Asylbewerber von Anfang an beteiligen
Nach dem normativen Verständnis einer demokratischen Gesellschaft, die sich durch die Teilhabemöglichkeiten ihrer Mitglieder auszeichnet, sollten Asylbewerber(innen) die Möglichkeit zur Beteiligung an politischen, gesellschaftlichen und sozialen Entscheidungsprozessen haben. Der Teilhabe dieser Gesellschaftsgruppe schenkt jedoch die wissenschaftliche und öffentliche Debatte bisher kaum Beachtung - trotz der Tatsache, dass die Mitsprachemöglichkeiten von Asylbewerber(inne)n in Deutschland auf allen Ebenen durch strukturelle Rahmenbedingungen beschränkt sind.
In Baden-Württemberg ist während der "vorläufigen Unterbringung" in Gemeinschaftsunterkünften laut § 12 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes die sogenannte Flüchtlingssozialarbeit durch unabhängige Soziale Dienste rechtlich vorgeschrieben. Wie diese die Partizipation von Asylbewerber(inne)n in Gemeinschaftsunterkünften stärken können, habe ich im Rahmen meiner Masterarbeit1 untersucht: Im Anschluss an eine ausführliche Literaturanalyse führte ich empirische Untersuchungen der Flüchtlingssozialarbeit eines Caritasortsverbandes in der Erzdiözese Freiburg sowie eines weiteren Trägers durch. Aus den dabei gewonnenen theoretischen und empirischen Erkenntnissen leitete ich Handlungsempfehlungen für eine partizipationsfördernde Flüchtlingssozialarbeit in den vorläufigen Unterbringungen ab. Diese Empfehlungen sind als Anregungen gedacht, die in der Praxis erprobt und durch Anwendung weiter ausgearbeitet und angepasst werden sollten.
Frühe Klärung mit allen Entscheidungsebenen
Zu Beginn partizipationsfördernder Prozesse empfiehlt es sich, den Status quo von Entscheidungsverfahren in der jeweiligen Gemeinschaftsunterkunft (GU) zu untersuchen. Dazu analysieren Leitung und Fachkräfte des Sozialen Dienstes, bei welchen Entscheidungen sie (mehr) Beteiligung der geflüchteten GU-Bewohner(innen) für möglich und sinnvoll halten. Teilhabe der Asylbewerber(innen) kann beispielsweise bei Entscheidungen zu Regeln des Zusammenlebens, der inneren sowie äußeren Gestaltung des Gebäudes oder der Organisation von Veranstaltungen in der GU ermöglicht werden.
Viele Entscheidungen obliegen der vom Landratsamt angestellten Heimleitung. Ihre frühe Einbindung ist daher eine wichtige Voraussetzung, um die Partizipation der GU-Bewohner(innen) stärken zu können. Dazu sollten zunächst klare Absprachen über das Maß an Mitspracherechten der Fachkräfte selbst getroffen werden. Da ausgeweitete Partizipationsrechte der GU-Bewohner(innen) häufig mit einer Beschneidung der eigenen Entscheidungszuständigkeiten einhergehen, müssen Heimleitung und Fachkräfte sich einigen, in welchem Ausmaß sie bereit sind, Entscheidungsmacht an Bewohner(innen) abzugeben.
Auch dem Landratsamt als Träger der Unterkunft, Vertragspartner des Sozialen Dienstes und Arbeitgeber der Heimleitung kommt eine zentrale Rolle im Prozess der Partizipationsförderung zu. Daher gilt es, Entscheidungsträger(innen) aus der Verwaltung des Landratsamtes in Partizipationspläne einzubeziehen. Ohne deren Rückhalt ist die Umsetzung solcher Projekte kaum möglich; mit ihrer Unterstützung kann hingegen viel erreicht werden. In einer gemeinsamen Besprechung von Landratsamtsverwaltung und Sozialem Dienst können Verwaltungsmitarbeiter(innen) motiviert und von den Vorteilen eines Partizipationsprojektes überzeugt werden. Durch die Einbindung dieser Machtebene kann darüber hinaus wichtige Unterstützung gewonnen und späteren Interessenskonflikten vorgebeugt werden.
Auch in Abwesenheit von gesetzlichen Vorgaben sollten sozialwirtschaftliche Organisationen interne Vereinbarungen treffen, welche - unabhängig von einzelnen Fachkräften - Partizipationsrechte der Asylbewerber(innen) vorsehen. Denn die strukturelle Verankerung partizipativer Strukturen schafft Klarheit und interne Rechtssicherheit darüber, wer wann und wie auf welche Entscheidungen Einfluss nehmen kann.2 So können Zuständigkeiten und Abläufe von Entscheidungsprozessen beispielsweise im Leitbild oder ähnlichen Organisationspapieren des Sozialen Dienstes festgeschrieben werden. Durch transparent gestaltete und allen gleichberechtigt zugänglich gemachte Mitspracheregeln ebenso wie durch das klare Bekenntnis des Sozialen Dienstes zu Partizipation kann sich die Teilhabe von GU-Bewohner(inne)n als selbstverständliche Praxis in der Flüchtlingssozialarbeit etablieren.
Verständliche Informationen für alle über ihre Möglichkeiten
Die empirische Forschung der Masterarbeit untermauerte ferner, dass das Bewusstsein über die Veränderbarkeit von Strukturen sowie Kenntnisse organisatorischer und bürokratischer Prozesse in der GU wichtige Voraussetzungen für die Bewohnerbeteiligung sind. Deshalb sollten diese Informationen allen Bewohner(inne)n verständlich dargestellt werden. Bereits beim Einzug in die GU können beispielsweise alle Bewohner(innen) in einem persönlichen Gespräch über ihre Einflussmöglichkeiten auf Entscheidungsprozesse informiert werden. Die umfängliche Information über Entscheidungsprozesse anderer staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen und die Einbeziehung der Asylbewerber(innen) in den Kontakt mit diesen Institutionen kann über Entscheidungen in der GU hinaus zu einer gestärkten Teilhabe beitragen.
Partizipationsstrukturen müssen allen Bewohner(inne)n offenstehen und Kontaktmöglichkeiten mit den Fachkräften des Sozialen Dienstes barrierefrei angeboten werden. Daher gilt es, benachteiligte Gruppen zu stärken und Hindernisse, die zu Benachteiligung oder Ausgrenzung bestimmter Gruppen von Asylbewerber(inne)n beitragen, abzubauen. Welche konkreten Gruppen unter den Asylbewerber(inne)n in ihren Partizipationschancen benachteiligt sind, bedarf noch weiterer Forschung. Es scheint jedoch, dass insbesondere Asylbewerber(innen) aus sogenannten "sicheren Herkunftsländern" sowie Frauen schlechtere Beteiligungsvoraussetzungen als andere Gruppen haben.
Lösungsansätze für mehr Beteiligung
Für die Umsetzung von mehr Partizipation bieten sich Bewohnerversammlungen an: Hier werden Bewohner(innen) über laufende Entscheidungsprozesse informiert, aktuelle Themen eingebracht und diskutiert sowie Möglichkeiten zur Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse gegeben. Zu den Versammlungen werden alle Bewohner(innen) eingeladen; die Teilnahme ist freiwillig. Durch Dolmetscher(innen) wird sichergestellt, dass alle Teilnehmenden zu Wort kommen können und verstanden werden. Die auf den Versammlungen besprochenen Themen und getroffene Entscheidungen werden allen - auch den nicht teilnehmenden - Bewohner(inne)n zugänglich gemacht. Dazu können beispielsweise Aushänge gemacht oder Briefe an alle Bewohner(innen) versendet werden.
Auch über das Leben in der GU hinaus können Soziale Dienste die Teilhabe von Asylbewerber(inne)n an Entscheidungsprozessen und deren Einflussmöglichkeiten auf Entscheidungen fördern. Zugänge zu Sprach- und Kulturkenntnissen, die als wichtige Ressourcen der Partizipation dienen3, können beispielsweise geschaffen werden, indem entsprechende Bildungsangebote vermittelt oder von Sozialen Diensten selbst angeboten werden. Ebenso gelten soziale Kontakte als zentrale Partizipationsvoraussetzung.4 Zugang zu diesen kann beispielsweise durch Begegnungsangebote mit der lokalen Bevölkerung - etwa in Form ehrenamtlicher Patenprogramme - geschaffen werden.
Ferner können Soziale Dienste durch politische Überzeugungs- und Öffentlichkeitsarbeit Unterstützer(innen) gewinnen und den Weg zur gesetzlichen Verankerung der Mitspracherechte von Asylbewerber(inne)n ebnen. Durch Pressearbeit sollten Soziale Dienste daher über Partizipationsprojekte aufklären und in der Aufnahmegesellschaft um Unterstützung werben. Darüber hinaus sollten Kontakte zu politischen Entscheidungsträger(inne)n gepflegt und Politiker(innen) regelmäßig über laufende Partizipationsprojekte informiert oder zu entsprechenden Veranstaltungen eingeladen werden.
Um die Partizipation von Asylbewerber(inne)n stärken zu können, müssen Soziale Dienste folglich vielfältige Herausforderungen angehen. Die Erfahrung in anderen Bereichen der Sozialen Arbeit hat jedoch gezeigt, dass sowohl Soziale Dienste als auch ihre Adressat(inn)en davon profitieren, wenn sie sich diesen Herausforderungen stellen.5 Als Teil der demokratischen Gesellschaft können Soziale Dienste mit gutem Beispiel vorangehen und zu einer stärkeren Demokratie beitragen. Asylbewerber(inne)n eröffnen sie mit partizipationsstärkenden Maßnahmen die Chance zur Teilhabe an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen.
Anmerkungen
1. Per E-Mail an die Autorin erhältlich.
2. Vgl. Straßburger, G.: Die institutionelle Verankerung von Partizipation. Strukturelle Weichenstellungen. In: Straßburger, G.; Rieger, J. (Hrsg.): Partizipation kompakt. Für Studium, Lehre und Praxis sozialer Berufe. Weinheim: Beltz Juventa, 2014, S. 86.
3. Ottersbach, M.: Soziale und ethnische Diskriminierung im demokratischen System Deutschlands. In: Eigenmann, P.; Geisen, T.; Studer, T. (Hrsg.): Migration und Minderheiten in der Demokratie. Wiesbaden: Springer VS, 2016, S. 292-293.
4. Vgl. ebd.
5. Vgl. Knauer, R.; Sturzenhecker, B.: Demokratische Partizipation in Kindertageseinrichtungen. In: Geisen, T.; Kessl, F.; Olk, T.; Schnurr, S. (Hrsg.): Soziale Arbeit und Demokratie. Wiesbaden: Springer VS, 2013, S. 244-250.
Drehscheiben des Engagements
Damit Engagement wächst: Freiwilligen-Zentren brauchen breite Basis
Zweimal versklavt
Personalpolitik für Caritas-Unternehmen
Wählt Menschlichkeit
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