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neue caritas Teilzeitausbildung

Wenn es klappt, ist es ein Gewinn für alle

Teilzeitausbildung ist eine Chance für viele, um langfristig die eigene Existenz sichern zu können. Doch diese Form der Ausbildung stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Individuelle Unterstützung und eine verlässliche Finanzierung sind Grundlage, damit ein Berufsabschluss gelingt.

Menschen ohne eine Berufsausbildung haben das höchste Risiko am Arbeitsmarkt. Ein Einstieg in Erwerbstätigkeit gestaltet sich schwer. Vielfach verbleiben sie in prekärer Beschäftigung, die keine eigenständige Existenzsicherung erlaubt, und sind dauerhaft von Arbeitslosigkeit bedroht.

Eine Ausbildung bietet demgegenüber die größte Chance, langfristig zu einer eigenständigen Existenzsicherung zu kommen. Hierzu wurde bereits 2005 die Möglichkeit der Teilzeitausbildung im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben und zuletzt 2019 reformiert. Doch für viele Frauen und Männer, die durch Erziehungs- beziehungsweise Pflegeverantwortung an einer Ausbildung gehindert sind oder andere Ausbildungshemmnisse haben, reicht die theoretische Möglichkeit nicht aus, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Es braucht jeweils individuelle Begleitung und Unterstützung, um das Ziel des Berufsabschlusses zu erreichen.

Mehr Gruppen profitieren von Teilzeitausbildung

Fast 60 Prozent aller jungen Mütter (rund 98.000) und mehr als 40 Prozent aller jungen Väter (rund 18.000) im Alter von 16 bis 24 Jahren waren 2019 ohne Berufsabschluss.1 Insgesamt sind in Deutschland 2,1 Millionen Menschen zwischen 20 und 34 Jahren ohne Berufsausbildung und damit von einer dauerhaften qualifizierten Beteiligung am Erwerbsleben ausgeschlossen.2 Typische Risiken für eine fehlende Ausbildung sind frühe Elternschaft, nicht geglückte Übergänge aus dem Jugendhilfesystem (Care Leaver) oder eine eigene Migrationsgeschichte verbunden mit fehlenden Sprachkenntnissen und Nichtanerkennung früherer Bildungsabschlüsse. Von den Frauen mit eigener Migrationsgeschichte haben 33 Prozent keinen Berufsabschluss.3

Seit 2005 bietet das Berufsbildungsgesetz (BBiG § 7) deshalb für Eltern und Erwachsene mit Pflegeverantwortung die Möglichkeit an, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Bei einer Verkürzung von maximal 50 Prozent der betrieblichen Anwesenheitszeit - in der Regel 75 Prozent - und dem vollumfänglichen Besuch der Berufsschule kann dabei die Ausbildungszeit auf das Eineinhalbfache verlängert oder auch in der gleichen Zeit absolviert werden. Damit zielte das Gesetz zunächst auf besonders leistungsstarke Auszubildende, deren Haupthemmnis die Erziehungs- beziehungsweise Pflegeverantwortung war. Sie konnten so zum Teil in der gleichen oder maximal eineinhalbfachen Zeit zum Ausbildungsabschluss kommen. Das Angebot wurde jedoch wenig genutzt. 2019 wurden 2283 Berufsausbildungsverträge in Teilzeit abgeschlossen. Das sind 0,4 Prozent aller Neuabschlüsse.4

Um auch weitere Gruppen mit Ausbildungshemmnissen durch eine Teilzeitausbildung fördern zu können, wurde das BBiG zum 1. Januar 2020 geändert und Teilzeitausbildung allen Auszubildenden unabhängig von Elternschaft beziehungsweise Pflegeverantwortung ermöglicht. Allerdings blieb es bei der Regelung, dass der Berufsschulunterricht in Vollzeit zu besuchen ist und die Reduzierung höchstens auf 50 Prozent der Arbeitszeit erfolgen kann. In der Regel sind 70 bis 75 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit vorgesehen. Unabhängig davon, dass die Möglichkeit der Teilzeitausbildung bei den Unternehmen noch wenig bekannt ist, müssen diese in Eigen­regie die Arbeitszeiten in Teilzeit in Abstimmung mit den Berufsschulzeiten organisieren und die Rahmenpläne für die Regelausbildung den Präsenzzeiten der Auszubildenden in Teilzeit anpassen. Das stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen jeweils individuelle Lösungen finden und insofern bleibt auch nach der Novellierung der Teilzeitausbildung eine Nische mit ­großen Chancen für wenige Auszubildende, bei denen die Bedingungen passen.

Erst durch die mit ESF-Mitteln geförderten, befristeten Landesprogramme wie zum Beispiel in NRW "Teilzeitberufsausbildung - Einstieg begleiten - Per­spektiven öffnen" (TEP) oder das "Netzwerk Teilzeitausbildung" in Baden-Württemberg, die eine umfassende Beratung, Begleitung und Unterstützung von Ausbilder:innen und Auszubildenden durch unabhängige Träger finanzieren, gelingt es, Schritt für Schritt mehr Ausbildungsvertragsabschlüsse in Teilzeit zu erreichen.

Erfahrungen aus der Praxis

Wenn es klappt, so sind sich Nina Rau, Geschäftsführerin der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), Diözesanverband Aachen, und Aus­bilderin einer Teilzeitauszubildenden, und Andrea Edelmaier, Beraterin im Projekt AITA der Staufen Arbeitsmarkt und Beschäftigungsförderung gGmbH, einig, ist es eine Win-win-Situation. Der Betrieb hat eine hochmotivierte Auszubildende, die weiß, was sie will, und die eine enge Bindung an den Betrieb entwickelt. Aber der Weg bis zum Ausbildungsvertrag ist mühsam. Es bedarf der vorherigen Beratung und Vermittlung durch externe Unterstützung. Diese wird zum Beispiel in NRW oder Baden-Württemberg durch ESF-Projekte zeitlich befristet geleistet.

So konnten im Projekt "Alleinerziehende Frauen in Teilzeitausbildung" (AITA) von circa 40 Beratungsprozessen bisher acht Frauen in Ausbildung vermittelt werden. Die meisten müssen vor Beginn der eigentlichen Ausbildung vielfach unterstützt werden, bei der Organisation der Kinderbetreuung, der Anerkennung von Schulabschlüssen, der Organisation des Alltags oder der Sprachförderung. Die Herausforderungen der Teilzeitausbildung, so wie sie zurzeit konzipiert ist, sind für manche immer noch zu groß. Gerade für Alleinerziehende mit mehreren Kindern sei der Anspruch, 30 Stunden zu arbeiten und dazu noch in Vollzeit die Berufsschule zu besuchen, hoch, berichtet Laura Hagel, Beraterin beim FrauenBerufsZentrum des SkF Stuttgart.

Eine riesige Hürde für alle ist, dass sich die Berufsschulen bisher kaum auf die Gruppe der Schüler:innen in Teilzeitausbildung einstellen, weil es zu wenige sind. Dennoch bräuchten die teilweise älteren Frauen mit Kindern andere flexiblere Lernangebote außerhalb der üblichen Strukturen. "Warum soll eine erwachsene Mutter von zwei Kindern am Sportunterricht teilnehmen, statt mit ihren Kindern Sport zu machen, oder muss die Stunden in der Schule absitzen, auch wenn der Unterricht ausfällt?", fasst Nina Rau als Ausbilderin ihre Erfahrungen mit der Schule zusammen. In anderen Fällen sind die Berufsschulzeiten nicht mit den Kinderbetreuungszeiten kompatibel, weil die Schule ganztags stattfindet.

Auch für die Unternehmen ist es nicht einfach, sich auf die Teilzeitausbildung einzulassen. Mittlerweile ist zwar das Stichwort Teilzeitausbildung bei den Unternehmen angekommen. Dennoch bedeutet es einen großen organisatorischen Aufwand, sich auf die neuen Ausbildungsstrukturen einzulassen und selbstständig Rahmenpläne für Ausbildungen anzupassen. So scheitern Ausbildungen, wenn zum Beispiel im Hotelbetrieb die Auszubildende in Teilzeit zwar unter der Woche nur vormittags, aber dann ständig an Sonn- und Feiertagen eingesetzt wird.

Gute Bedingungen hatte Sara Antunez, die im NRW-Programm die Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement in der Diözesangeschäftsstelle der kfd Aachen abgeschlossen hat und übernommen wurde. Das Sozialwerk Aachener Christen begleitete mit den ESF-Mitteln den Einstieg, Sara Antunez brachte im Wissen um ihre Chance eine hohe Motivation mit und kfd-Diözesangeschäftsführerin Nina Rau und das Team im Büro - selbst alles Frauen mit Erfahrungen in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf - schufen einen familienfreundlichen Arbeitsplatz.

Alleinerziehende werden Vorbild für ihre Kinder

Die aktuelle Bundesregierung will Aus- und Weiter­bildung - auch in Teilzeit - ermöglichen und die ­Instrumente der Bildungspolitik und der aktiven Arbeitsmarktpolitik aufeinander abstimmen.5 Das ist angesichts des Fachkräftemangels und der steigenden Zuwanderung - gerade auch von Frauen - auf dem Arbeitsmarkt ein wichtiges Ziel. Allerdings braucht es dazu realistische Rahmenbedingungen für die Teilzeitausbildung:

◆ Die Begleitung und Beratung für Ausbildungsinteressierte darf nicht von befristeten Projektmitteln abhängig bleiben, sondern es braucht für alle Frauen und Männer mit Ausbildungshemmnissen - auch unabhängig vom SGB-II-Bezug - einen Rechts­anspruch auf Beratung und Unterstützung vor und während der Ausbildung.

◆ Bei den Unternehmen muss weiter für diese neuen, flexiblen Ausbildungsformen geworben werden und sie müssen von den Handwerkskammern bei der Entwicklung von Konzepten unterstützt werden.

◆ Die Berufsschulen sollten individuelle Lernpläne für Teilzeitauszubildende entwickeln, die ihren jeweiligen Zeitbudgets und Lernerfahrungen entsprechen.

Investitionen in Ausbildung zahlen sich langfristig doppelt aus. Nur mit Ausbildung erreichen Alleinerziehende eine eigenständige Existenzsicherung. Gleichzeitig werden sie Vorbild für ihre Kinder und deren ­Bildungsanstrengungen.


Anmerkungen

1. Bundesministerium für Bildung und Forschung: Berufsbildungsbericht 2021, S. 75.

2. A. a. O., S. 81.

3. A. a. O., S. 82.

4. A. a. O., S. 75.

5. Mehr Fortschritt wagen. Koalitionsvertrag 2021-2025 ­zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90/Die Grünen und den Freien Demokraten (FDP), 2196 ff.

 

Autor/in:

  • Dr. Heide Mertens
Zuletzt geändert am:
  • 20.10.2022
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