Versandhäuser, Banken, Verkehrsbetriebe, Handwerker und andere Unternehmen verzichten meist auf ein teures Mahnwesen und lassen ihre offenen Forderungen nach einer kurzen Mahnfrist von Inkassounternehmen eintreiben. Inkasso heißt wörtlich übersetzt „Geld einziehen“.
Inkassounternehmen dürfen nur mit gerichtlicher Zulassung tätig werden. Neben den Inkassounternehmen gibt es einige Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf den Forderungseinzug spezialisiert haben.