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Haushaltsplanung
Das bringt Dir eine gute Haushaltsplanung
Alle Einnahmen und Ausgaben aufschreiben – was für ein Stress. Laura erklärt Basti, warum sie das trotzdem tut. Sie hat damit ihre Finanzen im Griff und ein Stück Freiheit gewonnen.
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Mahnung und Inkasso
Wenn Dir Mahnungen ins Haus flattern ...
Wer einem anderen seine Schulden nicht zurückbezahlt, kann es mit Vertretern eines Inkasso-Büros zu tun bekommen. Die sollen das geforderte Geld eintreiben. Laura und Basti wollen wissen, was Schuldner tatsächlich bezahlen müssen und wie man mit Mahnschreiben umgeht.
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Häufig gestellte Fragen zu Mahnung und Inkasso
Sind die Inkasso-Kosten berechtigt?
Für die Inkassotätigkeit werden Ihnen Kosten berechnet. An dieser Stelle können nur ein paar Grundsätze beschrieben werden. Bei detaillierten Fragen wenden Sie sich an Ihre Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle.
Inkassounternehmen dürfen an Kosten maximal das fordern, was ein Rechtsanwalt verlangen darf.
Für das gerichtliche Mahnverfahren wird häufig ein Rechtsanwalt eingeschaltet. Falls das Inkassounternehmen bis dahin keinen Erfolg hatte (der Schuldner hat nicht gezahlt oder keine Vereinbarung unterschrieben), sind die Inkassokosten nicht gerechtfertigt. Der Schuldner kann Widerspruch gegen die Inkassokosten im Mahnbescheid einlegen.
Fragwürdige Kostenarten, wie z. B. Kontoführungsgebühren oder Kosten für Nachnahmesendungen, sollten überprüft werden.
Wenn Inkassounternehmen Forderungen kaufen (für einen Bruchteil des ursprünglichen Wertes), dürfen sie selbst keine Inkassokosten geltend machen. Also schalten sie ein neues Inkassounternehmen ein. Für Sie kann das sehr verwirrend sein.
Was sind Inkasso-Unternehmen?
Versandhäuser, Banken, Verkehrsbetriebe, Handwerker und andere Unternehmen verzichten meist auf ein teures Mahnwesen und lassen ihre offenen Forderungen nach einer kurzen Mahnfrist von Inkassounternehmen eintreiben. Inkasso heißt wörtlich übersetzt „Geld einziehen“.
Inkassounternehmen dürfen nur mit gerichtlicher Zulassung tätig werden. Neben den Inkassounternehmen gibt es einige Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf den Forderungseinzug spezialisiert haben.
Wie gehen Inkasso-Unternehmen vor?
Nach erfolgloser Mahnung beauftragen viele Gläubiger Inkassounternehmen.
Inkassounternehmen schicken meist Mahnbriefe. Manchmal wirken diese Briefe bedrohlich. So persönlich und beunruhigend die Schreiben wirken mögen, Sie sollten bedenken, dass es sich meistens um standardisierte Texte handelt, im Computer mit Seriendruck erstellt.
Inkassounternehmen versuchen auch, den Schuldner telefonisch oder seltener persönlich durch einen Hausbesuch zu erreichen. Der Druck soll so verstärkt werden, damit sie eine Zahlungsvereinbarung unterschreiben.
Eine Zahlungsvereinbarung ist immer dann sinnvoll, wenn damit eine absehbare Lösung gefunden werden kann und andere Ausgaben, wie Miete, Strom oder Essengeld nicht gefährdet sind. Hilfreich ist, eine Festsumme zu vereinbaren, damit später nicht zusätzliche Kosten oder Zinsen dazu kommen.
Auch Vergleiche sind möglich. Das heißt, der Schuldner zahlt nur einen Teil der Forderung und Inkassounternehmen verzichtet auf den Rest.
Diese Unternehmen sind berechtigt, Inkassokosten geltend zu machen. Näheres dazu finden Sie in der Antwort zu Inkassokosten.
ACHTUNG:
Immer wieder fühlen sich Schuldner bedrängt, so dass sie Kleinstraten zahlen, obwohl sie nur Sozialleistungen bekommen. Häufig werden die Schulden trotzdem höher, weil die Zinsen und Kosten schneller wachsen. Schuldner sollten nur dann Raten vereinbaren, wenn sie damit die Schulden wirklichen tilgen können.
Existenzbedrohlich wird die Situation, wenn wegen Ratenzahlungen kein Geld mehr für Miete, Strom oder Lebensmittel übrig bleibt. %
Wie soll ich mich den Inkasso-Unternehmen gegenüber verhalten?
Prüfen Sie, ob das Inkassounternehmen in Deutschland zugelassen ist (siehe Kopfbogen). Falls es nicht zugelassen ist, sind die Inkassokosten gerichtlich nicht durchsetzbar.
Sollte Sie ein Außendienstmitarbeiter besuchen, lassen Sie ihn nicht in die Wohnung. Falls Sie sich genötigt fühlen, rufen Sie Nachbarn oder die Polizei zu Hilfe und erstatten Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
Wenn Sie zahlungsunfähig sind, können Sie dies dem Inkassounternehmen mitteilen. Sollten Sie Nachweise beifügen, schwärzen Sie sensible Daten (z. B. ihre Bankverbindung, die Adresse des Arbeitgebers, ...).
Raten sollten Sie nur dann zahlen, wenn das Ihr Haushalt auf Dauer hergibt. Lebensunterhalt, Miete, Energie, Unterhaltsverpflichtungen haben Vorrang. Vereinbaren Sie, dass bei Zahlung die Forderung festgeschrieben wird, damit keine weiteren Zinsen bzw. Kosten entstehen.
Auch Vergleiche sind möglich. Wenn Sie auf Dauer zahlungsunfähig sind, wird das Inkassobüro auch mit einem Teil der Forderung einverstanden sein. Vergleichssummen von 10 % bis 90 % der Gesamtforderung sind denkbar, abhängig von der wirtschaftlichen Perspektive des Schuldners und dem Willen des Inkassounternehmens.
Unterschreiben Sie keine Vordrucke, die Ihnen vom Inkassounternehmen vorgelegt werden.
Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Telefonnummer mitzuteilen.
Sie müssen sich nicht alles bieten lassen. Falls die Geschäftsführung des Inkassounternehmens Ihrer Beschwerde nicht abhilft, wenden Sie sich an das zuständige Zulassungsgericht oder an den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V., Friedrichstr. 50-55, 10117 Berlin (Website Inkasso.de). %
Ich habe Kleidung für 150 Euro gekauft. Weil ich nicht gleich zahlen konnte, erhielt ich Mahnungen. Jetzt soll ich 200 Euro zahlen. Ist das rechtens?
Wenn Sie später als vereinbart bezahlen, kann der Vertragspartner (Gläubiger) unter bestimmten Voraussetzungen von Ihnen Schadenersatz, den sogenannten Verzugsschaden, verlangen.
Was darf als Verzugsschaden berechnet werden?
Typische Kosten sind:
- Bankkosten für nicht gedeckte Lastschrifteinzugsermächtigungen
- Portokosten
- Kosten für Mahnschreiben nach Verzugseintritt
- Ermittlungskosten (Wohnort des Schuldners)
- Verzugszinsen
- Kosten für einen beauftragten Rechtsanwalt
- unter Umständen die Kosten für einen beauftragten Inkassodienst
- Gerichtskosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheid
Was heißt "fällige Forderung"?
Was heißt "Zahlungsverzug"?
Die häufigsten Voraussetzungen für den Zahlungsverzug sind:
Verzug durch Mahnung:
Der Schuldner befindet sich mit der Zahlung in Verzug ab dem Zeitpunkt, zu dem er die Mahnung vom Gläubiger erhält, die ihn dazu auffordert die fällige Forderung zu begleichen.
Verzug ohne Mahnung:
- Es wird durch ein Kalenderdatum (Vertrag - zum Beispiel Mietvertrag - oder Rechnung) bestimmt, bis wann die Forderung vom Schuldner zu begleichen ist. Zahlt der Schuldner nicht pünktlich, befindet er sich ab dem Tag im Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt. Geht zum Beispiel die Zahlungsfrist bis 03.06., befindet sich der Schuldner ab dem 04.06. in Zahlungsverzug.
- Wenn der Schuldner mit der Rechnung auf die Fälligkeit der Zahlung hingewiesen wurde, kommt er ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug.
Wie hoch dürfen die Verzugszinsen sein?
Kontopfändung
Wie Du mit einem P-Konto Dein Einkommen schützt
Das P-Konto schützt vor Pfändung. Allerdings nur, wenn nicht zu viel Geld darauf eingezahlt wird. Laura und Basti lassen sich von einem Schuldnerberater erklären, wie man einer Kontopfändung entgeht.
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Häufig gestellte Fragen zur Kontopfändung
Ändert sich meine Kontonummer?
Die bisherige Kontonummer bleibt in der Regel erhalten. Es kann sein, dass ein Wechsel stattfindet, wenn zum Beispiel ein Gemeinschaftskonto in zwei einzelne Konten umgewandelt wird. Manchmal vergeben Banken auch neue Kontonummern, wenn das Konto überzogen war und ein eigenes Guthabenkonto eingerichtet wird.
Bekomme ich eine Debit-Karte / EC-Karte?
Die Sparkassen/Banken bieten im Rahmen eines P-Konto-Vertrages üblicherweise auch EC-Karten bzw. Debit-Karten an. Jedoch kann das Konto nicht überzogen werden. Es kann sein, dass Ihre Bank Ihnen nur eine Kundenkarte anbietet, mit der Sie an den bankeigenen Automaten Geld abheben können.
Gibt es beim P-Konto keine Pfändung mehr?
Doch. Auch das P-Konto kann eine Kontopfändung nicht verhindern. Ihre monatlichen Geldeingänge werden jedoch beim P-Konto automatisch bis zu einem Freibetrag von 1.252,64 € (bis Juni 2021: 1.178,59 €) geschützt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Vollstreckungsgericht den Pfändungsfreibetrag heraufsetzen.
Gilt der Kontopfändungsschutz auch für Selbständige?
Der Pfändungsschutz gilt grundsätzlich auch für die Einkünfte von Selbständigen. Diese Regelungen sind aber auf die Bedürfnisse von Privathaushalten ausgerichtet und berücksichtigen nicht die Anforderungen aus der Selbständigkeit. So gibt es keinen besonderen Schutz der gesamten Umsätze oder der Umsatzsteuervorauszahlung.
Ich möchte gerne auf dem P-Konto etwas Geld ansparen. Sind meine Ersparnisse sicher?
Grundsätzlich ja. Bis zu drei Monate sollen Schuldnerinnen und Schuldner Geld auf einem P-Konto ansparen können. Da der Ansparbetrag gedeckelt ist, schlagen wir vor, bei der Bank nachzufragen, wie hoch der maximale Ansparbetrag sein kann.
Kann ich das P-Konto überziehen?
Nein. Das P-Konto gibt es nur als Guthabenkonto. Bei der Einrichtung eines P-Kontos wird das Dispolimit gekündigt.
Kann ich den P-Konto-Schutz wieder löschen?
Ja, die Bank ist verpflichtet, den P-Konto-Schutz wieder aufzuheben, wenn Sie dies verlangen. Wenn der P-Konto-Schutz wieder gestrichen werden soll, müssen Sie dies der Bank mindestens vier Tage vor dem Monatswechsel mitteilen. Das Girokonto wird dann ohne Änderungen als normales Konto weitergeführt.
Bitte beachten Sie, dass dies nur möglich ist, wenn es keine Pfändungen auf dem Konto gibt oder das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist.
Kann ich mehrere P-Konten haben?
Komme ich immer an mein Geld?
Über den Betrag von 1.500,00 können Sie auf einem P-Konto immer – auch bei einer Pfändung – verfügen. Wenn Sie über ein höheres Einkommen verfügen und Unterhaltsverpflichtungen haben oder in einem Haushalt für mehrere Personen gemeinsam Sozialleistungen oder Kindergeld erhalten, können Sie unter Umständen einen höheren Betrag pfändungsfrei stellen lassen. In vielen Fällen können Schuldnerberatungsstellen Bescheinigungen ausstellen.
Können mehrere Personen (z. B. Ehegatten) gemeinsam ein P-Konto haben?
Mein Konto ist bereits gepfändet. Kann ich trotzdem ein P-Konto beantragen?
Mein Konto ist überzogen. Bekomme ich ein P-Konto?
Ja, auch ein überzogenes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Bank wird allerdings das Limit umgehend sperren und die Restforderung auf einem gesonderten Konto sofort fällig stellen.
Die Umwandlung eines überzogenen Girokontos ist immer dann erforderlich, wenn Pfändungen auf das Konto eingehen oder die betroffene Person einen Insolvenzantrag konkret plant.
Manchmal weigern sich Banken, bei einem Minus auf dem Konto, einer Umwandlung zuzustimmen. Allerdings ist in § 850k ZPO genau dieser Fall konkret beschrieben.
Muss mir die Bank ein P-Konto einrichten?
Sofern Sie bereits ein Konto bei einer Bank haben, ist diese Bank verpflichtet, dieses Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Das gilt nicht, sofern Sie bei einer anderen Bank bereits ein P-Konto haben.
Darüber hinaus gibt es in der Europäischen Union gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto. Wer über kein Konto verfügt kann bei jeder Bank einen Antrag auf ein Basiskonto stellen. Mit der Beantragung können Sie gleichzeitig bestimmen, dass Ihr Konto ein P-Konto sein soll. Besteht allerdings bei einer anderen Bank bereits ein Konto, kann die Bank die Anfrage ablehnen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Basiskonto
P-Konto - was ist das?
Das P-Konto ermöglicht einen Pfändungsschutz des Girokontos. Auf Ihr Verlangen muss die Bank das eigene Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Damit ist automatisch ein Grundbetrag im Monat auf dem Konto vor Pfändungen geschützt.
Warum ein P-Konto?
Wurde Ihr Konto gepfändet, darf Ihnen die Bank zunächst kein Geld – auch keine Sozialleistungen –ausbezahlen. Sie können jedoch Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Dann können Sie bis zu einem festgelegten Freibetrag über Ihr Geld verfügen und Ihr Geld ist geschützt. Damit wird zumindest das Existenzminimum für Zahlungen der Miete, Strom und Lebensmittel gesichert. Sollten jedoch die Zahlungseingänge in einem Monat höher sein als der Freibetrag, dann muss die Bank den übersteigenden Teil an den Kontopfänder überweisen.
Was ist, wenn der geschützte Freibetrag für meine Lohneinkünfte nicht reicht?
Werden auf dem gepfändeten P-Konto Arbeitseinkünfte, Lohnersatzleistungen (wie Altersrente, Krankengeld, Arbeitslosengeld) oder Einkünfte von Selbständigen gutgeschrieben, die den automatisch geschützten Freibetrag übersteigen, muss sich der Kontoinhaber an das Vollstreckungsgericht wenden. Dort kann ein Antrag auf Erhöhung des Freibetrages gestellt werden.
Der Freibetrag bei Gehältern kann entsprechend der Pfändungstabelle erhöht werden, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Unterhaltspflichten und von geschützten Lohnbestandteilen wie Auslöse oder die Hälfte der Überstundenvergütung.
Pfändet ein öffentlich-rechtlicher Gläubiger, zum Beispiel das Finanzamt oder das Hauptzollamt, muss sich der Schuldner an die jeweilige Vollstreckungsstelle dieses Gläubigers wenden.
In unserem Faktenblatt finden Sie die Pfändungstabelle.
Was kostet das P-Konto?
Das P-Konto darf nicht mehr kosten als ein gewöhnliches Konto. Sollte Ihre Bank für die Einrichtung oder Führung eines P-Kontos höhere Gebühren verlangen als bisher, wenden Sie sich bitte an eine Schuldner- oder Verbraucherberatungsstelle.
Was passiert, wenn der geschützte Sockelbetrag überschritten werden?
Die Bank ist verpflichtet, die Geldeingänge, die den Grundbetrag bzw. einen erhöhten Sockelbetrag übersteigen, dem Gläubiger zu überweisen, allerdings mit einer Verzögerung von mindestens einem Monat. Damit besteht für den Kontoinhaber die Möglichkeit, zu prüfen, ob mit einer neuen P-Konto-Bescheinigung oder durch das Gericht eine Erhöhung des Freibetrages erreicht werden kann.
Weitere Tipps
- Erhalten Sie Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt für Ihr Kind und wird dadurch der Freibetrag überschritten, sind diese Beträge nicht extra geschützt. Richten Sie besser ein eigenes Konto für ihr Kind ein und lassen die Beträge dorthin überweisen.
- Sollten Sie Ihren monatlichen Grundfreibetrag nicht ausgeschöpft haben, können Sie den Restbetrag in den nächsten Monat übertragen. In diesem Folgemonat ist neben Ihrem persönlichen Freibetrag auch der Restbetrag des Vormonats pfändungsgeschützt.
Wie bekomme ich ein P-Konto?
Sie können jederzeit von Ihrer Bank verlangen, dass Ihr Konto als P-Konto geführt wird. Falls Ihr Konto bereits gepfändet wird, muss die Bank das Konto binnen 4 Geschäftstagen (Wochenende und Feiertage zählen nicht mit) in ein P-Konto umwandeln.
Wichtig: Der Antrag kann nur vom (zukünftigen) Kontoinhaber persönlich gestellt werden. Es ist also nicht möglich, dass z.B. der Ehegatte mit Hilfe einer Vollmacht die Umwandlung beantragt.
Wie hoch ist mein Freibetrag?
Beim P-Konto ist automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.500,00 € je Kalendermonat vor Pfändungsmaßnahmen geschützt.
Wenn Sie verheiratet und/oder für Kinder zum Unterhalt verpflichtet sind, können Sie weitere Freibeträge beantragen. Der Grundfreibetrag erhöht sich um 561,43 € für die erste Person, für jede weitere Person um 312,78 €. Das gilt auch, wenn Sie Bürgergeld oder Grundsicherung für Personen aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft erhalten. Bekommen Sie Kindergeld, so ist dieses ebenfalls geschützt.
Zusätzlich pfändungsfrei sind einmalige Sozialleistungen wie zum Beispiel für die Erstausstattung der Wohnung, Klassenfahrt oder Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkasse. Erhalten Sie Geldleistungen zum Ausgleich eines Mehraufwandes wegen eines Körper- oder Gesundheitsschadens, wie zum Beispiel Pflegegeld, sind diese Zahlungen auch nicht pfändbar.
Wenn Ihnen mehr als der Grundfreibetrag zusteht, müssen Sie bei Ihrer Bank eine P-Konto-Bescheinigung (gem. § 903 ZPO) vorlegen, auf welcher Ihr persönlicher Freibetrag inklusive aller Zusatzleistungen vermerkt ist. Diese Bescheinigung erhalten Sie unter anderem von Ihrer Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle. Bringen Sie bitte dazu die Kontoauszüge (auch digital) und alle Unterlagen mit, mit denen Sie die zusätzlichen Freibeträge nachweisen können.
Wo bekomme ich ausführliche Informationen zum P-Konto?
Das Bundesverbraucherschutzministerium informiert auf seiner Webseite über das Pfändungsschutzkonto
und beantwortet oft gestellte Fragen. Weitere Infos zum P-Konto gibt es auch bei der Verbraucherzentrale.
Wo und wie bekomme ich ein P-Konto?
Wenn Sie über ein Girokonto verfügen, beantragen Sie dessen Umwandlung in ein P-Konto („Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Umwandlung meines Girokontos, Kontonummer XXXXXXXX in ein Pfändungsschutzkonto.") Die Bank muss das Konto innerhalb von vier Geschäftstagen (Wochenende und Feiertage zählen nicht mit) in ein P-Konto umwandeln. Ihre bisherige Kontonummer bleibt erhalten.
Sollten Sie noch kein Konto haben, können Sie ein Basiskonto beantragen und dies gleich als P-Konto führen lassen.
Wichtig: Der Antrag kann nur vom (zukünftigen) Kontoinhaber persönlich gestellt werden. Es ist also nicht möglich, dass z. B. der Ehegatte mit Hilfe einer Vollmacht die Umwandlung/Eröffnung beantragt. Eine Ausnahme besteht bei Minderjährigen und anderen beschränkt Geschäftsfähigen. Hier muss der Antrag vom gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) gestellt werden.
Gerichtsvollzieher
Was Dir der Gerichtsvollzieher (nicht) pfänden darf
Wer Schulden hat, muss damit rechnen, dass seine wertvollen Gegenstände gepfändet werden. Ein Gerichtsvollzieher nimmt sie mit und versteigert sie. Mit dem erlösten Geld werden Teile der Schuld bezahlt. Laura und Basti wollen wissen, was alles gepfändet werden kann.
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Häufig gestellte Fragen zum Gerichtsvollzieher
Kann ich die Vermögensauskunft verhindern?
Bevor Sie die Vermögensauskunft abgeben müssen, erhalten Sie vom Gerichtsvollzieher eine letztmalige Zahlungsfrist von zwei Wochen.
Sofern der Gläubiger zustimmt, kann der Gerichtsvollzieher Ihnen eine längere Zahlungsfrist einräumen oder eine Ratenzahlung bis zur Dauer von zwölf Monaten gestatten.
Tipps zur Vermögensauskunft
- Bereiten Sie sich auf die Vermögensauskunft gut vor. Halten Sie alle Unterlagen bereit, die Ihr Einkommen und Vermögen belegen.
- Heben Sie eine Kopie des Vermögensverzeichnisses gut auf.
- Sie können drängende Gläubiger über die Abgabe der Vermögensauskunft informieren. Geben Sie Aktenzeichen und den Namen des Gerichts an. Die Gläubiger werden es sich überlegen, ob sie für die fruchtlose Vollstreckung weiter Geld ausgeben wollen.
- Wenn Sie die Abgabe der Vermögensauskunft unbedingt vermeiden wollen, müssen Sie mit dem Gläubiger verhandeln. Nur er kann den Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft zurücknehmen. Sollten Sie eine Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher vereinbaren, bedenken Sie, dass zusätzliche Gebühren anfallen.
Beachten Sie, vorangig müssen Sie in der Lage sein, die Kosten für die Miete, für Energie und für den Lebensunterhalt aufzubringen. - Wenn sich aus der Vermögensauskunft ergibt, dass Sie zahlungsunfähig sind, sollten Sie danach nur Verträge abschließen, die Sie auch bezahlen können. Sonst kann Ihnen der Gläubiger möglicherweise betrügerisches Verhalten unterstellen. Bei einer Anzeige müssen Sie dann mit einer Verurteilung rechnen.
- Übrigens: Sie können die Vermögensauskunft nicht selbst beantragen
Was ist eine Vermögensauskunft?
Durch die Vermögensauskunft informiert sich der Gläubiger über Ihre Einkommens- und Vermögenssituation. Interessant sind für ihn unter anderem:
Adresse des Arbeitgebers
- Kontoverbindung
- Auto
- Lebensversicherung
- und andere Vermögenswerte.
Der Gläubiger erfährt so, ob und wo er etwas pfänden kann.
Welche Folgen ergeben sich für mich durch die Abgabe der Vermögensauskunft?
- Die Vermögensauskunft wird für zwei Jahre bei einem zentralen Vollstreckungsgericht elektronisch gespeichert.
- Sie erhalten einen Negativeintrag bei der SCHUFA.
- Sie bekommen in Zukunft keine Kredite von seriösen Banken mehr.
- Innerhalb von zwei Jahren müssen Sie auf Antrag eines Gläubigers erneut eine Vermögensauskunft nur dann ablegen, wenn sich Ihre Vermögensverhältnisse wesentlich verbessert haben. Von sich aus müssen Sie nicht tätig werden.
Weitere Folgen können sein:
- Pfändungen durch Gläubiger sind nun wahrscheinlich, vor allem die Kontopfändung.
- Ihr Dispositionskredit kann gekündigt werden.
- Sie können Schwierigkeiten bei der Suche nach einer neuen Wohnung haben (SCHUFA-Auskunft).
- Sie können Schwierigkeiten bekommen, im Internet zu bestellen oder Verträge abzuschließen, beispielsweise mit Telefonanbietern oder Stromversorgern.
Wer kann eine Vermögensauskunft beantragen?
Der Gläubiger beantragt auf der Grundlage einer titulierten Forderung beim Gerichtsvollzieher, dem Schuldner die Vermögensauskunft abzunehmen.
Titel sind Vollstreckungsbescheide, Gerichtsurteile, Beschlüsse und notarielle Urkunden oder rechtskräftige Bescheide von Behörden (z. B. der Rückforderungsbescheid von zuviel gezahlten Leistungen).
Aus offenen Rechnungen oder Mahnungen selbst kann noch nicht vollstreckt werden.
Wie wird die Vermögensauskunft abgenommen?
Im Regelfall lädt Sie der Gerichtsvollzieher in seine Geschäftsräume ein. Er kann Ihnen jedoch auch die Vermögensauskunft in Ihrer Wohnung abnehmen. Gegen die Abgabe der Vermögensauskunft in Ihrer Wohnung können Sie innerhalb einer Woche Widerspruch einlegen. Sie werden dann in die Geschäftsräume des Gerichtsvollziehers eingeladen.
Sie müssen in einem umfangreichen Fragebogen alle Fragen zu Ihrem Einkommen und Vermögen beantworten und versichern an Eides Statt, dass Ihre Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Falsche oder unvollständige Angaben können strafrechtlich verfolgt werden. Lassen Sie deshalb beim Ausfüllen Sorgfalt walten, da der Gerichtsvollzieher Ihre Angaben mit bereits erfassten Daten abgleichen kann (siehe weiter unten).
Sollten Sie sich weigern, dem Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft abzugeben, kann es zum Haftbefehl kommen. Dieser wird jedoch sofort aufgehoben, nachdem Sie die Vermögensauskunft abgegeben haben.
Der Gerichtsvollzieher darf auf Antrag eines Gläubigers jederzeit weitere Auskünfte einholen, wenn die Hauptforderung des Gläubigers mindestens 500 Euro beträgt. So erfährt er die aktuelle Anschrift des Arbeitgebers, die aktuelle Kontoverbindung und - falls vorhanden - die Fahrzeug- und Halterdaten.
Mit welchen Folgen habe ich zu rechnen?
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Wird durch den Erlös aus der Versteigerung von gepfändeten Gegenständen die Forderung des Gläubigers ausgeglichen, ist diese Angelegenheit damit erledigt.
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Kann der Gerichtsvollzieher nichts pfänden, wird er dies dem Gläubiger mitteilen. Der wird prüfen, ob weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, zum Beispiel Konto- oder Lohnpfändung, aus seiner Sicht sinvoll sind.
Wann und warum kommt der Gerichtsvollzieher?
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Der Gläubiger muß einen vollstreckbaren Titel über die Forderung besitzen. Titel sind Vollstreckungsbescheide, Gerichtsurteile, Beschlüsse und notarielle Urkunden. Aus offenen Rechnungen oder Mahnungen kann nicht vollstreckt werden.
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Ist der Gläubiger eine Behörde, so ist die Forderung bereits durch den Bescheid über die Forderung tituliert. Die Behörde kann aus dem Bescheid vollstrecken. Da diese eine eigene Vollstreckungsabteilung hat kommt statt des Gerichtsvollziehers der Vollstreckungsbeamte der entsprechenden Abteilung.
Was ist pfändbar, was nicht?
Durch den Gerichtsvollziehbar sind grundsätzlich alle beweglichen Sachen pfändbar. Ausnahmen bestehen u.a. für solche Sachen, die Sie für Ihre bescheidene Lebensführung brauchen. Dazu gehören zum Beispiel ein Kühlschrank oder die Waschmaschine. Geschützt sind auch solche Sachen, die Sie nachweisbar für den Beruf oder aus gesundheitlichen Gründen benötigen. Diese sind unpfändbar.
Beispiele:
- Ein Schichtarbeiter kann seine Arbeitsstelle nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Also benötigt er sein Auto zwingend für die Ausübung seiner Arbeit. Das gilt auch, wenn die Ehepartnerin auf das Auto angewiesen wäre.
- Ein Auto ist auch aus gesundheitlichen Gründen geschützt, wenn zum Beispiel die Schuldnerin oder der Ehepartner schwer gebehindert ist.
- Ein Musiker kann seinen Beruf nicht weiter ausüben, wenn ihm sein Musikinstrument gepfändet wird. Somit wird dieses eigentlich pfändbare Musikinstrument unpfändbar.
In seltenen Fällen kann der Gerichtsvollzieher eine besondere Art der Pfändung durchführen, die so genannte Austauschpfändung. Auf diesem Weg können grundsätzlich unpfändbare Gegenstände gepfändet werden, müssen jedoch durch preiswertere Gegenstände ersetzt werden.
Beispiele:
- Dem Schichtarbeiter, der sein Fahrzeug dringend benötigt, um zur Arbeit zu kommen, kann seine Luxus-Limousine im Austausch mit einem Kleinwagen gepfändet werden.
- Ein neuwertiger Großbild-Fernseher ist im Austausch gegen ein gebrauchtes Standardgerät pfändbar.
Wie verhalte ich mich gegenüber dem Gerichtsvollzieher richtig?
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Sie sollten anwesend sein, wenn der Gerichtsvollzieher kommt; und lassen Sie ihn in die Wohnung. Bei einer zwangsweisen Öffnung Ihrer Wohnung entstehen Ihnen zusätzliche Kosten.
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Wenn Sie zum angekündigten Termin verhindert sind, rufen Sie den Gerichtsvollzieher an, legen die Gründe dar und vereinbaren einen anderen Termin.
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Haben Sie Gegenstände bei sich zu Hause, die nicht Ihnen gehören, halten Sie möglichst Quittungen und Belege bereit, die dies nachweisen. Sollte der Gerichtsvollzieher einen Gegenstand pfänden, der nicht Ihnen gehört, geben Sie dem Eigentümer umgehend bescheid. Dieser muss dann Drittwiderspruchsklage beim zuständigen Gericht einreichen.
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Bleiben Sie möglichst freundlich im Umgang mit dem Gerichtsvollzieher, dann ersparen Sie sich und dem Gerichtsvollzieher unnötigen Ärger.
Wie verläuft der Besuch des Gerichtsvollziehers?
Der Gerichtsvollzieher kündigt sein Kommen in der Regel an. Es ist ratsam, ihn herein zu lassen, denn sonst kommt er erneut und kann notfalls auch mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss in Ihre Wohnung gelangen.
Ist der Gerichtsvollzieher in Ihrer Wohnung, schaut er nach pfändbaren Gegenständen, die bei einer Versteigerung auch noch einen annehmbaren Erlös bringen. Vielfach werden Gegenstände nicht gepfändet, weil nach Abzug der Kosten für Transport, Lagerung und Versteigerung kein nennenswerter Erlös erzielt wird.
Soweit es sich um kleine pfändbare Gegenstände handelt, werden diese vom Gerichtsvollzieher direkt mitgenommen (z. B. Bargeld, Schmuck, Wertpapiere etc.). Bis zur Verwertung werden diese in der Pfandkammer des Amtsgerichtes verwahrt.
Bei größeren Wertgegenständen bringt der Gerichtsvollzieher ein Pfandsiegel (den so genannten Kuckuck) an. Dadurch haben Sie noch Gelegenheit, diese durch Begleichung der Forderung auszulösen.
Der Pfändungsvorgang wird durch den Gerichtsvollzieher protokolliert. Im dem Protokoll wird jeder einzelne gepfändete Gegenstand mit seinem geschätzten Verkaufswert aufgeführt. Vom dem Pfändungsprotokoll erhalten sowohl Gläubiger als auch Schuldner ein Exemplar.
Bei einer Sach- und Mobiliarpfändung ist der Gerichtsvollzieher nicht dazu verpflichtet, die Eigentumslage an den pfändbaren Gegenständen zu überprüfen. Im Einzelfall lässt sich der Gerichtsvollzieher durch Vorlage von Nachweisen davon überzeugen, dass der Gegenstand das Eigentum einer anderen Person ist. Über die Pfändung muss der Schuldner den Eigentümer informieren, damit dieser seine Rechte wahren und beim Amtsgericht eine Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO einreichen kann.
Verwertbare Gegenstände, die offensichtlich ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Ehepartners bestimmt sind (z. B. Kleidung) darf der Gerichtsvollzieher nicht pfänden.
Der Gerichtsvollzieher darf sowohl den Schuldner als auch die in der Wohnungen lebenden erwachsenen Personen befragen. Es besteht allerdings weder seitens des Schuldners noch der Haushaltsangehörigen eine Auskunftspflicht. Minderjährige Haushaltsangehörige darf der Gerichtsvollzieher überhaupt nicht befragen.
Privatinsolvenz
So kommst Du von Deinen Schulden runter
Wenn Du Deine Schulden nicht mehr bezahlen kannst, bist Du zahlungsunfähig. Oft heißt der letzte Ausweg: Privatinsolvenz. Laura und Basti treffen ein Ehepaar, das so innerhalb von sechs Jahren wieder schuldenfrei wird.
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Häufig gestellte Fragen zur Privatinsolvenz
Bekomme ich im Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung für meine Unterhaltsschulden?
Zunächst muss man unterscheiden in laufenden Unterhalt und Unterhaltsrückstand. Unterhaltsrückstände, die vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelaufen sind, gehören zu den Insolvenzforderungen. Für diese Forderungen kann also Restschuldbefreiung erteilt werden. Der Unterhaltsgläubiger hat im Insolvenzverfahren keine Möglichkeit mehr, die Unterhaltsrückstände durch Zwangsvollstreckung beizutreiben, da ein Vollstreckungsverbot besteht. Wegen dieser Unterhaltsrückstände kann also auch nicht mehr in den so genannten "Vorrechtsbereich" gepfändet werden.
Falls nach der Insolvenzeröffnung der laufende Unterhalt nicht gezahlt wird, entstehen neue Unterhaltsschulden, die dann nicht unter die Restschuldbefreiung fallen. Für diesen rückständigen Unterhalt dürfen die Unterhalts-Neugläubiger auch in den Vorrechtsbereich des § 850 d ZPO vollstrecken. Es ist deshalb sehr wichtig, sicherzustellen, dass die Unterhaltszahlungen geleistet werden können. U. U. ist auch die Anpassung der laufenden Unterhaltsverpflichtungen an die aktuelle Leistungsfähigkeit notwendig.
Ich habe kein pfändbares Einkommen, da mein Einkommen zu gering ist. Werde ich trotzdem meine Schulden los?
Ja. In Deutschland gibt es keine Regelung über einen Mindestbetrag, den Gläubiger erhalten müssen.
Ich habe nur Schulden mit meinem Ehepartner gemeinsam. Können wir einen gemeinsamen Antrag stellen?
Kredit
Worauf Du bei einem Kredit achten solltest
Kredite sind eine feine Sache. Obwohl Deine Rücklagen nicht reichen, kannst Du damit schnell etwas kaufen. Da aber niemand Geld verschenkt, solltest Du jeden Kredit genau unter die Lupe nehmen. Worauf noch zu achten ist, finden Laura und Basti heraus.
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Häufig gestellte Fragen zu Krediten
Ich habe für die Geschäftsschulden meines Exmannes bei einer Bank gebürgt. Diese nimmt mich in Anspruch. Kann ich mich hiergegen zur Wehr setzen?
Ist die Bürgschaft formwirksam, also schriftlich abgegeben worden, so haften Sie grundsätzlich gegenüber der Bank.
Etwas anderes könnte sich allein aus Ihrer persönlichen Situation zur Zeit der Abgabe der Bürgschaftserklärung ergeben. Oft bürgen nämlich Ehepartner für geschäftliche Verbindlichkeiten Ihres Partners, obgleich sie selbst weder Einkommen noch eigenes Vermögen haben, sondern in der Regel den Haushalt führen und Kinder betreuen. Regelmäßig sind solche Bürgschaftsverträge sittenwidrig, wenn Einkommen oder Vermögen des Bürgen auf absehbare Zeit nicht einmal ausreichen, um die vertraglich vereinbarten Zinsen des Kredites, für den gebürgt wurde, aufzubringen. Sollten Sie aus einer solchen Bürgschaft in Anspruch genommen werden, wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe.Kann ich meine Kreditrate verringern?
Eine vertraglich vereinbarte Kreditrate kann nicht einseitig vom Schuldner reduziert werden. Allerdings wird in vielen Fällen der Kreditgeber kulanterweise einer Ratenreduzierung zustimmen, wenn dadurch eine dauerhafte Tragbarkeit der Rate gewährleistet ist oder gegebenenfalls auch eine vorübergehende Zahlungsschwäche überwunden werden kann. Der Schuldner sollte deshalb bei der Beantragung einer Ratenreduzierung dem Gläubiger die Notwendigkeit der Reduzierung darlegen.
Eine Bank wird nicht auf Zinsen verzichten, sondern allenfalls die Tilgungsanteile in der Rate reduzieren bzw. aussetzen. Hierbei verlängert sich zwangsläufig die Kreditlaufzeit.
Sollte die Rate überhaupt nicht gezahlt werden können, weil die existenziellen Ausgaben (Miete, Energie etc.) Vorrang vor Schuldendienst haben, dann kann auch eine Stundung der Raten beantragt werden. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die gestundeten Raten nachgeholt werden müssen.
Wann sind Lohnabtretungen rechtswirksam?
In der Vergangenheit war die Wirksamkeit von Lohnabtretungsklauseln lange umstritten. Der BGH hat im Jahre 1989 und im Jahre 1992 klargestellt, wann und unter welchen Voraussetzungen solche Abtretungen wirksam sind. Insbesondere ältere, vor 1993 vereinbarte Lohnabtretungen sind daher unbedingt auf ihre Rechtswirksamkeit zu überprüfen. Aber auch jüngere Abtretungsklauseln aus den letzten Jahren sollten anhand der vom BGH entwickelten Kriterien kontrolliert werden.
Sollten Sie Zweifel an der Rechtswirksamkeit der von Ihnen erklärten Abtretung haben, so wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe.
Welche Folgen hat eine Bürgschaft?
Ist eine Bürgschaft nicht näher bezeichnet, handelt es sich um eine "Ausfallbürgschaft". Hierbei kann der Bürge nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der eigentliche Schuldner nicht gezahlt hat und auch die Zwangsvollstreckung gegen ihn erfolglos war.
Bei einer "selbstschuldnerischen Bürgschaft", die oft von Banken und Sparkassen verlangt wird, steht es dem Gläubiger frei, ob er seine Forderung gegenüber dem Schuldner oder gegenüber dem Bürgen geltend macht.
Ein Bürgschaftsvertrag ist nur gültig, wenn er schriftlich geschlossen wurde. Er kann sich auf eine bestehende oder auf eine zukünftige Schuld beziehen. Die Bürgschaft kann jedoch auf einen bestimmten Betrag begrenzt werden. Eine Mietbürgschaft erstreckt sich in jedem Fall auf höchstens drei Monatskaltmieten.
Eine Kündigung der Bürgschaft ist nur möglich, wenn im Bürgschaftsvertrag ein Kündigungsrecht vereinbart wurde. In der Regel ist sie jedoch unkündbar und zeitlich unbegrenzt, so dass sie erst erlischt, wenn die zugrunde liegende Forderung beglichen ist.
Wird der Bürge vom Gläubiger zur Zahlung aufgefordert, kann er - genau wie der eigentliche Schuldner - aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen widersprechen und sich z. B. auf die Verjährung der Forderung berufen. Auch wer zum Zeitpunkt der Bürgschaft vermögenslos war oder selbst keinen Vorteil aus der Bürgschaft gezogen hat, sollte rechtlichen Rat einholen.
Du brauchst weitere Unterstützung?
Wende Dich an eine Schuldner-Beratung in Deiner Nähe oder nutze die kostenlose und anonyme Online-Schuldnerberatung der Caritas.