession des jeweils Ratsuchenden. Und natürlich unterliegen die in der Beratung tätigen Caritas-Mitarbeiter grundsätzlich der Schweigepflicht.
Markus Juch